Montabaur 22 / 52 / 83
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BUCHFINKENLAND |
HÜBINGEN
Brennholz
Bitte Brennholzbedarf bis 14.1.1984 bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister
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GACKENBACH
MGV "Cacilia" Gackenbach
Am 4.1.1984 (Mittwoch), findet wieder die Chorprobe im Vereinslokal P. Schneider um 19.00 Uhr statt.
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Am Freitag, dem 6.1.1984 findet im Vereinslokal Schneider die Generalversammlung des MGV "Concordia" Gackenbach um 20.00 Uhr statt.
Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Verloren - Gefunden
Im Altenheim Horbach wurde ein braunes Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln gefunden.
Der Fundgegenstand kann beim Ortsbürgermeister in Gackenbach abgeholt werden, gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN
Die Jahreshauptversammlung des Männergesangvereins "Frohsinn" Hübingen findet am Freitag, dem 6.1.1984, 20.00 Uhr, in der Gaststätte Zimmermann statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.
GIROD
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 20.12.1983
Bebauungs- und Grünordnungsverfahren "Campingplatz Frei Mühle" weitgehend abgeschlossen
Insgesamt vier Einzelentscheidungen zum vorgenannten Verfahren standen für den Rat in der Sitzung am 20.12.1983 an.
Im einzelnen handelte es sich hierbei um:
1. der am 26.7.1983 verfaßte Satzungsbeschluß wurde aufgehoben
2. der Anregung eines betroffenen Anliegers die Nutzungsgrenze für sein Flurstück zu verschieben und zusätzlich die überbaubare Grundstücksfläche auszuweisen wurde statt gegeben
3. der Rat stimmte dem Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf unter Berücksichtigung des Beschlusses zu Ziffer 2 zu.
4 letztlich erfolgte durc h den Rat nochmals der Satzungsbeschluß gemäß § 10 BBauG.
Das Bebauungsplanverfahren ist nun - was die Mitarbeit des ■ Rates anbelangt -- abgeschlossen. Es erfolgt nunmehr die Vorlage bei der Kreisverwaltung zur Genehmigung. Daran anschließend wird nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister der Bebauungs- und Grünordnungsplan öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt In gesonderter vorangegangener nichtöffentlicher Sitzung hatte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassen- und Rechnungsbelege für das Haushaltsjahr 1982 und die Haushaltsrechnung eingesehen und überprüft. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß in der Sitzung am 20.12.1983 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat die Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung empfohlen wurde.
Dem wurde vom Rat einstimmig entsprochen, d.h. dieser beschloß die für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt
Zuschuß für MGV "Concordia"
Anläßlich des im kommenden Jahr anstehenden 75-jährigen Vereinsjubiläums stellte der MGV "Concordia" 1909 Girod bei der Gemeinde einen Antrag auf Bezuschussung zur finanziellen Unterstützung des Jubiläumsfestes. Einstimmig bei einer Enthaltung beschloß der Rat, einen einmaligen Zuschuß von 2.000,-- DM zu gewähren. '
GR0SSH0LBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 19.12.1983
Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG sowie eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Ver- bandsgemeinde zugestimmt Einstimmig entsprach der Rat dem vorgelegten neuen Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der KEVAG sowie der zusätzlichen Vereinbarung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage. Dieser Vertrag soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten. Wesentlichste Änderung gegenüber der bisherigen vertraglichen Regelung stellt die Erhöhung der Konzessionsabgabe dar.
Dies bedeutet für die Gemeinde, daß fortan für die Dauer des Vertrages jährlich ca. 10.000,-- DM mehr an Konzessionsabgaben vereinnahmt werden können als bisher. Weitere Bestand • teile des Konzessionsvertrages: sind:
1. Die Gemeinde übernimmt von der KEVAG die noch nicht in deren Eigentum stehenden Straßenleuchten,
2. die Unterhaltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungsanlage fliegt nicht mehr in der Verantwortung der KEVAG,
3. 50 % der Kosten werden übernommen bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der KEVAG, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100 % zu tragen).
In 1984 werden von der Gemeinde für den Abkauf der Straßenleuchten 8.100,- DM aufzubringen sein, so daß hierdurch und durch die weiterhin gesondert zu zahlende Unterhaltungspauschale für die Straßenbeleuchtung, die aus der Erhöhung der Konzessionsabgabe erzielte Mehreinnahmen weitgehend kompensiert wird. Ab dem Jahre 1985 wird sich jedoch der effektive finanzielle Nutzen aus der Umstellung des Vertrages verdeutlichen.
Um die Unterhaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage auch in der Zukunft sicher zu stellen, wurde im nachfolgenden Tagesordnungspunkt ein Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde und der Verbandsgemeinde Montabaur vorgelegt, der zum Inhalt hat, die Aufgabe,die Straßenbeleuchtungsanlage zu unterhalten und zu warten,in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übertragen. Weiterhin wurde festgeschrieben, die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibe Aufgabe der Ortsgemeinde. *
Die Verbandsgemeinde übernehme lediglich den Anschluß und die Bauleitung. Hierfür sollen von der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde zum einen die Kosten für die Wartung und Unterhaltung in Form einer Wartungspauschale und zum anderen gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bauleitung bei der Aufstellung neuer Leuchten gezahlt werden. Letztlich wurde noch eine Kostenbeteiligung für die Neuan-

