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Montabaur 5/3/84

EINGANG ZUM RATHAUSGROSSER MARKT WIEDER GEÖFFNET !

Der Eingang zum Rathaus-Altbau vom Großen Markt ist wieder geöffnet!

Die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung sind also nun vom Konrad-Adenauer-Platz (in der Ladenpassage) und vom Großen Markt her zu erreichen.

Um vom Eingang Großer Markt in den Neubau zu gelangen, muß man durch die Bürgerhalle gehen. Ein Gang verbindet Alt- und Neubau.

Im Altbau befinden sich die Büros des Sozialamtes (I.Etage) und des EigenbetriebesVerbandsgemeindewerke" (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) sowie des Versicherungsamtes (II. Etage)

Alle übrigen Verwaltungszweige sind im Neubau untergebracht.

Öfientt bekanntmachungen

j* öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushalts­jahr 1984 vom 13.1.1984

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 5.1.1984 hiermit bekanntgemacht jf wird.

4 § 1

5 * Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (davon Umschuldungen)

14.647.000,- DM 14.647.000,- DM

19.354.800,- DM 19.354.800,- DM festgesetzt.

14.722.700,- DM (13.100.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­

ermächtigungen auf 450.000,- DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.000.000,- DM.

53

Für das Verbandsgemeindewerk werden in den Wirtschaftsplä­nen festgesetzt:

£a) WASSERWERK

W 1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 8.611.200,- DM ® (davon entfallen auf Umschuldungen)(8.531.200,-- DM)

:i2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 195.000,-DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,- DM

b) ABWASSERBESEITIGUNG

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 5.311.000,- DM (davon entfallen auf Umschuldungen) (2.301.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 2.430.000,- DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- DM

§ 4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt

32 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemein­den und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG

32 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1984 an die verbands­angehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

32 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1984 an die Stadt Monta­baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.

§ 5

Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbe­seitigung werden

a) für Anschlußnehmer , die ihr Abwasser ungereinigt dem

Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf 1,25 DM pro m 3 Frischwasserbezug, *

b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246 100) ihr Abwasser dem Ka­nalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,95 DM pro m3 Frischwasserbezug

festgesetzt.

Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhe­bung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwas­seranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und BeitragssatzungAbwasser") wird einheitlich für alle Anschluß­nehmer auf 0,12 DM pro m 3 Frischwasserbezug festgesetzt.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.

2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in d?r Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1983 -1987 mit folgenden Summen :

Gesamtinvestitionen

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

18.071.000- DM

1983

7.154.000,- DM

1984

5.962.000,- DM

1985

2.535.000,- DM

1986

1.210.000,-DM

1987

III.

Der Verbandsgemeinderat beschließt

1.210.000,-DM

a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur (Wasserwerk), der

im Erfolgsplan Erträge von

3.269.200,- DM

und Aufwendungen von

sowie im Vermögensplan

3.269.200,- DM

Deckungsmittel von

10.367.940,- DM

und einen Bedarf von vorsieht;

10.367.940 ,-DM

b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur (Abwasserbeseitigung), der

im Erfolgsplan Erträge von

2.915.915,-DM

und Aufwendungen von sowie im Vermögensplan

2.915.915,-DM