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Montabaur 11/12/84

Instandsetzung nicht mehr in den Aufgabenbereich der KEVAG übertragen. Stattdessen wurden, wegen eines günstigeren Angebotes diese Aufgaben der Verbandsgemeinde zugewiesen. Nach der Entscheidung des Rates (am 1.12.1983) über diese Aufgabenumverteilung wurde die vom Kreis durchgeführte Ausschreibung über gleichartige Arbeiten ausgewertet. Dies führte zu dem Ergebnis, daß Privatunternehmen einen noch günstigeren als von der Verbandsgemeinde Montabaur geforderten Preis anboten. Unter diesem Gesichtspunkt wurde von der Verwal­tung die Revidierung des seinerzeit getroffenen Beschlusses bei gleichzeitiger Aufgabenübertragung an ein Elektrounternehmen in Montabaur befürwortet. Dieser Empfehlung entsprach der Rat einstimmig in seiner Sitzung am 15.3.1984.

Weiterhin wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem bei der Stadt vorgehaltenen Fachpersonal die Aufgaben für die Er­neuerung bzw. Verbesserung und Neuinstallation von Straßen­beleuchtungsanlagen zu übertragen. Hierzu wurde ein Vertrags­entwurf, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Stadt Montabaur / Ortsgemeinde Boden) festsc Ei reibt, vorge­legt. Der Rat stimmte diesem Vertrag nach Ergänzung von Rege­lungen hinsichtlich Gültigkeitsdauer und Kündigungsmöglich­keiten zu. Sinngemäß soll künftig das bei der Stadt Montabaur beschäftigte Fachpersonal folgende Arbeiten in der Gemeinde ausführen :

1. Aufstellung von Beleuchtungsplänen für Straßenleuchten in l Neubaugebieten und bei Erneuerung, Verbesserung oder ' Erweiterung vorhandener Anlagen einschl. Planung der Kabel- trassen.

12. Bauleitung bei Aufstellung von Straßenleuchten und Verle­gung von Kabeln, wenn diese Arbeiten durch beauftragte Unternehmen ausgeführt werden,

3. Durchführung von Ausschreibungen für vorgenannte Arbei­ten und Auswertung der eingehenden Unterlagen.

4, Ausführung der Montage und Installationsarbeiten.

Versammlung zur Listenaufstellung

Für die Gemeinderatswahl in Boden am 17.6.1984 soll durch Bewerber eine freie Wählerliste aufgestellt werden.

Alle wahlberechtigten Bürger sind herzlich in den Sitzungssaal der GemeindeAhrbachhalle" am

DONNERSTAG, dem 29. März 1984, 20.00 Uhr

eingeladen.

, TAGESORDNUNGSPUNKTE:

|1. Allgemeine Information [ 2. Aufstellung des Wahl Vorschlages

HEILIGENROTH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 13. März 1984

Arbeiten zur Instandsetzung und Wartung der gemeindlichen I Straßenbeleuchtungsanlage Privatunternehmen übertragen

IBereits am 13.12.1983 befaßte sich der Rat mit der Entschei­dung zur Übertragung der Wartung und Instandsetzungsarbei- Iten für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage. Seinerzeit Iwurde auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, die Arbei- |ten der Verbandsgemeinde Montabaur zu übertragen. Die Ent- scheidung des Rates erging allerdings unter dem Vorbehalt,

daß die vom Westerwaldkreis durchgeführte Ausschreibung zu Ikeinem günstigeren Ergebnis als dem von der Verbandsgemeinde Montabaur unterbreiteten Angebot führte. Zwei Tage hach der Sitzung des Rates - am 15.12.1983 - erfolgte die Eröffnung der ^gegangenen Angebote bei der Kreisverwaltung. Eine Überprü- PJng führte zu dem Ergebnis, daß einige Privatunternehmen P'evon der Verbandsgemeinde Montabaur genannten Kondi- Ponen unterboten. Unter diesem Gesichtspunkt wurde darauf- 'in in der Sitzung am 13. März 1984 vom Rat die Entscheidung »fbeten, wem nun der Auftrag zur Wartung und Instandsetzung Straßenbeleuchtungsanlage übertragen werden soll. Einstim- "^bei einer Enthaltung übertrug der Rat diese Arbeiten der

billigstbietenden Firma, d.h. künftig werden diese Arbeiten von einem Privatunternehmen ausgeführt.

Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zugestimmt

Auch der 2. Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sit­zung befaßte sich mit Arbeiten an der gemeindlichen Straßenbe­leuchtungsanlage, und zwar mit Blick auf durchzuführende Erweiterungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen und Neuinstalla­tionen. Hierzu wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, durch Abschluß eines öffentlich-rechtl. Vertrages mit der Stadt Monta­baur für den genannten Aufgabenbereich das Fachpersonal der Stadt Montabaur in Anspruch zu nehmen. Dem vorgelegten Vertragsentwurf stimmte der Rat einstimmig zu. Demgemäß wird das von der Stadt Montabaur vorgehaltene Fachpersonal künftig folgende Arbeiten ausführen :

1. Aufstellung von Beleuchtungsplänen einschließlich Planung der Kabeltrassen,

2. Durchführung der Bauleitung bei Auftragsausführung durch beauftragte Unternehmen,

3. Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der eingehenden Unterlagen

4. Ausführung der Arbeiten zur erstmaligen Herstellung sowie zur Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung der Straßen­beleuchtungsanlage.

Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zur Änderung des Bebau- ungs- und GrünordnungsplanesIndustriegebiet"

Um eine größere Ausnutzbarkeit der Industriebauflächen zu ermöglichen, hatte der Rat am 6. Sept. 1983 beschlossen,den BebauungsplanIndustriegebiet" in der Weise zu ändern, daß der Grünstreifen entlang einiger Grundstücke von 10 m auf 5 m reduziert werden sollte. Aufgrund dieses Änderungs­beschlusses wurde das erforderliche Änderungsverfahren (Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und Offenlage) durchgeführt. Zum Abschluß des Änderungsverfah­rens - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - stand nunmehr noch der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Diese Entscheidung erging einstimmig. Der geänderte Plan kann nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorge­legt werden.

Erschließungseinheit im BaugebietVogelsang" gebildet

Der Ortsgemeinderat beschloß

die Leipziger Straße einschl. Stichstraße, Parz. 136 und 146) die Schulstraße (von der Einmündung Königsberger Straße / Leipziger Straße bis Ende der Parz. 148 und 204)

die Dresdener Straße einschl. Stichstraße (Parz. 155, 160, 165, 171 und 176) und die Danziger Straße einschl. Stichstraße (Parz. 187) als Erschließungseinheit abzurechnen. Dies bedeutet,daß die Baukosten für sämtliche Straßen zusammenaddiert und auf sämtliche Anlieger im genannten Bereich umgelegt werden.

Die Ratsentscheidung wurde damit begründet, daß die v.g. Straßen in einem unmittelbaren Funktionalzusammen­hang stehen und durch Zusammenfassung erreicht wird, daß alle Beitragspflichtigen dieses Gebietes den gleichen Beitrag pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche zu entrichten haben.

Kreditaufnahme für Umschuldung beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, zur Umschuldung von laufen­den Darlehen über insgesamt 891.000,- DM Kommunalkredite aufzunehmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen beauftragt.

Diese Beschlußfassung soll ein schnelles Handeln der Verwaltung