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Montabaur 15/10/84

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am DONNERSTAG, 15. März 1984,um 19.30 Uhr

im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschriften des Rates vom 8.12.1983 und 12.1.1984

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden

4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dar­lehen für Umschuldungszwecke

6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Deckumlage für das Haushaltsjahr 1983

7. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Errichtung der Baustraße (Teilstück) im Baugebiet Kleines Hühfeld"

8. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am dies­jährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

ä. Verschiedenes.

6431 Horbach, 5. März 1984

I.V. Noll, i. Ortsbeigeordneter

HÜBINGEN:

Bürgerversammlung in Hübingen

Wie bereits in der letzten Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht wurde, findet am Mittwoch, 14. März 1.984, um 19.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle die alljährlich einzu­berufende Bürgerversammlung der Gemeinde statt.

Hierzu werden nochmals alle Einwohner und Bürger herzlich eingeladen.

Sie erhalten hier die Möglichkeit zur Information auserster Hand" da gemäß Tagesordnung Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zu aktuellen Geschehen, die die Gemeinde betreffen sowie die Diskussion mit den Versammlungsteilnehmern einschließlich der Beantwor­tung von Fragen vorgesehen sind.

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HÜBINGEN:

Freiw. Feuerwehr Hübingen

1. HILFE-KURS SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT- Die Freiw. Feuerwehr Hübingen veranstaltet ab Dienstag,dem 13. März 1984, 20.00 Uhr ( einen 1. Hilfe-Kurs. Die Durchfüh- I rung wird vom DRK-Daubach übernommen und umfaßt insge- [ samt 8 Doppelstunden.

| Die aktiven Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Hübingen möchten I an dieser Unterrichtung geschlossen teilnehmen, da 'diese Stun­den als Übungsdienst angerechnet werden.

Weiterhin können Führerscheinbewerber und sonstige Interes­senten an dem Kurs teilnehmen.

Anmeldungen bitte beim Wehrführer Eberth vornehmen. Unterrichtsraum: Buchfinkenlandhalle.

EISBACHGEMEINDEN

GRUNDSCHULE GIROD:

UNTERSUCHUNG DER SCHULNEULINGE Die Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 84/85 findet am Mittwoch, dem 14. März 1984 in der Grundschule Girod statt. 14.00 Uhr: Kinder aus Girod und Girod/Kleinhol­bach, 15.30 Uhr Kinder aus Großholbach.

Wir bitten, die angegebenen Untersuchungszeiten einzuhalten.

GROSSHOLBACH:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Großholbach für das Jahr 1984 vom 28.2.1984

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.73 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.2.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 389.000,- DM

(Neuverschuldung 189.000,- DM

Umschuldung 200.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf -- DM.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 40,-DM

für den zweiten Hund 60,- DM

für jeden weiteren Hund 80,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- ", Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein- V de Großholbach für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe v. 389.000,- DM (Neuverschuldung 189.000,-DM

Umschuldung 200.000,- DM)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

220 v.H. 240 v.H.

406.000,- DM 406.000,-DM

440.000,- DM 440.000,- DM