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Montabaur

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geführt - finanzielle Entlastungen ergeben, die sich positiv auf die Neufestsetzung der Verbandsgemeindeumlage für 1984 aus­wirken. Dies bedingt u.a. eine Senkung des Umlagesatzes um 2 %, so daß den von der Gemeinde zusätzlich aufzubringenden Mitteln in Form des Unterhaltungsbeitrages Einsparungen bei der zu zahlenden Verbandsgemeindeumlage gegenüberstehen. Gleichlautende Vereinbarungen liegen auch allen übrigen Orts- gemeinderi in der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Monta­baur vor.

NEUEM KONZESSIONSVERTRAG MIT DER KEVAG SO­WIE VERWALTUNGSRECHTLICHEM VERTRAG MIT DER VERBANDSGEMEINDE ZUGESTIMMT Durch einstimmigen Beschluß entsprach der Rat dem vorgeleg­ten neuausgehandelten Konzessionsvertrag mit der KEVAG, der rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten soll. Dieser Vertrag sieht folgende wesentliche Änderungen vor:

1. Erhöhung der Konzessionsabgaben,

2. die Gemeinde übernimmt von der KEVAG die noch in deren , Eigentum stehenden Straßenleuchten zu Pauschalpreisen

von DM 600,- für Peitschenmasten und 300,-- DM für sonstige Leuchten.

3. Die Unterhaltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungs­anlage obliegt nicht mehr der KEVAG.

4. 50 % der Kosten bei Umlegung oder Änderung von Anla­gen der KEVAG werden von der KEVAG getragen, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % der Kosten zu tra­gen).

Der wesentlichste Vorteil nach Änderung des Konzessionsver­trages stellt für die Gemeinde die Erhöhung der Konzessions­abgabe dar. Bislang konnten hieraus ca. 3.300,- DM verein­nahmt werden. Fortan werden dies jährlich ca. 21.500,- DM sein. Lediglich 1984 werden sich die effektiven finanziellen Vorteile noch nicht so deutlich darstellen, da die Gemeinde in diesem Jahr die zu übernehmenden Straßenleuchten ablöst. Hierfür sind 12.300,- DM zu zahlen.

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt war alsdann über die Trägerschaft zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuch­tungsanlage zu entscheiden.

Auf Verbandsgemeindeebene war nach Absprache mit den Orts­bürgermeistern Einigkeit erzielt worden, daß die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen künftig, d.h. ab 1984 in die Yrägerschaft der Verbandsgemeinde übergehen sollte. Aus diesem Grunde wurde ein verwaltungs­rechtlicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und der Ver­bandsgemeinde vorgelegt, der neben der Aufgabenübertragung noch folgendes zum Inhalt hat:

1. Die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde ijbernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung.

2. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde

a) die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Straßen­beleuchtung in Form einer Pauschale pro Leuchte

b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Baulei­tung bei der Aufstellung neuer Leuchten.

3. Zusätzlich ist vorgesehen, daß sich die Ortsgemeinde an den Kosten zur Anschaffung eines Steigerwagens anteilmäßig beteiligt.

Dieser Vertrag fand gleichfalls die mehrheitliche Zustimmung des Rates.

Es ist jedoch fraglich, ob dieser Vertrag zur Ausführung gelangt, da inzwischen das Ergebnis einer vom Westerwald kreis durch­geführten Ausschreibung bekanntgegeben wurde. Hieraus geht hervor, daß ein Privatunternehmer ein günstigeres als das von der Verbandsgemeinde unterbreitetes Angebot für die Unter­haltung und Wartung der Straßenbeleuchtung in den Ortsge­meinden abgegeben hat.

Diese neuen Gesichtspunkte konnten in der Ratssitzung am 8.12.1983 noch keine Berücksichtigung finden, da die Öffnung der Angebote erst am 15.12.1983 erfolgte. Es wird jedoch auf

Grund der geänderten Sachlage erforderlich sein, daß der Rat zu diesem Fragenkomplex nochmals Stellung bezieht.

ZUSCHUSS AN SPORTVEREIN "FORTUNA HOLLER" GEWÄHRT

Der SV Fortuna Holler legt in einem Antragsschreiben dar, daß derzeit eine neue Beleuchtungsanlage für den Sportplatz erstellt werde. Die Anschaffung und Installation dieser Anlage verursache trotz umfangreicher Eigenleistung einen erhebli­chen Kostenaufwand, zu dem eine anteilmäßige Beteiligung durch die Gemeinde erbeten wurde. Durch einstimmigen Be­schluß gab der Rat dem Antrag des SV Fortuna Holler statt.

Er bewilligte für 1984 einen Zuschuß von 2.000,- DM.

UNTERSHAUSEN

Gründungsversammlung Jagdgenossenschaft Oberel- bert/U ntershau sen

Die Niederschrift über die Gründungsversammlung der Jagd- genossenschäft Oberelbert/Untershausen vom 29.9.1983 liegt mit der am 13.12.1983 von der Unteren Jagdbehörde geneh­migten Satzung der Jagdgenossenschaft Oberelbert/Unters­hausen öffentlich aus.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 2.1.1984 bis 19.1. 1984 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, während der Dienststunden eingesehen werden.

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STAHLHOFEN, DAUBACH, MT-ETTERSDORF Gemeinsamer Terminkalender der Ortsgemeinden Stahlhofen, Daubach und MT-Ettersdorf für das Jahr 1984

Generalversammlung MGV Daubach Generalversammlung MGV Stahlhofen oder später Skiwanderung Westerwaldverein Daubach

Generalversammlung Chorgemeinschaft Dau bach /Stah I hof en

Familienabend Gelbacht. Sportfr. Stahlhofen Blutspender-Ehrung des DRK in Daubach Dia-Abend Westerwaldverein Daubach: So schön ist Daubach Bunter Abend GV Ettersdorf Wintersternwanderung Westerwaldverein Daubach

Fastnachtsveranstaltung MGV und DRK Daubach

Möhnenball Daubach Maskenball Gelbacht. Sportfr. Stahlhofen Maskenball MGV Stahlhofen Wanderung Westerwaldvere'm Daubach Vortrag: 20 Jahre Daubach, anschl. General Versammlung Westerwaldverein Daubach Hunsrückwanderung Westerwaldverein Daubach

Weißer Sonntag Stahlhofen Kirmes in Daubach h Konzert GV Ettersdorf Teilnahme am Rheinland-Pfalz-Tag in Koblenz, Westerwaldverein Daubach Ausflug MGV Stahlhofen Kirmes in Stahlhofen Wahlsonntag

100-Jahrfeier Pfarrkirche Gackenbach Sommerfest MGV und DRK-Blasorchester Daubach

7./8.7.1984 4-Dörfer Turnier in Stahlhofen

14./15.7.1984 Sommerfest GV Ettersdorf

7.1.1984

7.1.1984

8.1.1984

13.1.1984

14.1.1984

20.1.1984

24.1.1984

11.2.1984

19.2.1984

25.2.1984

1.3.1984

3.3.1984

5.3.1984

25.3.1984

27.3.1984

29.4.1984

13.5.1984

13.5.1984

19.5.1984 19./20.5.1984

31.5. -3.6.1984

10.6.1984

17.6.1984

18.6. -24.6.1984

30.6. /1.7.1984