Montabaur 18/9/84
Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B 240 %
Gewerbesteuer 280 %
Hundesteuer für den 1. Hund 18,-DM für den 2. Hund 36,- DM für jeden weiteren Hund 54,- DM.
Aussagen zur Haushaltssituation der Gemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus einige Zahlen:
RÜCKBLICK AUF 1983
Hier ist zunächst festzustellen, daß das Haushaltsjahr 1983 mit einem Fehlbetrag von ca. 10.000,- DM abschließen wird.
Die Abwicklung, d.h. Bereinigung dieses Fehlbetrages soll im Haushaltsjahr 1984 erfolgen. Im Haushalt 1983 war eine Kreditermächtigung von 21.000,- DM ausgewiesen. Wegen der Geringfügigkeit des zum 31.12.1983 tatsächlich benötigten Kreditbedarfes (ca. 10.000,- DM) und mit Rücksicht auf den für 1984 erwarteten Überschuß wurde auf eine Darlehensaufnahme verzichtet und stattdessen ein Fehlbetrag gebildet. Im Verlaufe des Haushaltsjahres 1983 wurde der zum 31.12.1982 mit 11.227,70 DM ermittelte Rücklagenbestand vollkommen aufgebraucht.
Zum 31.12.1983 ergibt sich für die Ortsgemeinde eine Gesamtverschuldung von 16.481,57 DM. Dies entspricht einer pro Kopf-Verschuldung von 42,36 DM und liegt somit weit unter dem Landesdurchschnitt, ermittelt für Gemeinden gleicher Größenordnung.
1984
Auffallendste Position im Verwaltungshaushalt sind die für das Jugenddorf und den Jugendzeltlagerplatz veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Aus der Vermietung werden ca. 20.000 DM erwartet. Hinzu kommen noch 2.500,- DM aus Vorsteuerabzug , diese werden jedoch durch eine Umsatzsteuer in etwa der gleichen Höhe kompensiert. An Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie Lohnkosten für den Platzwart wurden ca. 10.000,- DM in Anlehnung an die Erfahrungswerte aus 1983 veranschlagt. Positiv schließt auch der Wirtschaftsbetrieb Forst ab. "
Nach den jetzigen Berechnungen ist allerdings hier mit einem geringeren Überschuß als in vergangenen Jahren zu rechnen. (2.385,- DM).
Im Sektor „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ wird gegenüber dem Vorjahr ein um ca. 12.000,- DM höherer Überschuß erwartet. Mit dazu beitragen u.a. die geänderten Umlagesätze bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Ver- waltungshaushaltes ergibt sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 56.000,- DM. Bei Abzug der davon zu erbringenden Tilgungsleistungen verbleibt ein Betrag von 54.000,- DM (Überschuß). Dieser Betrag stellt zugleich die sogenannte freie Finanzspitze * die Auskunft gibt über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde - dar.
Im Vermögenshaushalt sind die Mittel für Investitionsmaßnahmen bereitgestellt. Ausweislich des vom Ortsgemeinderat am 30.6.1983 verabschiedeten Investitionsprogrammes sollen in 1984 folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
1. Anlegung von Parkflächen am Kinderspielplatz 5.000,- DM
2. Grunderwerb im Rahmen des Ausbaues des
Jugenddorfes und des Jugendzeltplatzes
3. Herrichtung der Außenanlagen am Jugendferiendorf
4. Kauf einer Friedhofsglocke
5. Ausbau von Feldwegen
6. Allgemeiner Grunderwerb
4.000,- DM
35.000,- DM 2.000,-DM 5.000,- DM 5.000,- DM
Zur Finanzierung werden herangezogen die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Grundstückserlöse und die restliche bewilligte Landeszuweisung für den weiteren Ausbau des Jugendferiendorfes.
Die dann noch verfügbaren Mittel im Vermögenshaushalt dienen dem Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage (6.300,- DM), der Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 1983 (10.000,- DM), der Er
bringung der erforderlichen Tilgungsleistungen für Darlehen (1.440,- DM) und letztlich einer Zuführung zur Rücklage (dies bedeutet, daß die Gemeinde Guthaben bildet zur Verwendung in kommenden Jahren) von ca. 9.300,- DM.
AUSBLICK 1985 -1987
Schwerpunkte der folgenden Jahre bilden die Kosten für Arbeiten am Jugendferiendorf und der Ausbau der Bürgersteige „In der Delle“. Weiterhin ist die Renovierung der Außenwand am Gemeindehaus, die Anschaffung einer Kühlanlage für die Leichenhalle, der Ausbau von Feldwegen, sowie allgemeiner Grunderwerb vorgesehen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ausweislich des Finanzplanes ohne Neuverschuldung möglich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde stellt sich anhand der für die kommenden Jahre ermittelten sog. „Freie Finanzspitze" als sehr solide dar. Hier wurden folgende Zahlen ermittelt:
1985 Überschuß 47.000,- DM
1986 Überschuß 50.000,- DM
1987 Überschuß 49.000,-DM
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage Privatfirma übertragen und Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme von städtischem Personal befürwortet.
Bereits in vorangegangenen Sitzungen wurde darüber berichtet, daß im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages mit der Kevag neue Regelungen über die Wartung und Instandsetzung sowie Neuinstallation von Straßenleuchten erforderlich werden. Zunächst war hier vorgesehen, die Aufgaben zur Wartung und Unterhaltung der Verbandsgemeinde zu übertragen. Nachdem sich jedoch durch eine vom Kreis durch geführte Ausschreibung gezeigt hatte, daß Privatfirmen diese Arbeiten günstiger anbieten, wurde in der Sitzung am 22.2.84 in der zugleich ein Wartungs- und Instandsetzungsvertrag vorgelegt wurde, der Aufgaben Übertragung an eine Privatfirma aus Montabaur zugestimmt.
Darüber hinaus wurde dem Abschluß eines öffentlich-rechtl. Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung zugestimmt. Dieser Vertrag hat zum Inhalt, daß das städtische Personal, welches die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt, folgende Arbeiten künftig für die Ortsgemeinde ausführt:
Aufstellung von Beleuchtungsplänen für das Auf stellen von Straßenleuchten in Neubaugebieten und bei Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage incl. Planung der Kabeltrassen. Weiterhin soll 1 von dort die Bauleitung bei Aufstellung von Straßenleuchten und der Verlegung von Kabeln für die Straßenbeleuchtungsanlage durch beauftragte Unternehmen erfolgen. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, daß diese Mitarbeiter Unterlagen für die Ausschreibung der Arbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage erstellen und die eingehenden Angebote auswerten.
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am
FREITAG, 9. März 1984 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.12.1983
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.1.1984
3. Beratung und Beschlußfassung über die Übertragung der Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage

