Montabaur 2/1/84
Montabaur, Stadtteil Bladernheim
26.1./18.5./26.9.
3.2725.575.10.
" " Eigendorf
26.1./18.5./26.9.
3.2725.57.5.10.
" " Eschelbach
26.1./18.5./26.9.
3.2725.575.10.
" " Ettersdorf
26.1./18.5./26.9.
3.2/25.575.10.
" " Horressen
26.1./18.5726.9.
6.2728.573.10
" " Reckenthal
26.1./18.5./26.9.
3.2725.575.10.
" " Wirzenborn
26.1./18.5./26.9.
3.2725.575.10.
Nentershausen
30 1./21.5./. 1.10.
9.2723.5710.10.
Neuhäusel
24.1./16.5./25.9.
1.272.6711.10.
Niederelbert
24.1./16.5./25.9.
6.2728.573.10
Niedererbach
30.1./21.5./1.10.
9.2723.5710.10.
Nomborn
30.1./21.5./I.10.
9.2723.5710.10.
Oberelbert
24.1./16.5./25.9.
6.2728.573.10.
Ruppach-Goldhausen
23.1./15.5724.9.
7.2730.572.10.
Simmern
27.1./22.5./28.9.
1.272.6711.10.
Stahlhofen
23.1715.5724.9.
8.2729.578.10.
Untershausen
23.1715.5724.9.
8.2729.578.10.
Welschneudorf
24.1716.5725.9.
8.2729.578.10.
II. Termine für die Einsammlung von Problemmüll aus Haushaltungen
(Änderungen Vorbehalten)
10.11.1984, 09.00 -13.00 Uhr Montabaur, Eichwiese
Wichtige Hinweise
a) ALTPAPIER
Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons (flachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt), Aktenpapier, Papierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.
Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder plastiküberzogene Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle. Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen. Die Altpapierabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
Nach Einführung der neuen Müllgroßbehälter sind die eingesammelten Altpapiermengen erheblich zurückgegangen. Bitte, denken Sie künftig umweltbewußter und geben Sie kein Altpapier mehr in das Müllgefäß. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum aktiven Umweltschutz. Bedenken Sie darüber hinaus, daß die erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier die Müllabfuhrgebühren niedrig halten.
b) SPERRMÜLL:
Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stammen und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden müssen und nicht in die Müllgefäße bzw. zugelassenen Müllsäcke passen.
Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, geschlossene oder gefüllte Farbeimer, Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben wie Stacheldraht, Düngemittelsäcke usw. Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über 100 kg) nicht verladen werden können.
Bauschutt wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Balken usw. gehört ebenfalls grundsätzlich nicht zum Sperrmüll.
In begrenztem Umfang wird Bauschutt jedoch mitgenommen. Dies gilt z.B. für eine Tür bzw. einen Türrahmen, ein bis zwei Fenster ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbaumaßnahmen, allerdings keine Steine. Der Sperrmüll muß für den Abtransport so bereitgestellt werden, daß ein schnelles Verladen gewährleistet ist.
Die Menge darf das übliche Maß nicht übersteigen. Es wird davon ausgegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperrmüll abgefahren wird.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
PROBLEMABFÄLLE:
Erstmals werden für 1984 auch die Termine für die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten veröffentlicht. An den genannten Terminen werden in den benannten Städten und Gemeinden Annahmestellen für Problemabfälle aus Haushalten eingerichtet.
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