Montabaur 28/21/84
GELBACNNÖHEN
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Holler
I.
Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohfje Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das.Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.
II.
Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 18. Mai 1984 den von der Wählergruppe Molsberger eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen.
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Lfd.Nr. Name, Vorname, Geburtstag, Beruf oder Stand, Anschrift
1. Molsberger, Peter, 31.1.1930, Verw. Angest. Ortsbürgerm. Südstr. 16, 5431 Holler
2. Spitzhorn, Josef, 23.11.1924, Bürovorsteher, Südstr. 17, 5431 Holler
3. Labonte, Hubert, 20.2.1925, Vertreter, Niederelberter Str.9, 5431 Holler
4. Lenz, Reinhold, 22.1.1929, Schreinermeister, Südstr. 8,
5431 Holler
5. Hies, Josef, 28.10.1928, Arbeiter im öffentlichen Dienst, Gelbachstr. 3, 5431 Holler
6. Rüffin, Heinz-Peter, 25.12.1943, Referent, Moselstr. 1,
5431 Holler
7. Kahlenberg, Werner, 9.2.1946, Beamter, '
Bachstraße 21, 5431 Holler.
8. Alzen, Theo, 14.3.1929, Facharbeiter, Mittelstr. 9,
5431 Holler
9. Vietze, Heinz, 2.1.1950, Organisationsprogrammierer, Bergstr. 12,5431 Holler
10-Kleudgen, Alfred, 26.10.1928, Kaufmann, Hauptstr. 25, 5431 Holler
11. Dahlem, Erwin, 27.5.1954, Beamter, Hauptstr. 27,
5431 Holler
12. Arnst, Helmut, 27.1.1943, Vertriebs-Ing. Südstr. 12,
5431 Holler
13. Kunst, Peter, 23.9.1950, Polizeibeamter Moselstr. 5, 5431 Holler
14. Windt, Klaus Jürgen, 6.7.1948, Beamter, Moselstr. 4,
5431 Holler
15. Geis, Werner, 2.1.1940, Schlossermeister, Hauptstr. 9,
5431 Holler
16. Metternich, Klaus, 25.10.1958, Landmaschinenmechanikermeister, Gelbachstr. 6, 5431 Holler
17. Zabel, Hans Günter, 6.2.1945, Polizeibeamter, Lahnstr. 7, 5431 Holler
18Jonas, Ernst, 20.3.1954, Maurermeister, Rheinstr. 5,
5431 Holler
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind.
Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personal angaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen, Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.
IV.
Die Wählergruppe Molsberger hat das Recht.nichtamtliche weiße' Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden.
Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf anderer Weise eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.
V.
Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Bef treten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlum schlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den .< Wahlum* schlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorstef dies gestattet.
5431 Holler, 19. Mai 1984 Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Holler Molsberger, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Unter der Struth" der Ortsgemeinde Holler; Offenlage nach § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Der Ortsgemeinderat von Holler hat am 18.3.1982 die AufstelJ lung des Bebauungsplanes „Unter der Struth" beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Gemarkungsteil „Unter der Struth" und wird im groben wie folgt umgrenzt:
mm K -r-: V

