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Montabaur 16 / 12/84

Die Höhe der Deckumlage ist damit identisch mit der des Vorjahres.

Auftrag zur Errichtung der Baustraße (Teilstück) im Baugebiet Kleines Hühfeld" erteilt

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte im Auftrag der Gemeinde die Arbeiten zur Errichtung der Baustraße im BaugebietKleines Hühfeld" ausgeschrieben.

In der Sitzung am 15.3.1984 wurde nun das Ergebnis der Sub­mission bekanntgegeben.

Der Rat erteilte der billigstbietenden Firma den Auftrag zur Errichtung eines Teilstückes der Baustraße. Das Auftragsvolu­men für die Straßenbaumaßnahme beträgt ca. 40.000,- DM.

Keine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Einstimmig sprach sich der Rat gegen eine Teilnahme an dem in diesem Jahr wiederum vom Westerwaldkreis durchgeführten WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" aus.

Der Rat begründete seine Entscheidung damit,daß die Dorf­erneuerungsmaßnahme bis zum Beginn des Wettbewerbes nicht abgeschlossen ist und von daher von einer Teilnahme Abstand genommen werden sollte.

Auftrag zur Verkabelung des BaugebietesKleines Hühfeld" vergeben

Einstimmig erteilte der Rat der KEVAG den Auftrag zur Ver­kabelung des BaugebietesKleines Hühfeld" (I.Bauabschnitt) Diese Arbeiten umfassen die Verlegung der erforderlichen Ver­sorgungsleitungen für den Bau der Straßenbeleuchtungsanlage.

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HORBACH:

Offenes Singen des MGVCacilia" Horbach

Der MännergesangvereinCäcilia" Horbach, lädt zu einem Singen für jedermann ein, am So. 1.4.1984 um 16 Uhr im Buch­finkenzentrum. Eingeladen sind alle, die die Gelegenheit nut­zen möchten, Kanons, Volkslieder und Songs zu singen. Unkostenbeitrag Erw. 2,- DM, Kinder 1,- DM.

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Spielen: Sonntag, den 25. März 1984 SV Allendorf - SG Winden/Horbach I um 15.00 Uhr SV Fachbach - SG Winden/Horbach II um 13.15 Uhr.

Sportvereinigung Horbach

Wegen Todesfall eines aktiven Spielers wird das Schlachtfest vom 24.3. 84 auf Samstag, 7. April 1984 verlegt.

HÜBINGEN:

Mitteilungen der Frauengemeinschaft

BASTELN

Die Frauengemeinschaft lädt interessierte Frauen an drei Aben­den zum Basteln ein.

Die Abende finden jeweils um 20 Uhr im Familienferiendorf Hübingen statt und sind am 26. März, 9. April und 16. April. Zum ersten Abend bitte einen Stock (ca. 1 cm Durchmesser und ca. 60 cm Länge) und falls vorhanden Buchsbaum mit­bringen.

April 1984 um 19 Uhr im Familienferiendorf statt.

Herzlich eingeladen ist nicht nur das Vorbereitungsteam, sondern alle Frauen, die an ökumenischer Arbeit interessiert sind.

Einkehrtag der Frauen

Am 7. April findet wieder -wie im November vereinbart - wurde, ein Einkehrtag fürFrauen statt.

Das ThemaVergebung der Sünden" wurde in Anlehnung an den diesjährigen Fastenhirtenbrief unseres Bischofs ausge­wählt

Der Einkehrtag beginnt um 10 Uhr und schließt mit einem Got tesdienst um 18.00 Uhr. Er findet im Familienferiendorf Hübingen statt. Bitte, melden Sie sich persönlich oder telefonisch (7001) bei Marianne Hilger an.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Niederelbert für das Jahr 1984 vom 15.3.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.3.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 243.000,-DM (Neuverschuldung 7.000,- DM Umschuldung 236.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 0,- DM.

1.166.000,-DM 1.166.000,-DM

1.225.000,-DM 1.225.000,-DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Huftde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den 1. Hund 48,- DM

für den 2. Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

Ökumenische Frauenarbeit

Die Nachbesprechung des Weltgebetstages der Frauen findet nicht wie ursprünglich vereinbart, am 29. März sondern am 5.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland

Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche