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Montabaur 24/23/84

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GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Wahl zum Ortsgemeinderat am 17. Juni 1984

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen !

Für die Ortsgemeinderatswahl wurde kein Wahlvorschlag einge­bracht, somit findet in Daubach wieder eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) statt. Die amtlichen Stimmzettel werden den Wahlberechtigten in der letzten Woche vor der Wahl in die Wohnung zugestellt.

Beachten Sie bitte unbedingt die öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt Nr. 20 vom 18. Mai 1984.

Der Wähler kann in Ruhe die doppelte Zahl der Ratsmitglieder (7) also 14 wählbare über 18 Jahre alte Personen auf den Zettel schreiben.

Die 7 Personen mit den meisten Stimmen bilden den Ortsge­meinderat, der in einer späteren Sitzung den Ortsbürgermeister zu wählen hat.

Die Stimmzettel für die Kreistagswahl, Verbandsgemeinderats­wahl und die Europawahl werden im Wahllokal ausgegeben. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie verantwortungsbewußte , der modernen Welt aufgeschlossene und zu neuen Taten entschlußfähige Männer und Frauen, die ' das Ideal für ehrenamtliche Tätigkeit zum Gemeinwohl besitzen.

Erlauben Sie mir bitte einen persönlichen Hinweis. Ich werde aus Altersgründen nicht mehr für die nächsten 5 Jahre kandidie­ren. Ich bedanke mich für das in der Vergangenheit geschenkte Vertrauen und die persönliche Unterstützung.

Frink, Ortsbürgermeister

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art.

15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 vom 14.12.1976BGBl. I S. 3341, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) ; ,

Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Landr und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A)-: und die Grundstücke des Grundver- ; mögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbejscheide werden grundsätzlich nicht erteilt. ' Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid j neu festgesetzt, wenn ;

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird, j

2. der Abgabenschuldner wechselt, j <

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben. ;

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus ! dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zu­gegangen wäre. I

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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

ja

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsqemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus

5430 Montabaur, zu erheben.

Bei schriftlicher Einlegung des

Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Holler, den 4.6.1984 Ortsgemeindeverwaltung Holler

Molsberger, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN:

Kirmes in Stahlhofen vom 9. bis 11.6.1984

Am 31. Mai 1915 wurde unsere Kirche eingesegnet und am 1. März 1916 wurde die kath. Pfarrvikarie St. Wendelinus, ge­gründet.

Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde diese Jahrestage zum Anlaß, dieStahlhofer Kirmes" zu,feiern. Sie beginnt mit der Aufstellung des Kirmesbaumes am Freitag, dem 8. Juni 1984 um 19.30 Uhr.

Am Samstag ist ein Festgottesdienst, bestellt von der Kirmes­gesellschaft, die auch in diesem Jahre von der Dorfjugend gestellt wird.

Tanz und Unterhaltung gibt es an den Festtagen in unseren beiden Gastwirtschaften. Für Belustigung der Kinder sorgt die Schaustellerfirma Kromin aus Koblenz-Arzheim auf dem Kirmesplatz im Flachsbruch.

Als äußeres Zeichen der Kirmes wird die Bevölkerung gebeten, die Häuser mit Fahnenschmuck zu versehen.

Somit wünsche ich der Jugend und allen Stahlhofern mit ihren Gästen, frohe und gemütliche Stunden an den Kirmestagen. Günter Pehl, Ortsbürgermeister

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DAUBACH:

Wanderung durchs Dörsbachtal

Die wegen schlechter Witterung ausgefallene Wanderung durchs Jammertal (= Dörsbachtal) wird nachgeholt. Pkw-Abfahrt am Pfingstmontag um 13.00 Uhr in Daubach, oberer Parkplatz. Wanderstrecke 14 km von Katzenelnbogen bis Obernhof/Lahn.

HOLLER/UNTERSHAUSEN Frauengemeinschaft Holler / Untershausen

Wir treffen uns jeden 2. Dienstag um 16.00 Uhr an der Gast­stätte Heibel. Am Dienstag, dem 12. Juni gehen wir durch den Wald nach Bladernheim. Abmarsch 16.00 Uhr. Elternabend der Firmbewerber

Am Dienstag, dem 12. Juni findet um 20 Uhr im Jugendheim | in Hollerder Elternabend für die Eltern der Firmbewerber stattj

HOLLER:

Musikverein Holler

Der Musikverein Holler macht vom 9.-12. Juni 1984 seinen Jahresausflug nach St. Anton, Arlberg, Österreich.

Abfahrt am 9. Juni 1984 morgens 6.00 Uhr am Vereinslokal Heibel. Alle Mitfahrer werden gebeten, pünktlich zu erscheinen.

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V. Alte Herren

Am Samstag, dem 9.6.84 spielen wir gegen die Alten Herren von Holler.Spielbeginn 16 Uhr in Stahlhofen.

STAHLHOFEN:

Thekenmannschaft Stahlhofen

Am Samstag, dem 9.6>1984 um 14.30 Uhr spielen wir auf dennl Sportplatz in Stahlhofen gegen die TM Gackenbach. Treffp un I 14 Uhr bei V.Ferdinand.Sportplatzdienst: Th.Heibel u.J. Kornj

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