Montabaur 24/23/84
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GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Wahl zum Ortsgemeinderat am 17. Juni 1984
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen !
Für die Ortsgemeinderatswahl wurde kein Wahlvorschlag eingebracht, somit findet in Daubach wieder eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) statt. Die amtlichen Stimmzettel werden den Wahlberechtigten in der letzten Woche vor der Wahl in die Wohnung zugestellt.
Beachten Sie bitte unbedingt die öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt Nr. 20 vom 18. Mai 1984.
Der Wähler kann in Ruhe die doppelte Zahl der Ratsmitglieder (7) also 14 wählbare über 18 Jahre alte Personen auf den Zettel schreiben.
Die 7 Personen mit den meisten Stimmen bilden den Ortsgemeinderat, der in einer späteren Sitzung den Ortsbürgermeister zu wählen hat.
Die Stimmzettel für die Kreistagswahl, Verbandsgemeinderatswahl und die Europawahl werden im Wahllokal ausgegeben. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie verantwortungsbewußte , der modernen Welt aufgeschlossene und zu neuen Taten entschlußfähige Männer und Frauen, die ' das Ideal für ehrenamtliche Tätigkeit zum Gemeinwohl besitzen.
Erlauben Sie mir bitte einen persönlichen Hinweis. Ich werde aus Altersgründen nicht mehr für die nächsten 5 Jahre kandidieren. Ich bedanke mich für das in der Vergangenheit geschenkte Vertrauen und die persönliche Unterstützung.
Frink, Ortsbürgermeister
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 — BGBl. I S. 965, geändert durch Art.
15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 — vom 14.12.1976 —BGBl. I S. 3341 —, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) ; ,
Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Landr und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)-: und die Grundstücke des Grundver- ; mögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbejscheide werden grundsätzlich nicht erteilt. ' Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid j neu festgesetzt, wenn ;
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird, j
2. der Abgabenschuldner wechselt, j <
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben. ;
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus ! dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. I
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
ja
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsqemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus
5430 Montabaur, zu erheben.
Bei schriftlicher Einlegung des
Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Holler, den 4.6.1984 Ortsgemeindeverwaltung Holler
Molsberger, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN:
Kirmes in Stahlhofen vom 9. bis 11.6.1984
Am 31. Mai 1915 wurde unsere Kirche eingesegnet und am 1. März 1916 wurde die kath. Pfarrvikarie St. Wendelinus, gegründet.
Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde diese Jahrestage zum Anlaß, die „Stahlhofer Kirmes" zu,feiern. Sie beginnt mit der Aufstellung des Kirmesbaumes am Freitag, dem 8. Juni 1984 um 19.30 Uhr.
Am Samstag ist ein Festgottesdienst, bestellt von der Kirmesgesellschaft, die auch in diesem Jahre von der Dorfjugend gestellt wird.
Tanz und Unterhaltung gibt es an den Festtagen in unseren beiden Gastwirtschaften. Für Belustigung der Kinder sorgt die Schaustellerfirma Kromin aus Koblenz-Arzheim auf dem Kirmesplatz im Flachsbruch.
Als äußeres Zeichen der Kirmes wird die Bevölkerung gebeten, die Häuser mit Fahnenschmuck zu versehen.
Somit wünsche ich der Jugend und allen Stahlhofern mit ihren Gästen, frohe und gemütliche Stunden an den Kirmestagen. Günter Pehl, Ortsbürgermeister
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DAUBACH:
Wanderung durchs Dörsbachtal
Die wegen schlechter Witterung ausgefallene Wanderung durchs Jammertal (= Dörsbachtal) wird nachgeholt. Pkw-Abfahrt am Pfingstmontag um 13.00 Uhr in Daubach, oberer Parkplatz. Wanderstrecke 14 km von Katzenelnbogen bis Obernhof/Lahn.
HOLLER/UNTERSHAUSEN Frauengemeinschaft Holler / Untershausen
Wir treffen uns jeden 2. Dienstag um 16.00 Uhr an der Gaststätte Heibel. Am Dienstag, dem 12. Juni gehen wir durch den Wald nach Bladernheim. Abmarsch 16.00 Uhr. Elternabend der Firmbewerber
Am Dienstag, dem 12. Juni findet um 20 Uhr im Jugendheim | in Hollerder Elternabend für die Eltern der Firmbewerber stattj
HOLLER:
Musikverein Holler
Der Musikverein Holler macht vom 9.-12. Juni 1984 seinen Jahresausflug nach St. Anton, Arlberg, Österreich.
Abfahrt am 9. Juni 1984 morgens 6.00 Uhr am Vereinslokal Heibel. Alle Mitfahrer werden gebeten, pünktlich zu erscheinen.
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V. Alte Herren
Am Samstag, dem 9.6.84 spielen wir gegen die Alten Herren von Holler.Spielbeginn 16 Uhr in Stahlhofen.
STAHLHOFEN:
Thekenmannschaft Stahlhofen
Am Samstag, dem 9.6>1984 um 14.30 Uhr spielen wir auf dennl Sportplatz in Stahlhofen gegen die TM Gackenbach. Treffp un I 14 Uhr bei V.Ferdinand.Sportplatzdienst: Th.Heibel u.J. Kornj
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