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Montabaur 2/17/84

Simmern Dienstag, 8.5.1984 von 10.30 11.30 Uhr

Öffentl Bekanntmachungen

Verkehrsverbindungen durch Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Montabaur

In Montabaur werden kurzfristig zwei Baumaßnahmen begon­nen, die zu Behinderungen des Straßenverkehrs führen:

- Ausbau der Kreuzungspunkte Wallstraße / Steinweg und Bahnhofstraße / Wallstraße

Bei beiden Baumaßnahmen werden Ampelregelungen eingerich­tet, es ist jedoch mit z.T.erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Baustel­lenbereiche auf innerörtlichen Straßen zu umgehen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- als Ortspolizeibehörde-

Ausbau der Parkplätze in der Elisabethenstraße in Montabaur

Ab Montag, dem 30.4.1984 wird mit dem Ausbau der beiden Parkplätze in der Elisabethenstraße begonnen. Die Elisabethen­straße wird für die Dauer der Bauarbeiten nur für den Anlieger­verkehr befahrbar sein.

BEIDE PARKPLÄTZE KÖNNEN NICHT BENUTZT WERDEN Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer - insbesondere die Anlieger­sich auf die Verkehrsverhältnisse einzustellen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde.

Hallenbad Montajaur am Maifeiertag geschlossen !

Das Hallenbad Montabaur ist am 1. Mai 1984 - Maifeiertag

gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 geschlossen.

Durchführung der örtlichen Eichtage 1984

Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1984 bekannt.

Eichlokal: Turnhalle in Nentershausen für die Ortsgemeinden

Nentershausen

Görgeshausen

Nomborn

Heilberscheid

Niedererbach

Girod

Großholbach

Eichlokal: Bauhof Montabaur (Eichwiese) für nachfolgende Gemeinden

Montabaur

Horressen

Eigendorf

Bladernheim

Ettersdorf

Eschelbach

Montag, 7.5.1984 von 8.30- 10.30 Uhr Montag, 7.5.1984 von 10.30- 11.30 Uhr Montag, 7.5.1984 von 10.30 -11.30 Uhr Montag, 7.5.1984 von 10.30 - 11.30 Uhr Montag, 7.5.1984 von 10.30 - 11.30 Uhr Montag, 7.5.1984 von 10.30 -11.30 Uhr

Boden

Heiligenroth

Niederelbert

Oberelbert

Ruppach-Goldh.

Neuhäusel

Eitelborn

Kadenbach

Dienstag,

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8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von 8.5.1984 von

8.30-

8.30 - 8.30-

8.30-

9.30- 9.30- 9.30-

10.30

9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr

9.30 Uhr

10.30 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr -11.30 Uhr

Stahlhofen

Daubach

Untershausen

Hübingen

Gackenbach,

Horbach,

Welschneud.

Holler

Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30- Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30 Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30- Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30-

10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr

Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30 Mittwoch, 9.5.1984 von 8.30

10.00 Uhr 10.00 Uhr

Mittwoch, 2.5.1984 von 9.00 - 10.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 9.00 - 10.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 10.00-11.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 10.00 -11.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 10.00 - 11.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 10.00-11.00 Uhr Mittwoch, 2.5.1984 von 10.00 -11.00 Uhr

Bodennutzungshaupterhebung und Erhebung über Arbeite kräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1984

Anfang Mai 1984 führtdas Statistische Landesamt die Ba nutzungshaupterhebung und die Erhebung über Arbeißkn in landwirtschaftlichen Betrieben durch. Beide Statistiken! gesetzlich vorgeschrieben und berücksichtigen die

Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach HauptniJ zungs-, Kultur- und Fruchtarten,

Betriebsinhaber und ihre auf dem Betrieb lebenden Fa«| angehörigen sowie ihre Beschäftigung im April 1984,

familienfremden Arbeitskräfte und ihre Beschäftigung! April 1984.

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Alle Gewerbetreibenden, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte, Waagen und Gewichte verwenden und keine persönliche Auf] derung durch das Eichamt erhalten haben, unterliegen ebenfj der Eichpflicht.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß die Besitzer feststehen] Großwaagen verpflichtet sind, den Transport der PrüfgewichJ zu den Waagen selbst zu übernehmen.

Die Abholung der Prüfgewichte ist mit dem Eichamt an der Macheichstelle vorher zu vereinbaren. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

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Wildes Campen im Außeniereich

Im Interesse eines intakten Naturhaushaltes und zur Erhaltul der Landschaft sind Campen und Zelten in den Außenbereiq der Gemeinden verboten.

Ausnahmen von diesem Verbot können jedoch unter bestim| ten Voraussetzungen zugelassen werden.

Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungenl sind die Kreisverwaltungen - als untere LandespflegebehördJ Für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Kreij Verwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig (mind. 14 Tagevorl einzureichen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß fast der Gesamtberel der Verbandsgemeinde Montabaur demNaturpark Nassau] zugeordnet ist und einzelne Gebiete als Kernzone ausgewie sind. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen i Durchführung von Zeltlagern in diesen Kernzonen dürfen; der Landesverordnung über den Naturpark Nassau ohnehin] genehmigt werden. ^

Sollten Verstöße"gegen diese Vorschrift festgestellt werden] müssen die betroffenen Personen mit Bußgeldve'rfahren re Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde-

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Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird der gröl Teil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieb] als Stichprobe erhoben.

Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftlicN triebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 hM

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