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KOMMUNAL-WIHLEN1984

Mehr Mitwirkung für den Bürger. Ein Leitfaden, das neue Wahlrecht zu nutzen.

DAS IST NEU

LiSTENSTIMME

PERSONENSTIMMEN

Sie haben künftig für die Wahl zum Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Stadtrat, Kreistag, zu der Sie wahl­berechtigt sind,

EINE LISTENSTIMME

Sie geben Ihre Listenstimme ab, indem Sie die Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl.in der Kopfleiste des Stimmzettels kennzeichnen.

- UND DAS IST NEU -

SECHS

PERSONENSTIMMEN

Mit der LISTENSTIMME entscheiden Sie sich wie bisher für eine Partei oder Wählergruppe.

Mit den PERSONENSTIMMEN können Sie einzelne Bewerber der gewählten Liste begünstigen und deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.

Für die Wahl zum Bezirkstag des Bezirks­verbands Pfalz bleibt es bei der bisherigen Regelung.

KUMULIEREN

Die Wirkung Ihrer Personenstimmen können Sie durch Kumulieren noch verstärken, indem Sie einem Bewerber

statt einer Personenstimme

*

X

X

X

X

oder drei Ihrer sechs Personenstimmen geben. Einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen gebea

Wahlvorschlag 3

Z-Panei

1. Kübel, Bernd

2. Knoke, Fritz

3. Kehlen, Achim

X

4. Wunder, Josef

5. Putz, Frieda

6. Voßmeyer, Lutz

7. Fasold, Otmar

X

X

X

8. Scharfe, Klaus

9. Gabler, Rudolf

10. Preuß, Gemod

11. Denzler, Max

Wahlvorschlag 1 '

X-Partei X X

1. Roth, Hans

2. Möbus, Wilhelm

3. Sand, Karl

4. Haack, Dieter

5. Schletz, Renate

6. Köhler, Gerd

7. Kasper, Franz

8. Küffner, Paul

9. Kraus, Otto

10. Rusam, Theo

11. Pohl, Arno

Wenn Sie mit der von der Partei oder Wählergruppe vorgeschlagenen Reihen­folge der Bewerber einverstanden sind, können Sie auf die Abgabe Ihrer Personenstimmen verzichten.

Sie geben damit zu erkennen, daß Sie den Wahlvorschlag unverändert annehmen wollen.

Wenn Sie also sicher sein wollen, daß Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch gemacht haben, dann

kreuzen Sie auf Ihrem Stimmzettel eine Partei/Wählergruppe an und

vergeben Sie

höchstens sechs Personenstimmen an die von Ihnen bevorzugten Bewerber der gewählten Partei oder Wählergruppe.

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag (Partei/ Wählergruppe) ankreuzen.

Ihre Personenstimmen sind ungültig, wenn Sie

in dem von Ihnen gewählten Wahl­vorschlag mehr als sechs Personen­stimmen

oder

Personenstimmen an Bewerber verschiedener Wahlvorschläge

vergeben.

Falls Sie mit der Reihenfolge der Bewerber

innerhalb des Wahlvorschlags, den Sic gewählt haben,

nicht einverstanden sind und diese ver­ändern wollen, können Sie mit Ihren

sechs Personenstimmen

bis zu sechs Bewerber dieses Wahlvor­schlags kennzeichnen und damit deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.

Wahlvorschlag 2

Y-Partei

1. Dr. Bayer, Horst

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2. Zuleeg, Fritz

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3. Schäfer, Ilse-Rose

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4. Hermann, Otto

5. Wagner, Siegfried

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6. Krause, Leo

7. Zebula, Gerda

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8. Reichold, Kuno

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9. Hopf, Erwin

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10. Mötsch, Heinz

11. Riedel, Rolf

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Weitere Informationen erhalten Anforderung vom

Landeswahlleiter Statistisches Landesamt Mainzer Straße 15-16 5427 Bad Ems _

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