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Montabaur 22 / 52 / 83

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BUCHFINKENLAND |

HÜBINGEN

Brennholz

Bitte Brennholzbedarf bis 14.1.1984 bei der Gemeindeverwal­tung anmelden.

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

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GACKENBACH

MGV "Cacilia" Gackenbach

Am 4.1.1984 (Mittwoch), findet wieder die Chorprobe im Ver­einslokal P. Schneider um 19.00 Uhr statt.

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Am Freitag, dem 6.1.1984 findet im Vereinslokal Schneider die Generalversammlung des MGV "Concordia" Gackenbach um 20.00 Uhr statt.

Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Verloren - Gefunden

Im Altenheim Horbach wurde ein braunes Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln gefunden.

Der Fundgegenstand kann beim Ortsbürgermeister in Gacken­bach abgeholt werden, gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN

Die Jahreshauptversammlung des Männergesangvereins "Froh­sinn" Hübingen findet am Freitag, dem 6.1.1984, 20.00 Uhr, in der Gaststätte Zimmermann statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

GIROD

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 20.12.1983

Bebauungs- und Grünordnungsverfahren "Campingplatz Frei Mühle" weitgehend abgeschlossen

Insgesamt vier Einzelentscheidungen zum vorgenannten Ver­fahren standen für den Rat in der Sitzung am 20.12.1983 an.

Im einzelnen handelte es sich hierbei um:

1. der am 26.7.1983 verfaßte Satzungsbeschluß wurde aufge­hoben

2. der Anregung eines betroffenen Anliegers die Nutzungsgrenze für sein Flurstück zu verschieben und zusätzlich die überbau­bare Grundstücksfläche auszuweisen wurde statt gegeben

3. der Rat stimmte dem Bebauungs- und Grünordnungsplanent­wurf unter Berücksichtigung des Beschlusses zu Ziffer 2 zu.

4 letztlich erfolgte durc h den Rat nochmals der Satzungsbe­schluß gemäß § 10 BBauG.

Das Bebauungsplanverfahren ist nun - was die Mitarbeit des Rates anbelangt -- abgeschlossen. Es erfolgt nunmehr die Vor­lage bei der Kreisverwaltung zur Genehmigung. Daran an­schließend wird nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister der Bebauungs- und Grünordnungsplan öffentlich bekanntge­macht.

Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt In gesonderter vorangegangener nichtöffentlicher Sitzung hatte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kassen- und Rechnungsbelege für das Haushaltsjahr 1982 und die Haushaltsrechnung eingesehen und überprüft. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß in der Sitzung am 20.12.1983 vom Vorsitzenden des Rechnungs­prüfungsausschusses dem Rat die Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung empfohlen wurde.

Dem wurde vom Rat einstimmig entsprochen, d.h. dieser be­schloß die für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahres­rechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts­beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt

Zuschuß für MGV "Concordia"

Anläßlich des im kommenden Jahr anstehenden 75-jährigen Vereinsjubiläums stellte der MGV "Concordia" 1909 Girod bei der Gemeinde einen Antrag auf Bezuschussung zur finanziellen Unterstützung des Jubiläumsfestes. Einstimmig bei einer Enthaltung beschloß der Rat, einen einmaligen Zu­schuß von 2.000,-- DM zu gewähren. '

GR0SSH0LBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 19.12.1983

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG sowie eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Ver- bandsgemeinde zugestimmt Einstimmig entsprach der Rat dem vorgelegten neuen Kon­zessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der KEVAG sowie der zusätzlichen Vereinbarung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage. Dieser Vertrag soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von 20 Jahren in Kraft treten. We­sentlichste Änderung gegenüber der bisherigen vertraglichen Regelung stellt die Erhöhung der Konzessionsabgabe dar.

Dies bedeutet für die Gemeinde, daß fortan für die Dauer des Vertrages jährlich ca. 10.000,-- DM mehr an Konzessionsab­gaben vereinnahmt werden können als bisher. Weitere Bestand teile des Konzessionsvertrages: sind:

1. Die Gemeinde übernimmt von der KEVAG die noch nicht in deren Eigentum stehenden Straßenleuchten,

2. die Unterhaltungsverpflichtung für die Straßenbeleuchtungs­anlage fliegt nicht mehr in der Verantwortung der KEVAG,

3. 50 % der Kosten werden übernommen bei Umlegung oder Änderung von Anlagen der KEVAG, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Ge­meinde in solchen Fällen 100 % zu tragen).

In 1984 werden von der Gemeinde für den Abkauf der Straßenleuchten 8.100,- DM aufzubringen sein, so daß hierdurch und durch die weiterhin gesondert zu zahlende Unterhaltungs­pauschale für die Straßenbeleuchtung, die aus der Erhöhung der Konzessionsabgabe erzielte Mehreinnahmen weitgehend kompensiert wird. Ab dem Jahre 1985 wird sich jedoch der effektive finanzielle Nutzen aus der Umstellung des Vertrages verdeutlichen.

Um die Unterhaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage auch in der Zukunft sicher zu stellen, wurde im nachfolgenden Ta­gesordnungspunkt ein Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde und der Verbandsgemeinde Montabaur vorgelegt, der zum In­halt hat, die Aufgabe,die Straßenbeleuchtungsanlage zu unter­halten und zu warten,in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übertragen. Weiterhin wurde festgeschrieben, die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibe Aufgabe der Ortsgemeinde. *

Die Verbandsgemeinde übernehme lediglich den Anschluß und die Bauleitung. Hierfür sollen von der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde zum einen die Kosten für die Wartung und Unterhaltung in Form einer Wartungspauschale und zum anderen gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bau­leitung bei der Aufstellung neuer Leuchten gezahlt werden. Letztlich wurde noch eine Kostenbeteiligung für die Neuan-