Montabaur 4/20/84
Vandalismus in der Parkgarage "Konrad * Adenauer - Hatz" in Montabaur Die Toilettenanlagen der Parkgarage waren in den letzten Wochen regelmäßig Ziel von Zerstörungswut und Vandalismus.
So wurden in den letzten 4 Wochen 3 Spülkästen und 2 Druckspüler zerstört.
Die Schäden wurden immer sonntags nachmittags und "ausnahmsweise" am 1. Mai angerichtet.
Die Kosten für die Wiederbeschaffungen und Reparaturen belaufen sich zur Zeit etwa auf ca. 2.ooo,oo DM; diese Ausgaben müssen natürlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden.
Um endlich einmal die Schadensverursacher zum Kostenersatz heranziehen zu können, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wir bitten daher alle Mitbürger um besondere Aufmerksamkeit.
Wer Sachbeschädigungen feststellt und die Verursacher erkennt oder beschreiben kann, sollte dieses Wissen nicht für sich behalten und damit im Endeffekt den Vandalismus begünstigen, sondern seine Feststellungen uns mitteilen. Wir werden mit geeigneten Maßnahmen gegen die Schädiger Vorgehen.
Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, können an die Verbandsgemeindeverwaltung, Durchwahl 196114 oder 196134 gegeben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -
Land Rheinland-Pfalz fördert auch in diesem Jahr wieder die Musik- und Theaterpflege
Die BezirkBregierung Koblenz teilt mit, daß das Land auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Musik- und Theaterpflege zur Verfügung stellt. Da die Förderungsmittel jedoch, wie bereits in den vergangenen Jahren, infolge notwendiger Einsparungsmaßnahme relativ gering sind, kommen für die Förderung vorangig Antragsteller in Betracht, die bisher noch keinen Landeszuschuß erhalten haben. Die Abwicklung der Mittelverteilung erfolgt wieder, wie im letzten Jahr, durch die Kreisverwaltung.
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens 15. Juni1984 einzureichen. Nachfolgend veröffentlichen wir die Richtlinien für die Förderung der Musik- und Theaterpflege.
RICHTLINIEN FÜR DIE FORDERUNG DER MUSIK- UND THEATERPFLEGE
I. Förderupgswürdige Maßnahmen:
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die der Musik- und Thea- terpflege unmittelbar dienen. Darunter fallen insbesondere die Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten für Instrumental- Mgsikvereine, Musikvereinigungen der sogenannten Volksinstrumente sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge. Zuschußfähig sind auch Veranstaltungen von Freilicht- und wideren Bühnen, Chorgemeinschaften, Gesangvereinen,
Förderung des musikalischen Nachwuchses (Ausbildungsbeihilfen, Teilnahme an kurzfristigen musikalischen Fortbildungs- . kursen, musikalische Wettbewerbe u.a.) dienen.
Daraus ergibt sich, daß Reisekosten, Aufwendungen für die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (z.B. Saalmieten, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren und Geschäftsbedarf) grundsätzlich nicht zuschußfähig sind.
Musikgruppen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nicht gefördert werden.
II. Grundsätze der Förderung:
Die Landeszuschüsse zur Förderung der Musik- und Theaterpflege sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung festzusetzen. Eine Förderung von Vereinen sollte grund
sätzlich nur dann in Betracht kommen, wenn der Maßnahme- träger in das Vereinsregister eingetragen ist. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn in begründeten Einzelfällen, in$. besondere bei nicht eingetragenen Vereinen, die in ihrer Verei tätigkeit bereits über eine gewisse Tradition und Vertrauent Würdigkeit verfügen, Landeszuschüsse im Rahmen der geltenden Förderungsrichtlinien im gleichen Umfang gewährt werde wie dies bei eingetragenen Vereinen der Fall ist. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muß unter Einbeziehung der eingesetzten Eigenmittel gesichert sein.
Die Zuschußhöhe soll grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen nicht überschreiten. Dieser Landesanteil ist al) Höchstsatz anzusehen und soll auf besonders begründete Ein. fälle beschränkt bleiben. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Landeszuschusses besteht nicht. Ein Landeszuschuß dar an den gleichen Antragsteller erst erneut gewährt werden, \ die Verwendung der früher bewilligten Landesmittel ordnuni gemäß anerkannt worden ist.
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"WEGWEISER JUGENDARBEIT" in der Varbandipmik
Was wird in der Verbandsgemeinde Montabaur den Jugend-! liehen geboten?
Bisher jedenfalls keine aktuelle Informationsschrift über di« j verschiedenen Aktivitäten. Dies soll jetzt anders werdenl In Zusammenarbeit mit den Jugendpflegern will die Arbeiti meinschaft Jugend eine solche Broschüre zusammenstellen. Hierin sollen sich alle Jugendgruppen, Verbände, Vereine uni sonstige Jugendeinrichtungen auf einer DIN A 4 Seite selbst | vorstellen. \
Diese Selbstdarstellung sollte folgende Infomationen beinhalten:
Jugendarbeit
in der VG
über:
(T*
Jugendgruppen ci=» Vereine Verbände Jugendtreffs
Treffs Kontakte
Selbstdarstellungen
Angebote
&
* 4 *
weitere Informationen :
Uli Schmidt*
Aul der Heide 4 ijAJI Horbach t
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