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Montabaur 7 / 2 A 84

HEILIGENROTH:

ChorgemeinschaftHoffnung-Cäcilia Jahreshauptversammlung am Samstag, 14. Januar 1984,

20.00 Uhr, im Vereinslokal Theo Neuroth.

RUPPACH-GOLDHAUSEN

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES ANGELSPORTVER­EINS RUPPACH-GOLDHAUSEN e.V.

Am Samstag, dem 21.1.1984 findet um 20 Uhr im Vereinslo­kal Sonnenhof die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Die Punkte der Tagesordnung:

1. Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäfts­jahr

2. Bericht des 1. Kassierers

3. Bericht des Gewässerwartes

4. Entlastung des Vorstandes

5. Ausblick 1984

6. Verschiedenes

Um zahlreiches Erscheinen bittet der Vorstand.

AUGST

Bekanntmachung f 'ir die Gemeinden Eitelbom, Neu- häusel, Kadenbach,

JAGDGENOSSENSCHAFT EITELBORN II Die Niederschrift über die Gründungsversammlung der Jagd­genossenschaft Eitelborn II vom 19.5.1983 liegt mit der am 3.1.1984 von der Unteren Jagdbehörde genehmigten Satzung der Jagdgenossenschaft Eitelborn II öffentlich aus.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 16.1.1984 bis 2.2.84 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hümmerich, Jagd Vorsteher

SIMMERN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sim- mem vom 21.12.1983

Entscheidung üb^r die Übertragung der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungs­anlage vertagt

Gemäß Tagesordnung war ursprünglich vorgesehen, durch Ab­schluß eines verwaltungs-rechtlichen Vertrages die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.

Der Ortsbürgermeister teilte jedoch zu Beginn der Sitzung am 21.12.83 mit,daß sich inzwischen neue Gesichtspunkte er­geben hätten, die eine Zurückstellung der Entscheidung erfor­derlich machten.

Konkret wurde darauf verwiesen, daß die Verbandsgemeinde Montabaur die Übernahme der Wartung und Unterhaltungsar­beiten zu einem Pauschalpreis von 45,- DM je Leuchte pro Jahr angeboten hatte. Darüber hinaus war eine anteilmäßige Beteili­gung zur Anschaffung eines neuen Steigerwagens vorgesehen. Eine vom Westerwald kreis durchgeführte öffentliche Ausschrei­bung führte jedoch zu dem Ergebnis, daß einige Privatunter­nehmen diese Arbeiten zu einem wesentlich niedrigeren Pau­schalpreis von ca. 20,- DM angeboten haben. Diese Angebote müssen noch überprüft werden. Eine Entscheidung darüber, wem die Arbeiten letztendlich übertragen werden, wird der Rat daher erst nach Vorlage der geprüften Submissionsergeb­nisse treffen.

Grundsatzdiskussion über den zukünftigen Ausbau von Bürgersteigen in Neubaugebieten geführt Bereits mehrfach wurde im Rat über den Ausbau von Bürgersteigen in Neubaugebieten durch Eigenleistung der Anlieger erörtert. Letztmalig wurde hierüber Inder Sitzung am 15.11.1983 im Zusammenhang mit der Festlegung des Gemeindeanteils für den Ausbau der Bürgersteige im Neu­baugebietKurfürstenwiese/Klering" undWaldstraße" bera­ten. Im Verlaufe dieser Beratung wurde erneut verdeutlicht, welche Problematik der Ausbau von Bürgersteigen in Eigenlei­stung durch die Anlieger mit sich bringt. Aus diesem Grunde wurde auch vereinbart, in der Sitzung am 21.12.83 eine Grund­satzdiskussion darüber zu führen, ob es oportun ist, die bisheri­ge Handhabung beizubehalten. Eingangs der Diskussion am 21.12.83 wurde vom Ortsbürgermeister darauf hingewiesen,daß die Gemeinde keine rechtliche Handhabe besitze, um Grundstücks eigentümer zu einem Ausbau in Eigenleistung zu verpflichten. Darüber hinaus wurde auch auf die Problematik verwiesen, die sich stellt, bei Veranlagung einzelner Grundstücke, für die von der Gemeinde der Ausbau vorgenommen wurde.

Da hierzu im Rat kontroverse Auffassungen vertreten wurden, erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auf­trag in Form einer gutachterlichen Stellungnahme aufzuzeigen, ob und ggfs, unter welchen Vorausetzungen eine Einzelveran­lagung von Grundstücken möglich ist.

Nach Abschluß der Diskussion wurde vom Rat einstimmig fol­gender Beschluß gefaßt:

a) Der Ausbau von Bürgersteigen in Eigenleistung soll in dem NeubaugebietIm Alte-Garten" mit Ausnahme der Straße Alte Wiese" vorerst nicht mehr gestattet werden

b) Der Bauausschuß der Gemeinde wird beauftragt, in dem vorgenannten Neubaugebiet im Frühjahr 1984 eine Bestands­aufnahme vorzunehmen und gleichzeitig zu überprüfen,

ob in der Koblenzer Straße die Einrichtung einer verkehrs­beruhigten Zone möglich ist, ohne daß hierdurch Mehrkosten für die Anlieger entstehen.

Sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen, wird sich der Ortsgemeinderat erneut mit der Angelegenheit befassen.

Beschlußfassung über die Installation der Straßenbe - leuchtung im NeubaugebietIn der Trift

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat folgendes festgelegt:

a) Dem vorgelegten Plan, wonach sieben Leuchten im Neubau­gebiet montiert werden sollen, wurde zugestimmt.

b) Es sollen Leuchten vom Fabrikat City-Lux aufgestellt wer­den,

c) Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, weitere Angebote über Lieferung und Montage dieser Leuchten einzuholen,

e) Die Arbeiten sollen schnellstmöglich durchgeführt werden. Den Zuschlag soll die Firma mit dem günstigsten Angebot erhalten.

Wappenentwürfe voigestellt Der Vorsitzende legte vier Entwürfe für die Erstellung eines Gemeindewappens vor und gab den in der Sitzung An­wesenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitgehende Zustim­mung fand ein Entwurf mit dem Kurtrierer Kreuz, dem Nassauer Löwen und den symbolisch dargestellten sieben Brun­nen. Es wurde allerdings angeregt, die Brunnen, die bislang im Entwurf durch sieben blaue runde Punkte gekennzeichnet sind in etwas ansprechenderer Form zu symbolisieren. Weiterhin erging die Anregung, ein Wahrzeichen, das den Bezug auf die aus­geprägte landwirtschaftliche Nutzung ,in der Gemarkung dar­stellt, z.B. durch Abbildung von Ähren ins Wappen aufzunehmen. Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, den Wappenentwurf von dem beauftragten Heraldiger überarbeiten zu lassen.

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens soll alsdann der Wappenentwurf nochmals im Rat vorgelegt werden.