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Montabaur 22/21/84

8. Meuer, Kurt, geb. 31.7.1943, Rentner, Waldstr. 1

9. Labonte, Josef, geb. 19.1.1928, Landwirt, Siedlerweg 8

10. Jung, Lothar, geb. 9.2.1927, Verw.Angestellter, Hauptstr.5

11.Sanner, Gerhard, geb. 3.6.1928, Schlossermeister, Oberdorf­straße 2

12.Neuroth, Willi geb. 22.12.1921, Rentner, Hauptstr. I5 13.Schmidt, Uli, geb. 29.7.1956, Sozialpädagoge, Auf der Heide 4

14. Müller, Adolf, geb. 14.11.1939, Verw.Beamter, Hauptstr.38

15. Fischbach, Bernd, geb. 28.3.1944, Angestellter, Vorm Tor 8

III.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinde­rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Per Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, minde­stens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver­wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

IV.

Die Wählergruppe Noll hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden.

Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf anderer Weise eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Be­treten des Wah|raumes erhält der Wähler einen weißen Wahlum­schlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den .» Wahlum- schlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

5431 Horbach, den 17. Mai ]1984 Der Ortsgemeindewahl leiter der Ortsgemeinde Horbach Noll, I. Beigeordneter

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen

I.

Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.

II.

Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 15. Mai 1984 den von der Wählergruppe Hoffmann eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

Lfd.Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand,

Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Wohnort Geburtstag,

1. Hoffmann, Siegfried, Lehrer, Ortsbürgermeister, Im Grund 4, 5431 Hübingen, geb. 3.1.1941

2. Eberth, Alfons, Fliesenleger, Hauptstr. 7, 5431 Hübingen, geb. 23.9.1940

3. Knopp, Wilfried, Rentner, Schulstr. 21, 5431 Hübingen, geb. 8.8.1931

I Mon

4. Kröner, Josef, Kaufmann, Windener Str. 18, 5431 Hübin­gen, geb. 9.8.1932

5. Schneider, Gregor, Estrichleger, Im Boden 5, 5431 Hübin­gen, geb. 11.1.1929

6. Klinkner, Walter, Beamter, Hansengarten 25, 5431 Hübin­gen, geb. 20.3.1950

7. Kurth, Roland, Techn.Angestellter, Schulstr. 25,

5431 Hübingen, geb. 23.5.1947

8. Merz, Franz-Josef* Techn. Angestellter, Im Grund 6,

5431 Hübingen, geb. 5.6.1941

9. Noll, Clemens, Landwirt, Siedlerhof, 5431 Hübingen, geb. 18.4.1937

10. Weidenfeller, Erwin, Maschinenbaumeister, WelschneudorfeJ Straße 2, 5431 Hübingen, geb. 31.7.1947.

III.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum OrtsgemeiJ rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzett bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindi stens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornan] eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt »m Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangab (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver­wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließi Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

IV.

Die Wählergr.Hoffmann hat das Recht,nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personei herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Oer} Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels am den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden.

Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf anderer Weid eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Name) anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen Streicher und sie durch andere ersetzen.

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzei im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach» treten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahl« schlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen! amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die] Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den W schlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes undj legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsl dies gestattet.

LISI

BS1

5431 Hübingen, den 16. Mai 1984 Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentl.Bekanntmachung -

der V(/ahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat der^r gemeinde Niederelbert am 17. Juni 1984.

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat indSl Sitzung am 17. Mai 1984 die folgenden eingereichten und f