der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenblatt
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden f
Bodea Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen-1 roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhausei Niederelbert 1 Niedererbach.Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen Üntershausen' %
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember/ 1973^3VBLS .419 _ jn der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der
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Jahrgang 12
FREITAG, den 16. März 1984
Nummer: 11
Deine Lohnsteuerkarte 1983 wird dringend benötigt!
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
wußten Sie schon, welch große Bedeutung Ihre Lohnsteuerkarte 1983 für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde hat ?
Lassen Sie mich hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer
herzlichen Bitte verbinde.
Die Städte und Gemeinden sind an der Einkommensteuer beteiligt. Entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurückgeg^benen Lohristeuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1983 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der zukünftig geltenden Schlüsselzahlen bilden.
Durch jede Lohnsteuerkarte 1983 wird eine Verbesserung dieser Schlüsselzahlen erreicht.
HELFEN SIE HIERBEI MIT ?
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Er ist sonst mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist.
Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1983 sind, diese umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder Ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.
(Reusch) I. Beigeordneter
Mit freundlichen Grüßen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

