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Montabaur 25/5/84

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Neuwies - Kreuzwies - Strüthehen - Erweiterung" der Ortsgemeinde Großholbach Offen läge gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BjJauG)__

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 4.8.1983 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neuwies - Kreuzwiese - Strüthehen - Erweiterung " gemäß § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Planbereich umfaßt eine Bautiefe entlang der "Alte Straße" (beginnend von dem Einmündungsbereich zur Hauptstraße bis zum Einmündungsbereich Hohe Straße) und der "Hohe Straße (beginnend vom Einmündungsbereich Alte Straße / Hohe Straße bis zum Einmündungsbereich der Lindenstraße) und ist aus der nachstehenden verkleinerten Planskizze ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begün- dung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 13.2.

1984 bis 13.3.1984 (einschließlich) jeweils während der Dienst­zeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr ) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konräd- Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 201, sowie nach­richtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Groß­holbach während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde Groß­holbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

5431 Großholbach, den 31. Januar 1984

Metternich, Ortsbürgermeister

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NOMBORN

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Mittwoch, dem 8. Februar 1984, um 20.00 Uhr im Ge­meindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

1.ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Pla­nungsarbeiten für den Umbau der Schule

2. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung für den Ausbau der Mittelstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung des Weges am Friedhof

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Ausbau des Wirtschaftswegfes "Am Haferstein"

6. Verschiedenes

II..N ICHTÖFF ENTL ICH E SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten am Geländer des Sportplatzes

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

5431 Nomborn, den 30.1.1984

Bendel, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das

Jahr 1984 vom 24.1.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S: 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehöde vom 24.1.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 381.000,- DM

in der Ausgabe auf 381.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt;

258.000,- DM 258.000,- DM

5 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf DM

§ 3

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 20,- DM

für den zweiten Hund 30,- DM

für jeden weiteren Hund 40,-- DM