Montabaur 18 / 10/84
ELBERTGEMEINDEN
OBERELBERT:
Verloren - gefunden
Ein Schlüssel mit dem Aufdruck „FT 149" sowie ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln wurde im Gemarkungsbereich gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Der Fundgegenstand kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
. gez. Weyand, Ortsbürgermeister
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NIEDERELBERT:
Weltgebetstag der Frauen
Weltgebetstag der Frauen, Freitag, 9. März 1984, 20.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der Pfarrkirche.
Alle Frauen sind herzlich eingeladen.
Sportverein Blau-Weiß Niederelbert Abt. Alte Herren
Am 9.3.1984 findet um 20.00 Uhr im Sportlerheim eine Spielersitzung statt. Alle Spieler und Interessenten sind herzlich eingeladen.
Sportverein „Blau-Weiß" Niederelbert
So. 11.3.1984
1. Mannschaft — Heimspiel gegen Stahlhofen, 14.30 Uhr
2. Mannschaft — Heimspiel gegen Welschneudorf, 12.30 Uhr
A-Jugend — spielfrei
B-Jugend — Montabaur - Elbert/W., 9.30 Uhr
C-Jugend — spielfrei
Samstag, 10.3.1984
D-Jugend — Heimspiel gegen Niederahr, 15.00 Uhr
OBERELBERT:
Weltgebetstag der Frauen
Freitag, 9. März 1984 ist Weltgebetstag der Frauen. Um 20.00 Uhr ist in der Kath. Pfarrkirche Niederelbert ein ökumenischer Gottesdienst.
Alle Frauen der Elbertgemeinden sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Abfahrt des Busses in Welschneudorf 19.30 Uhr Abfahrt des Busses in Oberelbert 19.40 Uhr Fahrpreis: 3,50 DM bzw. 3 -- DM
S.V. Oberelbert — Abt. Tennis
Sicherlich ist es bekannt, daß für die Saison '84 eine Damen- und Herrenmannschaft zu den Medenspielen gemeldet wurde. Alle Interessenten treffen sich am
14.3.1984,19.30 Uhr im Sportlerheim. Mannschaftsmeldungen müssen bis zum 31.03.1984 beim Verband vorliegen.
SV Oberelbert 1928 d. V. - Fußball Am Sonntag, dem 11.3.1984, um 15.00 Uhr findet die Begegnung Oberelbert — Moschheim statt.
Wanderfreunde Oberelbert
Wanderung am 11.3.1984 von Niederlahnstein — Rupperts- klamm — Allerheiligenberg.
Abfahrt: 10.00 Uhr Dorf platz
Verpflegung: Rucksack, Wanderstrecke ca. 13 km.
Wanderführer: Egon Spitzhorn
Seniorengruppe Oberelbert
Die Seniorengruppe aus Oberelbert trifft sich am Dienstag, dem 13.3.84 um 15.00 Uhr im Pfarrsaal. Wir wollen uns über Fragen der Verkehrssicherheit unterhalten.
WELSCHNEUDORF:
Weltgebetstag der Frauen
Freitag, 9. März 1984 ist Weltgebetstag der Frauen. Um 20.00 Uhr ist in der Kath. Pfarrkirche Niederelbert ein ökumenischer Gottesdienst.
Alle Frauen der Elbertgemeinden sind hierzu herzlich eingeladen.
Abfahrt des Busses in Welschneudorf: 19.30 Uhr Abfahrt des Busses in Oberelbert: 19.40 Uhr Fahrpreis: 3,50 DM bzw. 3,-- DM
Seniorengy mnasti k
Am 12.3.1984,15.00 Uhr ist wieder Senioren-Gymnastik.
Alle sind hierzu recht herzlich eingeladen.
GELBACHHÖHEN
UNTERSHAUSEN:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Gelbitre" der Ortsgemeinde Untershausen
für das Flurstück 29 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Hier: Bekanntmachung gern. § 12 PBauG Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat in seiner Sitzung am 30.6.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In der Gelbitze" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Im Bereich des Flustückes Nr. 29 — Ecke Beul /Lindenstraße - wird die überbaubare Grundstücksfläche in nördlicher Richtung erweitert.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während den Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Orts bürgermeisters in Untershausen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 u. 42-44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
(1)Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächenriutzungsplä- nen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich

