Montabaur 14/18/84
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Niemand braucht Angst zu haben, daß er dabei überfordert wird. Als Belohnung winkt ein eigens für dieses Ereignis geprägter Trimm - Taler 1984 (Nachprägung eines Bremer Talers aus dem Jahre 1723 mit gekröntem und von zwei Löwen gestütztem Wappen).
Die Trimm - Strecke, die in lockerem Tempo - unterbrochen durch Erholungspausen - zurückgelegt werden soll, beträgt 5.000 m. Die Streckenführung ist so ausgesucht und festgelegt, daß sie von allen Teilnehmern ohne Schwierigkeiten bewältigt werden kann.
Mit dieser Aktion möchte der Schi- Club und die AOK Westerwald dazu beitragen, daß möglichst viele unserer Mitbürger wieder entdecken, wieviel Freude durch einen gemeinsamen Lauf erzielt werden kann und wie sehr ein solcher Lauf dem eigenen Wohlbefinden zugute kommt.
Alte Herren Nentershausen
Am Samstag, 5.5.1984, spielt die Alt-Herren-Mannschaft von Nentershausen gegen Großseifen.,
Anstoß: 17.ooUhr. Treffpunkt für die Abfahrt: 16.oo Uhr Stadionklause.
Spielmannszug Nentershausen
PROBE
Die nächste Probe findet am Sonntag, dem 6. Mai 1984 um 9.45 Uhr in der Turnhalle statt.
Wegen den bevorstehenden Auftrittten wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
STÄNDCHEN:
Am lyiontag, dem 7. Mai 1984, treffen wir uns um 2o.oo Uhr an der Turnhalle zu einem Ständchen.
AUFTRITT:
Am Sonntag, dem 2o. Mai 1984, spielen wir beim Festzug in Hadamar, Abfahrt 12.45 Uhr am Vereinslokal Ohly.
Bunter Abend - Kartenvorverkauf
Für den "Bunten Abend" anläßlich des 25jährigen Jubiläums des Spielmannszuges am Samstag, dem 2. Juni 1984, wurde ein ständiger Vorverkauf mit numerierten Platzkarten beim Blumenhaus Dietz, Telefon 619, eingerichtet.
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach
Übung am Sonntag, . 6.5.1984 um 8.3o Uhr. Treffpunkt:
Feuerwehrgerätehaus.
Alles weitere ist ersichtlich im Aushangkasten der Gemeinde am Feuerwehrgerätehaus.
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
Am Samstag, dem 5.5.1984, spielen C-Jugend ist spielfrei
15.oo Uhr D-Jugend in Niederahr
E-Jugend in Niedererbach gegen Glas-
Chemie II
Am Sonntag, 6.5.1984 spielen
9.3o Uhr B-Jugend in Engers gegen Engers /H/G II
senj. Abt.
13.oo Uhr Niedererbach II gegen Ahrbach II
15.oo Uhr Niedererbach I gegen Urbach/Dernbach in Urbach
Abfahrt: 13.45 Uhr mit Pkw
NACHTRAG ZU:
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öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer ! gesetzes vom 7.8.1923 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art.
15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 .| vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.
§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den | gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu Stellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhj zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzteil schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld-| ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung j der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Wider- j Spruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wennd Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde] eingegangen ist.
Ducch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur | Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. Niedererbach, 27.4.1984 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister
daßdie eingesandten Manuskripte]
'Iflß IlfilA/fllll" in der von Ihnen gewünschten Aus*! .11IU UUmilll gäbe rechtzeitig zur Veröffentlich! g kommen, haben Sie nur dann, wenn diese bei der zentrale»! mmelstelle Ihrer Gemeinde eingereicht werden. Diese sen-l et uns die Unterlagen geschlossen zu. Die Redaktion.

