Montabaur 21 / 12 / 84
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6, Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Zu einigen der vorstehend genannten Entscheidungen werden zum besseren Verständnis nachfolgende Informationen erteilt:
Zu 1)
Die Gemeinde hat z.Zt. Kreditverträge über insgesamt ca. 232.000,- DM laufen. Durch den Beschluß zur Umschuldung dieser Darlehen erhält die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag, nach Ablauf der derzeitigen Verträge neue Kredite zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen. Hier ist also eine Ablösung laufender Kreditverträge durch neue Darlehen beabsichtigt, die ggfs, zu günstigeren Konditionen und damit zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinde mit Blick auf die zu erbringenden Tilgungsleistungen führt.
Zu 2 und 3)
Bereits in der Sitzung am 6.12.1983 befaßte sich der Rat mit der Übertragung der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage.
In gleicher Sitzung wurde seinerzeit dem neu ausgehandelten Konzessionsvertrag der KEVAG zugestimmt. Aufgrund dieser Neuregelung war u.a. vorgesehen, daß die KEVAG künftig
nicht mehr die Unterhaltungsarbeiten ausführt.
Seinerzeit wurde, nachdem die Verbandsgemeinde ein wesentlich günstigeres Angebot als die KEVAG unterbreitet hatte, ün gleicher Sitzung der Aufgabenübertragung zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage an die Verbands- [ gemeinde zugestimmt.
i\m 15.12.1983, also nach dieser Sitzung, wurde die Angebots- [eröffnung einer vom Kreis durchgeführten Ausschreibung für die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage im Westerwaldkreis durchgeführt. Diese führte zu dem I Ergebnis, daß Privatunternehmen den von der Verbandsgemeinde Igeforderten Betrag unterboten, so daß nunmehr nach Kenntnis- I nähme dieses Tatbestandes auch seitens der Verwaltung empfohlen wurde, von einer Auftragsvergabe an die Verbandsgemeinde labzusehen und statt dessen Privatunternehmen für diese Aufga- Iben vorzusehen.
[Konkret wurde, nachdem die Angebote der Privatunternehmen [verglichen und auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft wurden, [vorgeschlagen, ein Unternehmen aus Montabaur mit diesen [Aufgaben zu beauftragen.
|Dem stimmte der Rat nun in seiner Sitzung am 9.3.1984 einstim- nigzu. Die Entscheidung vom 6.12.1983 wurde zugleich aufgehoben.
)es weiteren stand in der Sitzung am 9.3.1984 noch zur Entscheidung an, wer künftig die Arbeiten zur Neuinstallation, Erweiterung bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage lusführen sollte.
'on der Verwaltung wurde hierzu vorgeschlagen, durch Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt lontabaur das städtische Fachpersonal für diese Aufgabe in Anspruch zu nehmen. Auch hierzu erklärte der Rat einstimmig feine Zustimmung. Dementsprechend werden vom Fachperso- 'al der Stadt Montabaur künftig folgende Arbeiten ausgeführt:
[1. Aufstellung von Beleuchtungsplänen für Straßenleuchten in Neubaugebieten bzw. bei Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung vorhandener Anlagen [2. Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung der Kabel, wenn diese Arbeiten durch beauftragte Unternehmen ausgeführt werden,
Durchführung von Ausschreibungen und Auswertungen der eingehenden Unterlagen für vorgenannte Arbeiten.
!u4)
Freiw. Feuerwehr stellte den Antrag am Gemeindehaus einen Bekanntmachungskasten anzubringen. Diesem Antrag ^entsprach der Rat mit der Maßgabe, daß ein Aushangkasten «ine Werbung angebracht werden soll.
Zu 5)
Zum Antrag des Sportvereins auf Fällen eines Baumes im Bereich des Sportlerheimes wurden kontroverse Auffassungen im Rat vertreten. Die Abstimmung führte zu dem Ergebnis, daß mehrheitlich der Fällung des Baumes nicht entsprochen wurde.
NOMBORN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 15. März 1984
Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur für die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung zugestimmt
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Zustimmung zum vorgelegten Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinde über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde. Der durch Vertrag auf die Stadt zu übertragende Aufgabenbereich umfaßt die Neuinstallation von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Arbeiten zur Erneuerung und Verbesserung bereits vorhandener Anlagen.
Von der Stadt wird hierzu das vorhandene Fachpersonal zur Verfügung gestellt. Neben den Bauarbeiten sollen zudem noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unternehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und deren Auswertung übernommen werden. Zur Ausführung der laufenden Unterhaltungsarbeiten an den Straßenbeleuchtungsanlagen wurde der Auftrag einem Privatunternehmen erteilt. Diese Entscheidung wurde vom Rat bereits in der Sitzung am 8.2.1984 getroffen.
Ausführung des Bürgersteigbaues zum Friedhof evtl, in Eigenleistung
Zur Tagesordnung stand u.a. die Beratung über den Ausbau eines Bürgersteiges zum Friedhof. Vom Rat wurde hierzu ausgesagt, daß zunächst die Bürger angesprochen werden sollen, ob die v.g. Maßnahme evtl, in Eigenleistung ausgeführt werden kann. Vor einer Entscheidung über die Auftragsausführung soll daher zunächst das Ergebnis der Befragung abgewartet werden.
Aufnahme von Darlehen für Umschüldungszwecke
Die Verwaltung legte dar, daß die Ortsgemeinde z.Zt. Darlehen über insgesamt 52.000,- DM laufen hat. Diese Verträge, die in nächster Zeit auslaufen, sollen durch neue Kreditverträge abgelöst werden. Von daher wurde vom Rat die Entscheidung erbeten, die Verbandsgemeindeverwaltung bereits jetzt mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen zu beauftragen.
Hierdurch soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, nach Einholung von Angeboten bei Kreditinstituten kurzfristig über den Neuabschluß eines Vertrages zu entscheiden.
Dies ist angezeigt, da die Angebote der Kreditinstitute wegen der schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag gelten. Sollte bei Bekanntwerden eines günstigen Angebotes zunächst noch eine Rückfrage beim Rat erforderlich sein, könnten Zinsnachteile für die Gemeinde nicht ausgeschlossen werden. Unter diesem Gesichtspunkt entsprach der Rat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Handhabung einstimmig.
Weitere Entscheidungen des Rates:
-- Einbau von Rinnen am Wirtschaftsweg „Am Bergfeld" sowie Fräsen von Gräben in Auftrag gegeben.
-- Entscheidung über die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Geländers am Sportplatz vertagt.
Die Entscheidung wurde zurückgestellt, da der Rat monierte, daß das für die Auftragsausführung vorgesehene Material nicht den statischen Anforderungen gerecht werde. Es soll daher zunächst seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eine neue Ausschreibung durchgeführt werden.

