KOMMUNAL-WIHLEN1984
Mehr Mitwirkung für den Bürger. Ein Leitfaden, das neue Wahlrecht zu nutzen.
DAS IST NEU
LiSTENSTIMME
PERSONENSTIMMEN
Sie haben künftig für die Wahl zum Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Stadtrat, Kreistag, zu der Sie wahlberechtigt sind,
EINE LISTENSTIMME
Sie geben Ihre Listenstimme ab, indem Sie die Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl.in der Kopfleiste des Stimmzettels kennzeichnen.
- UND DAS IST NEU -
SECHS
PERSONENSTIMMEN
Mit der LISTENSTIMME entscheiden Sie sich wie bisher für eine Partei oder Wählergruppe.
Mit den PERSONENSTIMMEN können Sie einzelne Bewerber der gewählten Liste begünstigen und deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.
Für die Wahl zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz bleibt es bei der bisherigen Regelung.
KUMULIEREN
Die Wirkung Ihrer Personenstimmen können Sie durch Kumulieren noch verstärken, indem Sie einem Bewerber
statt einer Personenstimme
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X
X
X
X
oder drei Ihrer sechs Personenstimmen geben. Einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen gebea
Wahlvorschlag 3
Z-Panei
1. Kübel, Bernd
2. Knoke, Fritz
3. Kehlen, Achim
X
4. Wunder, Josef
5. Putz, Frieda
6. Voßmeyer, Lutz
7. Fasold, Otmar
X
X
X
8. Scharfe, Klaus
“■ 9. Gabler, Rudolf
10. Preuß, Gemod
11. Denzler, Max
Wahlvorschlag 1 '
X-Partei X X
1. Roth, Hans
2. Möbus, Wilhelm
3. Sand, Karl
4. Haack, Dieter
5. Schletz, Renate
6. Köhler, Gerd
7. Kasper, Franz
8. Küffner, Paul
9. Kraus, Otto
10. Rusam, Theo
11. Pohl, Arno
Wenn Sie mit der von der Partei oder Wählergruppe vorgeschlagenen Reihenfolge der Bewerber einverstanden sind, können Sie auf die Abgabe Ihrer Personenstimmen verzichten.
Sie geben damit zu erkennen, daß Sie den Wahlvorschlag unverändert annehmen wollen.
Wenn Sie also sicher sein wollen, daß Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch gemacht haben, dann
• kreuzen Sie auf Ihrem Stimmzettel eine Partei/Wählergruppe an und
• vergeben Sie
höchstens sechs Personenstimmen an die von Ihnen bevorzugten Bewerber der gewählten Partei oder Wählergruppe.
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag (Partei/ Wählergruppe) ankreuzen.
Ihre Personenstimmen sind ungültig, wenn Sie
• in dem von Ihnen gewählten Wahlvorschlag mehr als sechs Personenstimmen
oder
• Personenstimmen an Bewerber verschiedener Wahlvorschläge
vergeben.
Falls Sie mit der Reihenfolge der Bewerber
innerhalb des Wahlvorschlags, den Sic gewählt haben,
nicht einverstanden sind und diese verändern wollen, können Sie mit Ihren
sechs Personenstimmen
bis zu sechs Bewerber dieses Wahlvorschlags kennzeichnen und damit deren Chance erhöhen, in den Rat einzuziehen.
Wahlvorschlag 2
Y-Partei
1. Dr. Bayer, Horst
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2. Zuleeg, Fritz
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3. Schäfer, Ilse-Rose
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4. Hermann, Otto
5. Wagner, Siegfried
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6. Krause, Leo
7. Zebula, Gerda
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8. Reichold, Kuno
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9. Hopf, Erwin
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10. Mötsch, Heinz
11. Riedel, Rolf
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Weitere Informationen erhalten Anforderung vom
Landeswahlleiter Statistisches Landesamt Mainzer Straße 15-16 5427 Bad Ems _
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