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Montabaur 2/14/84

ÖfkntL Bekanntmachungen j

Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1984

Die Bewohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde werden darauf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden können.

Gefördert werden Wohnungen in kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohner.

Die Antragsvordrucke sind im neuen Rathaus, Konrad-Adenauer- Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 221, erhältlich.

1 ,

Zu den förderungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung

1. des Zuschnittes der Wohnung

2. der Belichtung und Belüftung,

3. des Schallschutzes

4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung

5. der sanitären Einrichtungen,

6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten,

7. der Funktionsabläufe in Wohnungen,

8. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt

9. sonstige bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen erhöhen.

Ein Energiesparprogramm ist für 1984 nicht vorgesehen.

Modernisierungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25 Abs.1 in Verbindung mit § 88 a Zweites Wohnungsbaugesetz festgelegte Grenze nicht überschreitet (Einkommensgrenze).

Die Einkommensgrenze für die Förderung von Modernisie- rungs- und Energiesparmaßnahmen beträgt:

Haushaltsgröße Gesamteinkommen der zur Familie rechnen­den Angehörigen

Jährlich bis zu DM monati. bis zu DM

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

30.240,-

44.520,-

53.340,-

66.600,-

70.980,-

2.520,-

3.710,-

4.445,-

5.580,-

5.915,-

Für jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 8.820,- DM jährlich (630,- DM monatlich)

Bei jungen Ehepaaren erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5.Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschlie­ßung um 11.760,- DM jährlich.

Für Aussiedler, Zuwanderer und Gleichgestellte erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Einreise in den Geltungsbereich des Geset­zes um 8.820,- DM jährlich.

Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres (1983) und des Monats vor der Antragstellung.

4.

5.

Bei Modernisierungsmaßnahmen kann eine Wohnung mit Aufwendungszuschuß bis zu Gesamtkosten von 25.000,- qm| gefördert werden, wobei der Mindestaufwand 4.000,- DM je Wohnung betragen muß. Bei den nachgewiesenen Kosten werden 15 v.H. als Eigenleistung angerechnet, die nicht be- zuschußt werden.

Die Aufwendungszuschüsse werden auf die Dauer von insge-l samt 9 Jahren gewährt, und zwar außerhalb von SchwerpunJ ten, jeweils 3 Jahre in Höhe von 6 v.H., 4 v.H. und 2. v.H. der förderungsfähigen, um die notwendige Eigenleistung gekürzten und auf volle 100,- DM aufgerundeten Kosten höchstens bis zu 25.000,- DM je Wohnung.

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6. Wir weisen darauf hip, daß bei diesem Programm mit den baulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewilligung der beantragten Förderungsmittel begonnen werden darf. Diese wird durch die Bezirksregierung ausgesprochen.

Wir machen jetzt schon darauf aufmerksam, daß die Bewilli-j gung bis zu 5 Monaten dauern kann.

HINWEIS:

Die vorgenannten Ausführungen geben keine erschöpfende Auskunft über sämtliche Finanzierungs- und Förderungs­fragen.

AUSKÜNFTE erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwal- j tung Montabaur und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreisj in Montabaur.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die j Ortsgemeinde Heilberscheid den Ausbau der Hettensteinstraüi öffentlich aus.

Guß)

LEISTUNGSUMFANG: ca. 1.600 qm bitl Straßenbau ca. 500 qm Verbundpflaster ca. 280 qm lfdm Bewässerung DN 100 (duktiler ca. 250 lfdm Entwässerung DN 300

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands-i gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verba« gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monts baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung j ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v.H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind (Schwerbehinderte) und ihnen Gleichgestellte erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.880,- DM für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 80 v.H in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhöht sich die Einkommensgrenze um je 12.600,- DM.

MITTWOCH, 2. Mai 1984, 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen] sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands-j gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konij Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen.

5430 Montabaur, 28.März 1984 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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