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TvTontabaur 27/15/84

der Bebauungsplanentwurf in seinerjetzigen Form berührt wird.

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AUFNAHME VON DARLEHEN FÜR UMSCHULDUNGS- ZWECKE

mie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt durch ein­stimmigen Beschluß des Rates die Ermächtigung zur Aufnahme Ljn Darlehen bis zur Höhe von insgesamt 820.000,--DM.

[Diese Grundsatzermächtigung soll die Verbandsgemeindever- Laltung Montabaur in die Lage versetzen, bei Ablauf der zur I Zeit bestehenden Kommunaldarlehen über insgesamt ca. [820.000,-- DM, neue Kreditverträge zur Umschuldung abzu- [schließen. Da die Angebote der Kreditinstitute wegen der [schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag gelten, [soll durch die vorzeitige Beauftragung der Verbandsgemeindever- Iwaltung sichergestellt sein, daß bei einem günstigen Angebot un- [yerziiglich gehandelt werden kann, um Zinsiachteile für die Ge- [meinde zu vermeiden.

IbERATUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN FÜR |dIESTRASSENBELEUCHTUNGSANLAGEN PRIVATUN-

[ternehmen übertragen

Die vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung für War- tungs- und Instandsetzungsarbeiten an gemeindlichen Straßen- [beleuchtungsan lagen im Westerwaldkreis war Grund für die er­freute Behandlung dieses Themenkreises im Rat.

Am.12.1983 hatte der Rat beschlossen, nachdem im Zusam­menhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessionsvertrag mit perKEVAG diese Arbeiten nicht mehr in deren Zuständigkeits- rereich fielen, die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der l/erbandsgemeinde zu übertragen.

Mach der Beschlußfassung des Ratesund zwar, am 15.12.1983 »folgte dann die Eröffnung der Angebote, die aufgrund der vom JVesterwaldkreis durchgeführten Ausschreibung eingegangen wa- |en.Hierbei zeigte sich, daß Privatunternehmen die Leistungen lunoch günstigeren Konditionen als von der Verbandsgemeinde Montabaur gefordert, anboten. Dieser Gesichtspunkt, der sich llsoerst nach der Ratssitzung ergab, war der Anlaß, die seiner­leit ausgesprochene Entscheidung zu revidieren und nunmehr ltatt der Verbandsgemeinde Montabaur ein Privatunternehmen Birdie Ausführung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten lorzusch lagen.

für Diskussion stand nunmehr im Rat, welchem der anbieten- lenFirmen der Auftrag vergeben werden sollte. Dem Vorschlag ler Verwaltung (Auftragsvergabe an ein Elektrounternehmen «Montabaur (entsprach der Rat mit knapper Mehrheit (5 Ja­stimmen, 4 Gegen-Stimmen).

nnachfolgenden Tagesordnungspunkt stand die Entscheidung per den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit rStadt Montabaur bezüglich der Inanspruchnahme städti- fren Fachpersonals bei Neuinstallation, Erweiterung und Ver- lesserungder Straßenbeleuchtungsanlage zur Diskussion. Da lern Rat die von der Stadt Montabaur geforderten Entschädi- JJngsbeträge nicht hinreichend spezifiziert erschienen,wurde |ie Vertagung dieser Entscheidung beschlossen.

[EINETEILNAHME AM DIESJÄHRIGEN WETTBEWERB UNSER DORF SOLL SCHÖNER WERDEN" ptimmig sprach sich der Rat gegen eine Teilnahme an dem 'diesem Jahr wiederum anstehenden Kreiswettbewert) "Unser J d soll schöner werden" aus.

[aijbach

jlascontainer auf dem Gemeindeplatz "Unter dem pf" aufgestellt

f'tdem01.04.1984 wurde durch die Westerwaldkreisabfall- peitigung ein Glascontainer aufgestellt. Dieser befindet sich fldem Gemeindeplatz "Unter dem Dorf".

Dorfbevölkerung wird gebeten, von dem Angebot der Glas- Ifällbeseitigung regen Gebrauch zu machen, um damit einen

Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, gez. Frink, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschafts^ammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz yom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist. ^

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Untershausen, 6.4.1984 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen gez. Müller, Ortsbürgermeister

was - ^ wo

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde e. V.

Sonntag, 15.04.1984

Stahlhofen Oberelbert, Anstoß: 15.00 Uhr Samstag, 14.04.1984

AH Stahlhofen AH Helferskirchen, Anstoß: 16.00 Uhr

HOLLER:

Offenlegung des Haushaltsplanes 1984 und der Jahres­abrechnungen 1982 der Pfarrei Holler-Untershausen

ln der Zeit vom 13. bis 27. April 1984 liegen im Pfarrbüro Holler