Montabaur 10 / 2 / 84
HEILBERSCHEID:
Einladung aller Jugendlichen
Alle Jugendlichen ab 15 Jahre sind zu einem Gesprächsabend verbunden mit einem kleinen Umtrunk für Freitag, den 20.1.84 20.00 Uhr in die alte Schule herzlich eingeladen.
An diesem Abend sollen einige wichtige -die Jugend betreffende Anliegen - diskutiert werden.
Ich bitte daher um zahlreiche Teilnahme.
Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1984 vom 2.1.1984
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung duräh die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde v. 21.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 1.234.000,-- DM
in der Ausgabe auf 1.234.000,--DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 280.000,-- DM
in der Ausgabe auf 280.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf ’ 0,-- DM
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundst. B.) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,- DM
für den zweiten Hund 27,- DM
für jeden weiteren Hund 36,- DM
II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentersh. für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.
5430 Montabaur, 21.12.1983
Kreisverw.des Westerwald kreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.1.84 bis 26.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nentershausen, 2.1.1984 Ortsgemeindeverwaltung Nentersh. (S.) Perne, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Nentershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltena gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4 19, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.83 (GVBI. S. 31).
Ölfeuerungsanlagen
Die Ölfeuerungsanlagen in der Gemeinde werden in den Monaten Februar/März durch den Bez.Schornsteinfegermeister überprüft.
Perne, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 20. Januar 1984 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 6.12.1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen
4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982
5. Beratung über erhaltenswerte Objekte in der Gemeinde
6. Beratung und Beschlußfassung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den zusätzlichen Personalkosten des Kindergartens in Memershausen im Zusammenhang mit dem J Ausbau eines 5. Gruppenraumes
7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Chorgemeinschaft „Cäcilia" St. Katharina, Niedererbach" auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausrichtung des Fastnachtszuges (Zuschuß für Musikzug)
8. Verschiedenes.
5431 Niedererbach, 10.1.1984 Zey, Ortsbürgermeister
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemejnderates Nomborn findet am MITTWOCH, 18. Januar 1984 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung über ein neues Konzept zum Umbau der Schule
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.

