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Montabaur 8/9/84

Ich bitte die Eltern, dieses Angebot eines Gespräches mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sich genauer über den Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu informieren.

EITELBORN:

Aus der Arbeit des Rates

Der Rat widmete sich der vorliegenden Tagesordnung, die wie­derum ein umfangreiches Programm enthielt.

BaumaßnahmeNörrenpfad" wird ausgeschrieben

Dem Wunsch der Mehrheit der Anlieger des zum Ausbau.anste- henden WohngebietesNörrenpfad" Steinstraße und Verbindungswege" soll insofern Rechnung getragen werden, als die Maßnahme zweifach ausgeschrieben werden soll, d.h. in herkömmlicher und in verkehrshemmender (Nörrenpfad) bzw. verkehrsberuhigter (oberes Teilstück Steinstraße ) Ausbauform. Ensprechende Planunterlagen hatten sowohl den Anliegern in einer früheren Versammlung wie den Ratsmitgliedern in ihrer Sitzung Vorgelegen.

Erlenweg wird weiter erneuert

Bis auf ein Teilstück von ca. 1.200 m wurde der Erlenweg in den vergangenen Jahren erneuert.

Der Rat beschloß daher, den restl. Teil der Strecke auszuschrei­ben, wobei er es sich vorbehielt, die Höhe der Auftragsvergabe und damit die Länge der Ausbaustrecke nachträglich zu bestim­men.

Im Gehege', wird ausgebaut

Im Zuge der Kanalisation des WegesIm Gehege" wird auch der Straßenbau erforderlich.

Der Rat entsprach dem Anliegen der anwohnenden Baufirma, den Straßenausbau unter Leitung des Verbandsgemeindeinge­nieurs durchzuführen.

In gleichem Zuge beschloß der Rat, den Gemeindeanteil zu die­sem Straßenausbau auf 30 % festzulegen.

Ergänzungsverträge zur Straßenbeleuchtung verabschiedet

Im Nachgang zur Beendigung des Konzessionsvertrages mit der KEVAG waren weitere vertragliche Regelungen zu treffen.

1. der Rat stimmte zu, daß die Wartung und Instandsetzung der vorhandenen Straßenleuchten an eine private Firma vergeben wird und

2. für das Aufstellen von Beleuchtungsplänen, die Übernahme der Bauleitung und die Durchführung der Ausschreibungen zur Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der örtlichen Straßenbeleuchtungsanlage künftig das Personal der Stadt Montabaur in Anspruch genommen wird.

Die Vorverhandlungen, Ausschreibungsergebnisse usw. haben gezeigt, daß diese Regelung die günstigsten Ergebnisse für die Gemeinde bringt.

Ehemaliges Backhaus, ehern. Friedhofshalle sollen renoviert werden

Bevor konkrete Vorschläge und detaillierte Aussagen zur Reno­vierung der ehern. Backstube in der Gemeindebücherei sowie der ehem.Friedhofshalle auf dem alten Teil des Friedhofs unter­breitet werden, soll eine Besichtigung dieser Bauwerke erfolgen.

Bei dieser Gelegenheit soll auch über die Gestaltung des Kinder­spielplatzesAuf der Höll" mit neuen Spielgeräten entschieden werden. ,

Einstimmigkeit herrschte im Rat darüber, daß diese neuen Geräte., von einer Behindertenwerkstatt erstellt werden.

Zuschußantrag der SPD-Ratsfraktion für den konfessionellen Kindergarten abgelehnt *

Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion:

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat von Eitelborn beantragt eine zweckgebundene Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für den konfessionellen Kindergarten der Gemeinde Eitelborn.

Der Zuschuß soll für das Jahr 1984 DM 3.000,- betragen.

Dieser Betrag dient ausschließlich dem Erwerb von Materialien zum Gestalten , zum Basteln und Werken für die vorschulische Erziehung.

Dieser Zuschuß darf den Träger des Kindergartens, die kath. Kirchengemeinde Eitelborn, nicht dazu veranlassen, ihre finan­ziellen Aufwendungen ganz oder auch nur teilweise um den Betrag des Zuschusses zu reduzieren.

BEGRÜNDUNG: Neben den bisherigen vorbildlichen Leistun­gen der politischen Gemeinde Eitelborn für soziale Einrichtun­gen wie zum Beispiel Kindergarten, Kinderspielplätzen usw. sollte es der Gemeinde ein Anliegen sein, ihre Aufwendungen für den Bereich der vorschulischeh Erziehung um einen angemes­senen 'Betrag zu erhöhen".

stellte die FWG ihren Antrag entgegen, der alsdann die Mehrheit der Stimmen erhielt:

Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion, dem örtlichen Kindergar­ten einen Zuschuß zu gewähren ohne vorherige Feststellung der Notwendigkeit der Ausgaben und ohne Vorlage eines ent­sprechenden Antrages durch die Verwaltung des Kindergartens wird nicht entsprochen.

Der Rat ist vielmehr bereit, über einen Zuschuß zu entscheiden, wenn von Seiten des Kindergartens erforderliche Mittel für die Unterhaltung des Kindergartenbetriebes angefordert wer­den, für deren Verwendung alsdann auch der Nachweis über die Notwendigkeit der Ausgaben erbracht wird.

Dies entspricht der sich in den vergangenen Jahren bewährten Regelung, wonach die Gemeinde gerade in der Vergangenheit jeglichen Wünschen des Kindergartens nachgekommen ist. Ergänzend wird festgestellt, daß im Zuge der Erweiterung des Kindergartens 1982/1983 ausreichend Spielmaterial beschafft wurde, zu deren Kosten die Gemeinde durch ihren Baukostenanteil von rd. 70.000,- DM nicht unerheblich bei­getragen hat."

Wanderweg wird in Eigenleistung erstellt

Einhellig begrüßt wurde die Bereitschaft der Anlieger des Tannenweges, einen Wanderweg vom Spielplatz in Richtung Maiheckelchen auszubauen..

Herr Kleinmann hatte stellvertretend für die Anlieger dieses Wohnbereiches die Übernahme der Materialkosten durch die Gemeinde beantragt und betont, hierdurch ein Versprechen, das im Rahmen der Errichtung des Freizeit- und Kinderspielplat­zes Tannenweg abgegeben wurde, einzulösen.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965. geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198) in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgem. Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1984

die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen | Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983

- Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgäbenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.