Einzelbild herunterladen

Montabaur 8/20/84

Die Planbereiche sind aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich

Der Beschluß des Stadtrates vom 5.4.1984 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 14.5.1 W4 D.r. Possei - Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

ALTSTADT I ' ERWEITERUNG

Bebauungsplan "Altstadt I Erweiterung der Stadt Montabaur;

hier: Bekanntmachung des Auf­stellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Planbereich umfaßt das Gebiet zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile an der Hospitalstraße und den Parkplatz "Kalbswiese".

Der Planbereich ist aus der abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Beschluß des Stadtrates wird hiermitj gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 14. Mai 1984 Dr. Possei-- Dölken Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" der Stadt Montabaur; hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 18.4.1984 (Az.: 379-511] 1 c) die Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II' er­teilt.

Die Genehmigung hat folgenden Wort­laut:

"Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird die Änderung des vorbezeichneten Bebauungsplanes gemäß § 11 Bundesbaugesetz ge­nehmigt".

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß j § 12 des Bundesbaugesetzes ( BBauG) öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderui mit dieser öffentlichen Bekanntmachun| rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Be- j gründung kann bei der Verbandsgemeim Verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauaj Platz 2 f Zimmer 219, 543o Montabaur,

während der Dienststunden, eingesehen werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" wurde aufgrund der Auflagen der Bezirksregierung Koblenz in der Genehmigung Verfügung des Bebauungsplanes "Altstadt II" vom 31.1o. 1980 vorgenommen.

Die Bebauungsplanänderung umfaßt:

die Art der baulichen Nutzung des 4-geschossigen Gebäudes der Fa. Möbel - Vertriebs GmbH

die Bebauung zwischen d:m 4-geschossigen Gebäude der Fa. Möbel-Vertriebs GmbH und r iem Steinweg (Flurstücke Nr. 285, 286, 287, 289, 290 u.w.)

die Straßenrandbebauung an der Wallstraße und am Steinweg

Festsetzungen über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (Dachgestaltung, Gestaltung der Außenwände und Grüngestaltung)

Kenntlichmachung der Geblude Kleiner Markt, 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und Steinweg 8 als erhaltenswerte Gebäude gema § 10 Städtebauförderungsgesetz (StBauFG).

Tiefgang» \J |

ShttTQd-Adenauer-PiatiH.

/-STADT t*,^

Anloge