Montabaur 5/3/84
EINGANG ZUM RATHAUS „GROSSER MARKT“ WIEDER GEÖFFNET !
Der Eingang zum Rathaus-Altbau vom Großen Markt ist wieder geöffnet!
Die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung sind also nun vom Konrad-Adenauer-Platz (in der Ladenpassage) und vom Großen Markt her zu erreichen.
Um vom Eingang Großer Markt in den Neubau zu gelangen, muß man durch die Bürgerhalle gehen. Ein Gang verbindet Alt- und Neubau.
Im Altbau befinden sich die Büros des Sozialamtes (I.Etage) und des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke" (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) sowie des Versicherungsamtes (II. Etage)
Alle übrigen Verwaltungszweige sind im Neubau untergebracht.
Öfientt bekanntmachungen
■ j* öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 vom 13.1.1984
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 5.1.1984 hiermit bekanntgemacht jf wird.
4 § 1
5 * Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (davon Umschuldungen)
14.647.000,- DM 14.647.000,- DM
19.354.800,- DM 19.354.800,- DM festgesetzt.
14.722.700,- DM (13.100.000,- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigungen auf 450.000,- DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4.000.000,- DM.
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Für das Verbandsgemeindewerk werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
£a) WASSERWERK
W 1 • der Gesamtbetrag der Kredite auf 8.611.200,- DM ® (davon entfallen auf Umschuldungen)(8.531.200,-- DM)
:i2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 195.000,-DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,- DM
b) ABWASSERBESEITIGUNG
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 5.311.000,- DM (davon entfallen auf Umschuldungen) (2.301.000,- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.430.000,- DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM
§ 4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
32 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG
32 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1984 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
32 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1984 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.
§ 5
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für Anschlußnehmer , die ihr Abwasser ungereinigt dem
Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf 1,25 DM pro m 3 Frischwasserbezug, *
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246 100) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,95 DM pro m3 Frischwasserbezug
festgesetzt.
Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitragssatzung „Abwasser") wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,12 DM pro m 3 Frischwasserbezug festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.
2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in d?r Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1983 -1987 mit folgenden Summen :
Gesamtinvestitionen
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
18.071.000- DM
1983
7.154.000,- DM
1984
5.962.000,- DM
1985
2.535.000,- DM
1986
1.210.000,-DM
1987
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt
1.210.000,-DM
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Wasserwerk), der
im Erfolgsplan Erträge von
3.269.200,- DM
und Aufwendungen von
sowie im Vermögensplan
3.269.200,- DM
Deckungsmittel von
10.367.940,- DM
und einen Bedarf von vorsieht;
10.367.940 ,-DM
b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Abwasserbeseitigung), der
im Erfolgsplan Erträge von
2.915.915,-DM
und Aufwendungen von sowie im Vermögensplan
2.915.915,-DM

