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Montabaur 10 / 2 / 84

HEILBERSCHEID:

Einladung aller Jugendlichen

Alle Jugendlichen ab 15 Jahre sind zu einem Gesprächsabend verbunden mit einem kleinen Umtrunk für Freitag, den 20.1.84 20.00 Uhr in die alte Schule herzlich eingeladen.

An diesem Abend sollen einige wichtige -die Jugend betreffende Anliegen - diskutiert werden.

Ich bitte daher um zahlreiche Teilnahme.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 1984 vom 2.1.1984

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung duräh die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde v. 21.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.234.000,-- DM

in der Ausgabe auf 1.234.000,--DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 280.000,-- DM

in der Ausgabe auf 280.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundst. B.) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,- DM

für den zweiten Hund 27,- DM

für jeden weiteren Hund 36,- DM

II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentersh. für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt.

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.

5430 Montabaur, 21.12.1983

Kreisverw.des Westerwald kreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.1.84 bis 26.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nentershausen, 2.1.1984 Ortsgemeindeverwaltung Nentersh. (S.) Perne, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Nentershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltena gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4 19, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.83 (GVBI. S. 31).

Ölfeuerungsanlagen

Die Ölfeuerungsanlagen in der Gemeinde werden in den Mo­naten Februar/März durch den Bez.Schornsteinfegermeister überprüft.

Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin­det am Freitag, 20. Januar 1984 um 20.00 Uhr im Sitzungs­raum in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 6.12.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er­schließungsanlagen

4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1982 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982

5. Beratung über erhaltenswerte Objekte in der Gemeinde

6. Beratung und Beschlußfassung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den zusätzlichen Personalkosten des Kin­dergartens in Memershausen im Zusammenhang mit dem J Ausbau eines 5. Gruppenraumes

7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Chorge­meinschaftCäcilia" St. Katharina, Niedererbach" auf Ge­währung eines Zuschusses für die Ausrichtung des Fastnachts­zuges (Zuschuß für Musikzug)

8. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 10.1.1984 Zey, Ortsbürgermeister

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemejnderates Nomborn findet am MITTWOCH, 18. Januar 1984 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung über ein neues Konzept zum Umbau der Schule

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes.