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Montabaur

17/11/84

Wegen anstehender Termine wird um pünktliches und vollzäh­liges Erscheinen gebeten.

Alte Herren Welschneudorf

Am Samstag, dem 17.3.1984, spielen wir gegen die AH-Elgen- dorf. Anstoß: 16.30 Uhr Schulzentrum Montabaur Abfahrt: 16.10 Uhr.

GELBACHHÖHEN

daubach

Iöffentliche Bekanntmachung [Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Donnerstag, 22. März 1984,19.30 Uhr, im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG |. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

I. Beratung und Beschlußfassung über die Wartung und In­standsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage

b. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines I öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Monta- L baur und den zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden W Ortsgemeinden über die Inanspruchnahme städtischen Perso- [ nals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden ft Beratung und Beschlußfassung über die mögliche Ausweisung | von Zeltplätzen im Bereich der Ortsgemeinde B. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wett- I bewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1984 E. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes paubach, 12.3.1984

Frink, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

ericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen om 9.3.1984

'ARBEITEN ZUR WARTUNG UND INSTANDSETZUNG DER [RASSENBELEUCHTUNG PRIVATFIRMA ÜBERTRÄGEN Bereits in der Sitzung am 16.12.1983 traf der Rat eine Ent- Iheidung über die Vergabe der Arbeiten zur Wartung und In- endsetzung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage. Seinerzeit war auf Empfehlung der Verwaltung die Auftrags­vergabe an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur be­schlossen worden. Hierzu wurde jedoch vom Rat der Vorbe­halt geltend gemacht, daß dieser Beschluß nur dann zur Aus- Ißhrung gelangen sollte, wenn Angebote von Privatfirmen zu keinem günstigeren Ergebnis führen. Dies ist jedoch inzwischen eingetreten, und zwar wurde aufgrund einer vom Westerwald- k(eis durchgeführten Ausschreibung von Privatunternehmen Kostenangebote unterbreitet, die unter dem der Verbandsge- [Tneinde Montabaur lagen. Unter einem Gesithtspunkt wurde Weh von der Verwaltung die seinerzeitige Empfehlung revi- j^jert und nunmehr eine Auftragsvergabe an ein Privatunterneh- j men befürwortet. Der Rat selbst erklärte einstimmig seine Zu­stimmung zur Übertragung der genannten Arbeiten an ein Elek- i ^unternehmen aus Montabaur.

Ein weiterhin von der Verwaltung vorgelegter Vertragsentwurf, der den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

K m| tder Stadt zur Inanspruchnahme städt. Personals für die Jinstallation und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage sah, fand nicht die Zustimmung des Rates.

«EITERE ENTSCHEIDUNGEN DES RATES:

ä jDem Antrag der Kath. Kirchengemeinde auf Bezuschussung

Der Zuschußbetrag wurde auf 400,- DM festgesetzt.

b) "JA" ZUR TEILNAHME AM DIESJÄHRIGEN WETTBE­WERB "UNSER DORF SOLL SCHÖNER WERDEN". Nachdem der Rat vom Ortsbürgermeister die Mitteilung erhielt, daß der Westerwaldkreis auch in diesem Jahr wie­derum den vorgenannten Wettbewerb durchführt, wurde zur Abstimmung gestellt, ob sich die Gemeinde hieran beteiligen sollte. Mehrheitlich (1 Gegenstimme und 1 Enthaltung) sprach sich der Rat für eine Teilnahme aus.

c) Von der Verwaltung wurde an die Gemeinde die Anfrage gerichtet, ob die Möglichkeit zur Bereitstellung von Gelände für Zeltplätze im gemeindlichen Bereich gegeben sei. Auch mit Rücksicht auf das in der Nachbargemeinde gelegene Zeltplatzgelände wurde vom Rat erklärt, daß die Ortsgemein de Stahlhofen kein Gelände für Zeltplätze zur Verfügung stellt.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1984 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -,der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer .Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswjrkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist dieWiderspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht autgeschoben.

Stahlhofen, 7.3.1984

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen Pehl, Ortsbürgermeister

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