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Montabaur 15/14/84

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4. Grunderwerb im Zuge des Ausbaues der Gelbachstraße

13.000,- DM

5. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage

von der Kevag aufgrund des neu abgeschlos­senen Konzessionsvertrages 12.300,-- DM

6. Straßenbeleuchtungserweiterung

Lindenstraße 3.000,- DM

7. Bau einer Gerätehalle -Planungskosten- 5.000,-- DM

8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage 12.600,- DM

g, Tilgungsleistungen (Ordentliche Tilgungen 9.100,- DM

Sondertilgungen) 50.000,- DM

Diese Sondertilgung kann aufgrund der recht positiven Finanzsituation im Vermögenshaushalt erfolgen. Sie führt zu einer Entlastung bei den Schuldendienstleistungen und reduziert den Gesamtschuldenstand zum 31.12.1984 auf ca. 800.000,- DM.

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DM

5.000,«

DM

55.000,-

DM

Finanziert werden die vorgenannten Ausgaben durch:

1. Erschließungs-und Ausbaubeiträge

2. Restliche Landeszuweisung zum Ausbau der Bachstraße

3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

Ausblick 1985 bis 1987

Die Errichtung von Grünanlagen, der Bau einer Gerätehalle die ErschließungGramrich" sowie der Radfahr- und Wirt­schaftswegebau sollen in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden. Nach den gegenwärtigen Prognosen über den weiteren Haushaltsverlauf werden sich diese Maßnahmen ohne die Aufnahme von Krediten finanzieren lassen.

Über die weiteren Ratsentscheidungen in der Sitzung am 29.3.1984 wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichtet.

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STAHLHOFEN: öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanIm oberen Wiesengrund - 2. Teil" der Ortsgemeinde Stahlhofen; Offenlage nach § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Stahl­hofen hat am 7.12.1979 und 19.5.1982 die Aufstellung des BebauungsplanesIm oberen Wiesengrund- 2. Teil" beschlos­sen. Der Planbereich schließt an die vorhandene Bebauung des rechtsverbindlichen Bebauungs­planesIm oberen Wiesengrund"

1. Teil" an und umfaßt eine Teil­fläche östlich der Kreisstraße Nr. 175 und südlich der Brunnenstr. im GemarkungsteilIm obersten Grund".

Der Planbereich ist aus der nach­stehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungspla­nes einschl. Text und Begrün­dung liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

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vom 16.4. bis 16.5.1984 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr u. 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwal tu ng Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer- Platz 2,

5430 Montabaur, sowie nachricht­lich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Stahlhofen während der ortsübl. Dienststun­den öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Stahlhofen mündlich oder schrift­lich vorgebracht werden. Stahlhofen, 2.April 1984 Pehl, Ortsbürgermeister

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