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iippach-
Montabaur 13/23/84
| jine bessere Abschirmung der Wohnbebauung. Der Ortsgemeinde- rat stimmte der von der Kreisplanungsstelle vorgelegten Skizze grundsätzlich zu und beauftragte sie, diese Vorstellungen in den Bebauungsplan „Unter dem Dorf" einzuarbeiten. Es ist ein iförmliches Änderungsverfahren erforderlich.
Nachdem die Kreisplanungsstelle die entsprechende Planung erstellt hat, wird diese dem Ortsgemeinderat zur weiteren Behandlung vorgelegt, und es erfolgt auch die nach dem Bundes- baugesetz vorgesehene Bürgerbeteiligung und Offenlage.
p Zusammenhang mit dieser Änderung des Bebauungsplanes Unter dem Dorf" und der zukünftigen Trassenführung der K ||53 hatte sich der Ortsgemeinderat mit einer Eingabe eines leimischen Bergunternehmens zu befassen, das sich gegen die ISdumgehung aussprach und nachhaltig für die sogenannte 1 Nordumgehung" plädierte. In dieser Eingabe waren Fragen ^gesprochen, die auch bereits in der Bürgerversammlung am ai 1984 Gegenstand kontroverser Diskussionen waren.
tsbiirgermeister Ferdinand stellte zunächst klar, daß - entgegen anders lautender Behauptungen - für die Planungen einer neuen Erschließungsstraße in Verlängerung der Hofstraße durch In privates Ingenieurbüro in den Jahren 1978 bis 1980 lediglich fosten in Höhe von 2.500,- DM (zuzügl. Mehrwertsteuer) ange- i sind.
kiel dieses Planungsauftrages war es - so Ortsbürgermeister Ferdinand-die Möglichkeiten einer gefahrlosen Anbindung der Hof- i an die nach Großholbach führende Kreisstraße darzustel- Jn, Diese Planungen des Ingenieurbüros fließen in den Bebau- igsplan „Ruppach-Ost" ein und waren somit keinesfalls «rfliissig. Der Ortsbürgermeister unterstrich, daß in der Öffent- Ichkeit geäußerte Behauptungen, es seien wesentlich höhere losten entstanden, jeglicher Grundlage entbehren.
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sBergbauunternehmen hatte sich in einem Schreiben unmittel- lr an den Ortsgemeinderat gewandt und ihn aufgefordert zu [schließen, die Planungsabsicht, die „Südumgehung" auf Kosten s Kreises als Umgehungsstraße ausbauen zu lassen, aufzugeben.
[att dessen - so die Forderung an den Ortsgemeinderat - sollte «Planung einer „Nordumgehung" beschlossen und gegenüber In Nachbargemeinden und dem Kreis durchgesetzt werden, lese „Nordumgehung" soll nach den Vorstellungen des Bergbau- [ternehmens durch das Neubaugebiet „Flurzaun - Appellen" sowie durch das Gebiet eines anderen Tonbergbauliternehmens führen und an die K 103 Richtung „Langwiesen'/ den anbinden. Diese Forderung verband das Tonabbauunter- Ihmen mit dem Hinweis, der Kreisausschuß habe die Planung |r Nordumgehung bereits in Auftrag gegeben.
Stimmzettel
Der Ortsgemeinderat lehnte dieses Ansinnen ab und verwies darauf, daß der Kreisausschuß lediglich den Auftrag erteilt hat, die Möglichkeiten einer mittelfristigen Nordumgehung zusätzlich zu untersuchen. Ein konkreter Planungsauftrag diesbezüglich wurde vom Kreisausschuß nicht erteilt. Statt dessen hat der Kreisausschuß beschlossen, den Ausbau der „Südumgehung" in Angriff zu nehmen. Er hat den Auftrag für den Ausbau der ; Bergstraße und den Bau einer neuen Umgehungsstraße unterhalb der Bahnlinie erteilt.
Während also der Bau der „Südumgehung" konkrete Formen annimmt, läßt sich der vom Bergbauunternehmen initiierte Bau einer „Nordumgehung" auf absehbare Zeit nicht realisieren. Die „Nordumgehung" hätte auch die nachteilige Folge, daß sich das geplante Neubaugebiet „Flurzaun - Appelstück," das nur an dieser Stelle möglich ist, nicht in der vorgesehen Form verwirklichen ließe.
Überdies sah der Ortsgemeinderat die Voraussetzungen für den Bau einer Nordumgehung insofern als nicht gegeben an, als die erforderlichen Grundstücksflächen nicht zur Verfügung stehen, damit ein erheblicher Landschaftsverbrauch verbunden wäre und außerordentlich hohe Kosten entstehen würden.
Im übrigen hat sich auch Heiligenroth den Planvorstellungen von Ruppach-Goldhausen zwischenzeitlich angeschlossen und fordert eine Fortführung entlang der Autobahn.
Gegen den Bau einer neuen Erschließungsstraße im Bereich „Ruppach-Ost" wurde von dem Bergbauunternehmen angeführt,
es sei ohne weiteres möglich, statt dessen die Steineckstraße auf 6 m zu verbreitern. Diese Arbeiten könnten im Zusammenhang mit der Verlegung der Gasleitung vorgenommen werden.
Dem hielt der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 4. Juni 1984 entgegen, daß die Steineckstraße in weiten Bereichen zwischen den Bordsteinen eine Breite von nur 4,90 m habe.
Die Bürgersteige seien nur ungenügend breit.
Eine Verbreiterung der Straße und das Anlegen der notwendigen Bürgersteige sei nur durch schwere Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz möglich. Überdies würde dann die Straße unmittelbar an die vorhandenen Wohngebäude heranreichen und eine zusätzliche Beeinträchtigung für die Bewohner bedeuten. Der Ortsgemeinderat beauftragte mit breiter Mehrheit den Ortsbürgermeister, das Schreiben des Tonbauunternehmens in diesem Sinne zu beantworten.
für die Wahl zum
Gemeinderat der Gemeinde Ruppach-Goldhausen am 17. Juni 1984
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Ferdinand
1. Ferdinand, Winfried
2. Tank, Margit
3. Wirth, Klaus
4. Kuchlnke, Klemens
5. Steudter, Günter
6. Müller, Rainer
7. Diefenbach, Albert
8. Hübinger, Helmut
9. Stiehl, Michael
10. Schneider, Kurt
11. Schäfer, Raimund
12. Wirth, Reinhold
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13. Wirth, Benno
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14. Kurtenacker, Alfons
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15. Blatt Werner
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1. Herz, Kurt
2. Girmam, Gerhard .
3. Soibach, Berthold
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5. Wirth, GIH
6. Keil, Hermann
7. Heinz, Jörg
8. Jäger, Reinhard
9. Lehmann, Jürgen
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10. Lainz, Alois /
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14. Wirth, Kurt 4
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