Montabaur 2/6/84
Bei der Preisvergabe werden nur solche Leistungen berücksichtigt, die im Bereich des Westerwaldkreises ausgeführt oder von im Westerwaldkreis ansässigen juristischen Personen und Gewerbetreibenden durchgeführt oder produziert werden. Privatpersonen sowie Personen- und Interessengruppen müssen im Westerwaldkreis wohnen oder -dort aktiv tätig sein. Anerkannt werden umweltverbessernde Maßnahmen, insbesondere aus den Bereichen Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Landschafts- und Naturschutz sowie Rekultivierung.
Die Vorschläge sollen, so Dr. Heinen, schriftlich eingereicht und möglichst mit Bildern versehen werden. Wer Interesse an den Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises hat, kann diese bei der Kreisverwaltung, Tel. 02602/12 271, abfordern.
Öffenti Bekanntmachungen [
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die weitere Erschließung des Industriegebietes „Alter Galgen" öffentlich aus.
ZUR AUSFÜHRUNG GELANGEN:
7.000 cbm Erdabtrag
6.000 cbm Bodenersatzmassen
6.000 qm Bitumen-Fahrbahndecke einschl. Frostschutzschicht
700 m Bordsteine mit Rinne
1.000 qm Bürgersteigbefestigung mit Verbundpflaster
700 m Entwässerungskanal aus Betonrohr 0 300 - 500
mm
Firmen, die an Ausschreibungscmterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10.2.1984 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, der 28. Februar 1984, 10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 31.1.1984
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Verkürzung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen
Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gast- stätten-Sperrzeit-VO) vom 12.7.1972 (GVBI. S. 255), zul. geä. GVBI. 1977 S. 331 an den Fastnachtstagen wie folgt hinausgeschoben:
von Donnerstag, 1.3.1984 auf Freitag, 2.3.1984 bis 03.00 Uhr von Freitag, 2.3.1984 auf Samstag, 3.3.1984 bis 03.00 Uhr
von Samstag, 3.3.1984 auf Sonntag, 4.3.1984 von Sonntag, 4.3.1984 auf Montag, 5.3.1984 von Montag, 5.3.1984 auf Dienstag, 6.3.1984
bis 03.00 Uhr, bis 03.00 Uhr) bis 03.00 Uhr
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ortspol izeibehörde
jugenct
Gruppenleiter - V\ Schulung 84
SEI AKTIV - WERDE JUGENDLEITER !
Zur Teilnahme an der Grundschulung für Jugendgruppenleiter laden ein die Jugendpfleger der VG Montabaur, die Arbeitsgemeinschaft Jugend in der Verbandsgemeinde und das Kreisjugendamt.
Angesprochen sind Gruppenleiter und an Jugendarbeit interessierte Jugendliche aus Jugendgruppen, -treffs, Vereinen und Verbänden der Verbandsgemeinde Montabaur.
An den beiden Wochenenden beschäftigen wir uns mit den theoretischen Grundlagen der JA und deren praktischer Umsetzung •
Programmpunkte sind u.a.: Öffentlichkeitsarbeit, Filmarbeit, Leitungsstile, Spielpädagogik, Programmgestaltung in der Gruppe, Gruppenprozesse und Konfliktlösung.
Es werden Methoden und Techniken der Jugendarbeit vorgestellt, um die Teilnehmer zu befähigen,eigenverantwortlich eine Jugendgruppe zu leiten.
Die beiden Wochenendseminare (für Teilnehmer ab 15 Jahren) finden statt:
vom 23. bis 25. März und 18. bis 20. Mai im „Haus 3 Eichen" in Stahlhofen am Wiesensee und kosten zusammen 20,- DM. Anmeldung bei:
. Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Martina Banz, Rathaus Montabaur, Tel. 02602/196 142; Kreisjugendpfleger Andreas Malm, Kreishaus Montabaur, Tel. 02602/12318 oder bei der Arbeitsgemeinschaft Jugend, Ulli Schmidt, Horbach, Tel. 06439/203.
Interessenten kann auf Wunsch das Protokoll der letzten Gruppenleiterschulung zugeschickt werden.
Nach der Anmeldung erhalten alle Teilnehmer die Seminarunterlagen.
Aktivierung der Arbeitsgemeinschaft Jugend (AGJ) als Jugendring der Verbandsgemeinde Montabaur Die AGJ wurde vor mehr als 2 Jahren mit der Intention gegründet, ein gemeinsames Sprachrohr der in der Jugendarbeit Tätigen zu schaffen.
Dieses Ziel wurde bisher nicht voll erreicht.
Da aber die AGJ als Zusammenschluß der Jugendverbände und -vereine ein sehr wichtiges Instrument zur Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen ist, soll der Versuch einer Wiederbelebung unternommen werden.
Die AGJ lädt alle Jugendgruppen und Jugendarbeit betreibenden Vereine zu einem Treffen ein am
SAMSTAG, 10.3.1984,14 Uhr Jugendzentrum Montabaur.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451. Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Basler.
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