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b) Größere gewerbliche Abfälle können durch die Firmen mit eigenen Fahrzeugen selbst zu den Deponien in Meudt und Rennerod gebracht werden.

Die Firmen können jedoch auch je nach Bedarf Großraumbehälter (Container) von 1,1 bis 40 cbm Größe bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung anmieten.

MÜLLSÄCKE

Für vorübergehenden verstärkten Müllanfall können die von der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung ausgegebenen Müllsäcke verwandt werden.

Verkaufsstellen dieser Müllsäcke sind Einzelhandelsgeschäfte in fast allen Städten und Gemeinden des Kreises.

Der Verkaufspreis beträgt 1,70 DM.

SONDERMÜLL/ PROBLEMMÜLL

In jeder Verbandsgemeinde wird jährlich mindestens einmal Problemmüll aus Haushalten kostenlos eingesammelt. Hierfür werden vorübergehend separate Sammelstellen eingerichtet. Die Termine werden im Müllkalender be­kanntgegeben.

SPERRMÜLL

Sperrmüll aus Haushaltungen wird mindestens zweimal im Jahr abgefahren. Die Abfuhrtermine werden recht­zeitig im Müllkalender bekanntgegeben.

Bei der Sperrmüllabfuhr werden nur sperrige Abfälle aller Art mitgenommen, die infolge ihrer Größe (Zerkleine­rungsmöglichkeit beachten) oder ihrer Beschaffenheit nicht in die zügelassenen Abfallbehältnisse (auch Müll­säcke) aufgenommen werden können oder das Entleeren erschweren. Hierunter fallen z.B. Schränke, Tische, Stühle, Herde, Matratzen, Kühlschränke usw.

Auf keinen Fall wird bei der Sperrmüllabfuhr Haus- und Geschäftsmüll mitgenommen.

TIERKÖRPER

Die Beseitigung richtet sich nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes und ist vom Hausmüll ausgeschlossen. Tierkörper werden durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt Sandersmühle, 6209 Aarbergen 2,

Tel.Nr. 06120/5041, beseitigt.

ZENTRALMÜLLDEPONIEN Mülldeponie I, Meudt Tel. Nr. 06435/1911

Mülldeponie II, Rennerod Tel. Nr. 02664/6336

Deponie für die Beseitigung von Ton- und Gipsschlämmen in der Gemarkung Bannberscheid (wird von der Deponie Meudt aus betrieben; Anlieferer müssen sich in Meudt melden).

ÖFFNUNGSZEITEN: montags - freitags 8.00 -16.00 Uhr

in den Sommermonaten freitags 8.00 -19.00 Uhr samstags 8.00 -12.00 Uhr

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Eigenbetrieb Westerwald­kreis - Abfallbeseitigung in Moschheim, Bodener Straße, Tel. Nr. 02602/60064, 60065, 69064 und 69065.

Öftentl bekanntmachungen

T?k l/erwaltung informiert j

Wassergeld- und Kanalgebühren-Abrechnungen 1983 werden zugestellt!

Wir weisen darauf hin, daß in den nächsten Tagen die Wasser­geld- und Kanalgebühren-Abrechnungen für 1983 zugestellt werden.

Die Restbeträge aus 1983 (Spalte 3) und die 1. Rate (Spalte 4) sind per 15.2.1984 fällig.

Die Abschläge in Spalte 5, 6 und 7 sind zu den jeweils angegebe­nen Terminen zu zahlen. Guthaben aus 1983 (Spalte 2) werden mit der 1. Rate per 15.2.1984 verrechnet. Guthaben ,die über die Höhe des 1. Abschlages hinausgehen (Spalte 8), werden zurücküberw iesen.

Nutzen auch Sie die Vorteile des Bankabbuchungsverfahrens. Die fälligen Beträge werden dann pünktlich zu den genannten Fälligkeitsterminen von Ihrem Giro-Konto abgebucht. Ein Vor­druck für das Bankabbuchungsverfahren liegt der Rechnung bei. Verbandsgemeindewerk Montabaur -Wasserversorgung-

Schluckimpfung im Winter 1983/84

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei I mpfgängen im Abstand von 6-8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8- 10 Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1982 soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1983 ab 3. Lebensmonat,

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung)

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung,