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Montabaur 15/23/84

Kindergartenverband Simmern - Neuhäusel Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kinder- artenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am V DIENSTAG, 12. Juni 1984 JJT) Mehr zweckraum des Kindergartens in Simmern statt.

TAGESORDNUNG:

1. ORTSBESICHTIGUNG

Beginn 20.00 Uhr, Treffpünkt:Spielplatz am Kindergarten

H, ÖFFENTLICHE SITZUNG Beginn 20.30 Uhr

I Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Gruppenstärke

2, Verschiedenes

Hl. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

I, Personalangelegenheit 2. Verschiedenes

5411 Simmern, 05.06.1984 gez. Schneider, Vorsitzender NEUHAUSEL:

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge- meindeabgaben für das Kalendeijahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 07.08.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit gel­tenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden

Fassung)

Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundver­mögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSHELFSBELEHRUNG

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,

5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgesphoben.

Neuhäusel, 04.06.1984 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel gez. Hümmerich Ortsbürgermeister

KADENBACH:

Stimmzettel für die Wahl zum

Gemeinderat der Gemeinde Kadenbach am 17. Juni 1984

Sie haben 1 Ustenstimme für die Wahl eines Wahlvorschlags (x)- und 6 Personenstimmen für Bewerber des von Ihnen gewihlten Wahtvorsehlegs.

Sie können einem Bewerber eine Stimmei*> i 'i oder zwei i*i*i Ioder drei i*i*i*i von Ihren insgesamt 6 Personenstimmen geben. Sie können auch auf die Abgabe von Personenstimmen verzichten, wenn Sie mit der Bewerberreihenfolge in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag einverstanden sfnd.

Wchhtonchlag 1 pm| ( \

Christlich Dgmokra- ullU \ _ /

Uschs Union Deiitschlsnds

1. Lenz, Wilhelm

2. Koch, Helmut

3. Gombert, Walter

4. J4ger, Hermann

5. Jai. Herbert

6. Schee, Hermann

7. Lenz, Peter

8. Stotz. Juliue

9- Schmidt. Hilmar

10. Spachowskl. Hubert

11. Peters. Theodor

12. Weisbrod. Aloislus

t3. Jensen. Heinz

14. Moser, Weiter

IS. Ferdinand, Peter

WalifvorscMag 2

Sozialdemokratische SPD (/ Partei Deutschlands

1. Bachtle, Kerl

2. Klippel. Walter

3. Mayr. Gerhard

4. Maurer, Reinherd

S. Best Herbert

6. Knopp, Hane-Werner

7. NuO. Josel

S. Knopp. Willi

9. Frintrop. WoHoeng

10. LOtzelberger. Emil

11. Speh. Siegfried

12. Glorlus. Hubert ...

13. Schauer, Erich

14. Fries, Manfred

15. Slotz. Rail

WahhrorMtiUj 4 .

Wihltfgnippa DOmbÖ ( ) Dombo

1. Dombo, Heinrich

2. Gerharz, Josef

3. Frank, Werner

4. Keul. Wlnnfred

5. Straub, Josef

6. MOIIer, Kurt

...

7. Schlagwein, Thomas

8. Fries, Willi

9. Berkeasel, Dieter

10. Dombo, Franz-Josaf

MUSTER

Wahfvorschlag 5 s.

-S 1 - Karbach

1. Karbach, Aloys

-

2. UpferCGOnter

3. Brandt Wamar

4. Stou, Waldemar

5. Kauf. Hugo

6. Knopp. Winfried

7. Gerharz, Siegfried

8. Herzog, Norbert

9. Broaxonn, Siegfried

-

10. Born, Dietrich

1t. Best Erhard

12. Rohweder, Jens

13. Lappst. Franz

14. Fries. Rüdiger

15. Best Erwin

Der Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag ankreuzen.

Ihre Personenstimmen sind ungültig, wenn sie mehr als sechs Kästchen in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag oder wenn Sie Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen ankreuzen.

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