Montabaur 15/23/84
Kindergartenverband Simmern - Neuhäusel Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kinder- „artenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am V DIENSTAG, 12. Juni 1984 JJT) Mehr zweckraum des Kindergartens in Simmern statt.
TAGESORDNUNG:
1. ORTSBESICHTIGUNG
Beginn 20.00 Uhr, Treffpünkt:Spielplatz am Kindergarten
H, ÖFFENTLICHE SITZUNG Beginn 20.30 Uhr
I Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Gruppenstärke
2, Verschiedenes
Hl. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
I, Personalangelegenheit 2. Verschiedenes
5411 Simmern, 05.06.1984 — gez. Schneider, Vorsitzender NEUHAUSEL:
öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge- meindeabgaben für das Kalendeijahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 — BGBl. I S. 965, geändert durch Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden
Fassung)
Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land— und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSHELFSBELEHRUNG
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,
5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgesphoben.
Neuhäusel, 04.06.1984 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel gez. Hümmerich — Ortsbürgermeister
KADENBACH:
Stimmzettel für die Wahl zum
Gemeinderat der Gemeinde Kadenbach am 17. Juni 1984
Sie haben 1 Ustenstimme für die Wahl eines Wahlvorschlags (x)- und 6 Personenstimmen für Bewerber des von Ihnen gewihlten Wahtvorsehlegs.
Sie können einem Bewerber eine Stimmei*> i 'i oder zwei i*i*i Ioder drei i*i*i*i von Ihren insgesamt 6 Personenstimmen geben. Sie können auch auf die Abgabe von Personenstimmen verzichten, wenn Sie mit der Bewerberreihenfolge in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag einverstanden sfnd.
Wchhtonchlag 1 pm| ( \
Christlich Dgmokra- ullU \ _ /
Uschs Union Deiitschlsnds
1. Lenz, Wilhelm
2. Koch, Helmut
3. Gombert, Walter
4. J4ger, Hermann
5. Jai. Herbert
6. Schee, Hermann
7. Lenz, Peter
8. Stotz. Juliue
9- Schmidt. Hilmar
10. Spachowskl. Hubert
11. Peters. Theodor
12. Weisbrod. Aloislus
t3. Jensen. Heinz
14. Moser, Weiter
IS. Ferdinand, Peter
WalifvorscMag 2
Sozialdemokratische SPD (/ Partei Deutschlands
1. Bachtle, Kerl
2. Klippel. Walter
3. Mayr. Gerhard
4. Maurer, Reinherd
S. Best Herbert
6. Knopp, Hane-Werner
7. NuO. Josel
S. Knopp. Willi
9. Frintrop. WoHoeng
10. LOtzelberger. Emil
11. Speh. Siegfried
12. Glorlus. Hubert ...
13. Schauer, Erich
14. Fries, Manfred
15. Slotz. Rail
WahhrorMtiUj 4 .
Wihltfgnippa DOmbÖ ( ) Dombo
1. Dombo, Heinrich
2. Gerharz, Josef
3. Frank, Werner
4. Keul. Wlnnfred
5. Straub, Josef
6. MOIIer, Kurt
...
7. Schlagwein, Thomas
8. Fries, Willi
9. Berkeasel, Dieter
10. Dombo, Franz-Josaf
MUSTER
Wahfvorschlag 5 s.
-S 1 - Karbach
1. Karbach, Aloys
-
2. UpferCGOnter
3. Brandt Wamar
4. Stou, Waldemar
5. Kauf. Hugo
6. Knopp. Winfried
7. Gerharz, Siegfried
8. Herzog, Norbert
9. Broaxonn, Siegfried
-
10. Born, Dietrich
1t. Best Erhard
12. Rohweder, Jens
13. Lappst. Franz
14. Fries. Rüdiger
15. Best Erwin
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag ankreuzen.
Ihre Personenstimmen sind ungültig, wenn sie mehr als sechs Kästchen in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag oder wenn Sie Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen ankreuzen.
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