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Montabaur 9/23/84

Mit der Durchführung von Ferienaktionen in einzelnen Ortsge- ^einden wollen wir Jugendpfleger mithelfen, hier Verbesserungen 7U schaffen.

I »Urlaub dahem" - Basteln - Werken- Lagerfeuer

- Spiele - Sport - und vieles mehr

Ferienaktion an 2 Tagen für Kinder von 8-12 Jahren.

Zur Verwirklichung des Vorhabens brauchen wir das Interesse und die aktive Mithilfe der in der Jugendarbeit Tätigen aus den Ortsgemeinden (Vereine, Verbände, Jugendgruppen,

treffs).

Gebt bitte bis zum 8. Juni 1984 Bescheid

Wir würden uns freuen, wenn das Vorhaben Anklang findet.

Interessierte können anrufen oder schreiben an: ,

Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur, Rathaus, l Telefon 02602/196 142.

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Ein Angebot an alle interessierten Jugendlichen aus Jugendclubs und gruppen, Vereinen und Verbänden in Verbandsgemeinde Montabaur (ab 15

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vom 15. -17. Juni 1984 im Freizeitheim in Dreifelden.

|An dem Wochenende habt Ihr die Möglichkeit neue Ideen u. »Formen für Eure Gruppenarbeit kennenzulernen.

»Meldet Euch bitte an bei der Verbandsgemeinde- Mcntabaur i| Jugendpflegerin Banz, Rathaus, 5430 Montabaur,

Inmeldeschluß: 8. Juni 1984

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U ^Veranstalter des Seminars sind die -Jugendpflegerin der Ver- |andsgemeinde Montabaur und die -AGJ in der Verbands- jemeinde Montabaur, pnkostenbeitrag: 10,-DM.

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Verband^

Dreine u.Verbände berichten

Snahmenin^piaserve-Unteroffiziers-Korps e.V. 1968 Koblenz

:h sehrV ' r. Pf ' n9St m° nta g, 11.6.1984, 13.00 Uhr, feiert Militär-Pfarrer zeit nichtv^pcker auf dem Waldfestplatz am Nörrberg einen Feldgottes- : re izeit sm^nst. Alle Gläubigen sind herzlich eingeladen.

Funktionen und Anwendung der EDV

An 4 Samstagen (16.6., 30.6., 7.7. und 14.7.) jeweils von 9.00 - 13.00 Uhr führt die KVHS ein EDV-Seminar durch, das sich an Anwender und Bediener richtet.

An ausgewählten Beispielen aus der Materialwirtschaft, dem Rechnungswesen, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Text­verarbeitung usw. werden die grundsätzlichen Einsatzmöglich­keiten und die Arbeitsweise der EDV erläutert. Dieses Bediener­und Anwender-Seminar, so die KVHS, orientiert sich vor allem an den Bedürfnissen der kleinen Betriebe, die sich zuneh­mend auch der EDV bedienen. Interessenten melden sich bis 8.6

8.6.1984 bei der KVHS, Kreishaus, 5430 Montabaur, Telefon: 02602/12421.

AktionStillegung der Milchproduktion beginnt am 1.6.84

Antragstellung bei der landwirtschaftlichen Beratungsstelle, Montabaur.

Die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern haben sich über Einzelheiten der Gewährung einer Vergütung bei endgültiger Aufgabe der Milcherzeugung geeinigt. Antragsberechtigt ist jeder Landwirt, der bei Inkrafttreten der Verordnung Milch an eine inländische Molkerei abgeliefert hat.

Der Zeitraum, in dem die Anträge von der zuständigen Stelle angenommen werden, für den Westerwaldkreis die Staatl. Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirt­schaft, Kirchstr. 45, 543 Montabaur, Tel. Nr. 02602/3449, wird auf den 1.6.84 bis 30.9.84 begrenzt.

Da jedoch für die Bundesrepublik das Antragsvolumen auf 1,0 Mio Tonnen Milch festgelegt ist, werden nur solange An­träge vom Bundesamt bewilligt, bis die Gesamtmenge erreicht ist.

Das heißt, es kann davon ausgegangen werden, daß die Abwick­lung nach dem MottoWer zuerst kommt, mahlt zuerst" er­folgt.

Diese Regelung gilt aber erst ab dem 16.6.84, Anträge die zwi­schen dem 1. und 15.6.1984 gestellt werden, gelten als zum

1.6.1984 gestellt.

Für Anträge, die ab dem 16.6.84 gestellt werden, ist das Ein­gangsdatum an der landwirtschaftlichen Beratungsstelle maß­gebend.

Die Höhe der Milchrente richtet sich nach der von der Molkerei zugeteilten Referenzmenge.

Die landwirtschaftliche Beratungsstelle nimmt ab sofort Anträge zur Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung entgegen. Antragsformulare und nähere Aus­künfte über Verordnung und Abwicklung des Verfahrens werden Interessenten, die sich umgehend an die genannte Stelle richten mögen, mitgeteilt.

Bei der Aktion handelt es sich wohlgemerkt zunächst nicht um die Regelung der Härtefälle, sondern um Inanspruchnahme der Milchrente. Sobald eine Entscheidung hinsichtlich der Härte­fallregelung vorliegt, wird die landwirtschaftliche Beratungsstelle darüber informieren.