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Montabaur 2/1/84

Montabaur, Stadtteil Bladernheim

26.1./18.5./26.9.

3.2725.575.10.

" " Eigendorf

26.1./18.5./26.9.

3.2725.57.5.10.

" " Eschelbach

26.1./18.5./26.9.

3.2725.575.10.

" " Ettersdorf

26.1./18.5./26.9.

3.2/25.575.10.

" " Horressen

26.1./18.5726.9.

6.2728.573.10

" " Reckenthal

26.1./18.5./26.9.

3.2725.575.10.

" " Wirzenborn

26.1./18.5./26.9.

3.2725.575.10.

Nentershausen

30 1./21.5./. 1.10.

9.2723.5710.10.

Neuhäusel

24.1./16.5./25.9.

1.272.6711.10.

Niederelbert

24.1./16.5./25.9.

6.2728.573.10

Niedererbach

30.1./21.5./1.10.

9.2723.5710.10.

Nomborn

30.1./21.5./I.10.

9.2723.5710.10.

Oberelbert

24.1./16.5./25.9.

6.2728.573.10.

Ruppach-Goldhausen

23.1./15.5724.9.

7.2730.572.10.

Simmern

27.1./22.5./28.9.

1.272.6711.10.

Stahlhofen

23.1715.5724.9.

8.2729.578.10.

Untershausen

23.1715.5724.9.

8.2729.578.10.

Welschneudorf

24.1716.5725.9.

8.2729.578.10.

II. Termine für die Einsammlung von Problemmüll aus Haushaltungen

(Änderungen Vorbehalten)

10.11.1984, 09.00 -13.00 Uhr Montabaur, Eichwiese

Wichtige Hinweise

a) ALTPAPIER

Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons (flachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt), Aktenpapier, Papierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.

Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder plastiküberzogene Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle. Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen. Die Altpapierabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

Nach Einführung der neuen Müllgroßbehälter sind die eingesammelten Altpapiermengen erheblich zurückgegan­gen. Bitte, denken Sie künftig umweltbewußter und geben Sie kein Altpapier mehr in das Müllgefäß. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum aktiven Umweltschutz. Bedenken Sie darüber hinaus, daß die erzielten Er­löse aus dem Verkauf von Altpapier die Müllabfuhrgebühren niedrig halten.

b) SPERRMÜLL:

Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stammen und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert ge­sammelt werden müssen und nicht in die Müllgefäße bzw. zugelassenen Müllsäcke passen.

Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, ge­schlossene oder gefüllte Farbeimer, Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben wie Stacheldraht, Düngemittel­säcke usw. Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewich­tes (über 100 kg) nicht verladen werden können.

Bauschutt wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Balken usw. gehört ebenfalls grundsätzlich nicht zum Sperrmüll.

In begrenztem Umfang wird Bauschutt jedoch mitgenommen. Dies gilt z.B. für eine Tür bzw. einen Türrahmen, ein bis zwei Fenster ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbaumaßnahmen, allerdings keine Steine. Der Sperrmüll muß für den Abtransport so bereitgestellt werden, daß ein schnelles Verladen gewährleistet ist.

Die Menge darf das übliche Maß nicht übersteigen. Es wird davon ausgegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperr­müll abgefahren wird.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

PROBLEMABFÄLLE:

Erstmals werden für 1984 auch die Termine für die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten veröffent­licht. An den genannten Terminen werden in den benannten Städten und Gemeinden Annahmestellen für Problemabfälle aus Haushalten eingerichtet.

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