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Montabaur 17/19/84

DAUBACH 4

Kirmes in Daubach vom 12. bis 14.5.1984 Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen!

Es ist schon Tradition geworden, daß am 2. Sonntag im Mai in Daubach Kirmes gefeiert wird. Die anfänglich pessimistischen Bedenken haben sich inzwischen als nicht so tragisch erwiesen. Seitdem ein geräumiger Kirmesplatz vorhanden ist, und unser Termin nicht mehr mit dem der Nachbargemeinde Stahlhofen zasammenfällt, hat sich bei uns ein reges Kirmestreiben ent­wickelt.

Hierdurch wurde es auch für einen Schaustellerbetrieb rentabel, in unserer kleinen Gemeinde aufzubauen.

Die Kirmes beginnt am Samstag, dem 12. Mai mit der Vorabend- messe. Bestellt wurde diese von der Kirmesgesellschaft und wird vom DRK Orchester Daubach musikalisch gestaltet. Die Kirmes­gesellschaft stellt am Freitagabend einen Kirmesbaum auf, der mit einer Eule als Symbol und einem Eierkranz geschmückt ist Die Schaustellerfirma Farn. Schmitt und die örtliche Gastrono­mie sind auf die Gäste aus nqh und fern bestens vorbereitet 'und laden freundlich ein. Wie alle Jahre, so findet am Sonntag­nachmittag ein Umzug mit musikalischer Begleitung statt. Am iMontag spielt im Saal der Eulenstube das DRK Blasorchester tum Frühschoppen mit Tanz auf.

Der Jugend und allen Daubachern mit ihren Gästen, möchte ich gesellige und frohe Kirmestage wünschen.

gez. Josef Frink, Ortsbürgermeister, öffentliche Bekanntmachung

[ Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am DONNERSTAG, 17.5.1984, um 19.30 Uhr [im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

[Nichtöffentliche Sitzung

|l. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung eines Ein­vernehmens nach § 31 Abs. 2 BBauG zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "In den Gärten"

|2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Er­schließungsverträgen |3. Verschiedenes.

|W31 Daubach, 7.5.1984

gez. Frink, Ortsbürgermeister.

Iholler

«rieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom [17.4.1984

Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit per Stadt Montabaur zugestimmt pereits in der vorangegangenen Ratssitzung stand die Entschei­ds über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages jnitder Stadt Montabaur bezüglich der Inanspruchnahme britischen Personals für die Straßenbeleuchtung (Verbesserung, Erneuerung oder Neuinstallation) an. Seinerzeit hatte der Rat ftrte endgültige Entscheidung zurückgestellt mit dem Hinweis, zunächst die von der Gemeinde an die Stadt Montabaur zu phienden Stundenlohnsätze genau beziffert werden sollten. Nachdem dies inzwischen geschehen ist und der Ortsbürgermei- [ter in der Sitzung die Stundenlohnsätze bekannt gab, erklärte l® r Rat seine Zustimmung zum vorgelegten Vertragstext, dementsprechend werden künftig folgende Arbeiten in der Ge­

meinde vom hierfür bei der Stadt Montabaur beschäftigten Fachpersonal ausgeführt:

a) Aufstellung von Beleuchtungsplänen für neu zu errichten­de Straßenleuchten.

b) Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und der Verlegung von Kabeln bei Auftragsausführung durch beauftragte Unternehmen.

c) Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der Angebote.

d) Ausführung der Installationsarbeiten.

Bisland wurden diese Arbeiten von der KEVAG ausgeführt. Aufgrund des neuabgeschlossenen Konzessionsvertrages wurde eine geänderte Regelung erforderlich.

Antrag der Freiwilligen Feuerwehr stattgegeben Die Freiwillige Feuerwehr richtete an die Gemeinde den An­trag auf Genehmigung zur Mitbenutzung des gemeindeeigenen Notstromaggregates. Der Einsatz dieses Gerätes ist It. Mittei­lung der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich zur Ausleuch­tung von Einsatz- und Gefahrenstellen bei Nacht. Darüber hinaus wurde beantragt, um den Zugriff zu erleichtern, dieses Gerät im Feuerwehrgerätehaus zu stationieren.

Dem Antrag entspräch der Rat einstimmig.

Es erfolgte jedoch der ausdrückliche Hinweis, daß der jeweili­ge Ortsbürgermeister nach wie vor das uneingeschränkte Ver­fügungsrecht über dieses Gerät besitzt.

Beseitigung der Absperrpfosten an der Zufahrt zum ehemaligen Schulhof

Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Holler richtete an die Gemeinde die Bitte, die Zufahrt zum Schulhof einer end gültigen Regelung zuzuführen, d. h. sofern die bereits beseitig­ten Absperrstangen nicht wieder angebracht würden, sollten auch die restlichen 4 Stangen entfernt und die entstandenen Löcher zugeteert werden.

Der Ortsgemeinderat entsprach dem Anliegen des Verwaltungs­rates und legte fest, daß die noch vorhandenen Absperrstan­gen entfernt und die Löcher zugeteert werden.

Kommunalwahlen am 17. Juni 1984 Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der ein­gereichten Wahlvorschläge.

Die erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Orts- gemeinde Holler findet statt am Freitag, 18. Mai, 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat eingereichten Wahlvorschlä­ge.

Jedermann hat zu dieser Sitzung Zutritt.

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.

STAHLHOFEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 27.4.1984

Haushaltsüberschreitung genehmigt Durch einstimmigen Beschluß wurde die Genehmigung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1984 über 4.104,- DM erklärt,

Diese Haushaltsüberschreitung wurde erforderlich durch den im Dezember 1983 an der Leichenhalle verursachten Sturm­schaden. (Beschädigung der Bleiverglasung). Die Mittel für die erforderlichen Reparaturarbeiten könnten im Haushaltsplan 1984 nicht mehr bereitgestellt werden, weil dieser bereits o verabschiedet war. Da inzwischen der Schaden von der Ver­sicherung reguliert wurde, steht der Leistung der überplanmä­ßigen Ausgabe zugleich eine Mehreinnahme aus der Regulie­rung gegenüber, so daß der Haushalt der Gemeinde keine zu­sätzliche Belastung erfährt.