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Montabaur 16/52/83

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung njit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 6.500.000,--DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 116.000,-- DM

5430 Montabaur, 14.12.1983

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge:

Abt. 1 Az. 029/901-10 Unterschrift

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.1.1984 bis 11.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, den 21.12.1983 (S.) Stadt Montabaur

HINWEIS:

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 202 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Bericht über die Stadtratssitzung vom 21. Dezember 1983

Zum letzten Mal im Jahr 1983 tagte der Stadtrat am 21. Dez. 1983 Im Sitzungssaal des Rathauses.

Jahresrechnung der Stadt und des Hospitalfonds und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

beschlossen___

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Andreas König, (CDU) gab zu Beginn der Behandlung dieses Tagesord­nungspunktes einen Bericht über die Prüfung der Haushalts­und Wirtschaftsführung der Stadt durch den Rechnungsprüfungs­ausschuß. Diese hätte weder formell noch materiell Beanstan­dungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuß empfehle dem Stadtrat aus diesen Gründen, die Jahresrechnung 1982 zu be­schließen und der Verwaltung Entlastung zu erteilen. Diesem Vorschlag kam der Stadtrat durch einstimmigen Beschluß nach.

Fällungsplan des Hospitalfonds für das Forstwirt­schaftsjahr 1983/84

Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Stadtrat den Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1984, der Ein­nahmen in Höhe von 14.540,-- DM

und Ausgaben in Höhe von 12.585,-- DM

mithin einen Überschuß von 1.955,-- DM

ausweist. Dieser Fällungsplan sieht im Wald, der Eigentum des Hospitalfonds ist, einen Holzeinschlag von 200 fm (Eiche = 20 fm, Fichte 150 fm, Kiefer = 30 fm) vor.

Neuer Konzessionsvertrag mit der Kevag beschlossen Mehrheitlich (18 -Stimmen) genehmigte der Stadtrat den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages und eine Vereinba­rung über die Straßenbeleuchtung zwischen der Kevag und der Stadt Montabaur. Der Abschluß eines neuen Konzessions­vertrages ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: In dem Gebiet der ehemals selbständigen Kreise Unter- und Oberwesterwald gab es unterschiedliche Regelungen über die Höhe der den einzelnen Gemeinden zufließenden Konzessionsabgaben der Kevag. Nachdem beide Kreise zu dem neuen Westerwaldkreis vereinigt wurden, besteht ein Bedürfnis nach einer einheitlichen Behandlung aller Gemeinden. Die Konzessionabgabe wird ge­zahlt für die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verlegung von Versorgungsleitungen der Kevag.

Nach umfangreichen und langwierigen Verhandlungen konnte schließlich zwischen der Kreisverwaltung, der Kevag und den Vertretern der Städte und Gemeinden des Westerwaldkreises Einigung über die Ausgestaltung neuer einheitlicher Konzessions­verträge erzielt werden. Mit dem Abschluß dieses neuen Kon­zessionsvertrages tritt der bisherige Vertrag vom 21.9.1938 einschl. aller späteren Änderungen außer Kraft. Der neue Ver­trag soll bis zum Jahr 2002 laufen. Gegenüber dem bisherigen Vertragsinhalt ergeben sich für die Stadt Montabaur keine gravierenden Änderungen, da sie bisher bereits die 10%ige Konzessionsabgabe erhalten hat, die nun auch die anderen Ortsgemeinden bekommen sollen.

Mit der zusätzlichen Vereinbarung wird die Stadt verpflichtet, ihren gesamten Energiebedarf für die Straßenbeleuchtungsanla­ge von der Kevag zu beziehen. Die Laufzeit dieser Vereinba­rung beträgt zunächst 5 Jahre. Bevor der Stadtrat dem Konzes­sionsvertrag seine Zustimmung gal?, wurde mehrheitlich (6 Ja- Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) ein Änderungsan­trag der SPD-Fraktion abgelehnt. Dieser Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt:

Äus Gründen der Wirtschaftlichkeit, des sparsamen Umganges mit nicht erneuerbarer Primärenergie, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes ist es der Gemeinde und Dritten ab­weichend von § 1 Abs. 1 und Abs. 6 gestattet, für Teile und Einrichtungen des Gemeindegebietes die Versorgung mit elek­trischer Energie selbst durchzuführen mit der Möglichkeit einer Einspeisung in das bestehende Versorgungsnetz.

Diesen Änderungsantrag erläuterte Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD). Er verwies auf einen zuvor von der SPD-Frak­tion gestellten Antrag, über bestimmte Kriterien Informationen einzuholen und sich um Erkenntnisse zur Möglichkeit, Wärme­kraftkoppelungswerke zu errichten, zu bemühen. Karl-Heinz Bächer kritisierte die dazu eingeholte und von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verlesene Stellungnahmeder Kevag. Nach Mitteilung der Kevag schließt der Abschluß des vorgelegten Konzessionsvertrages nicht die Einrichtung von Wärmekraft­koppelungswerken aus. Dieser Aussage widersprach Ratsmitglied Bächer. Er machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Energiepolitik im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes nachhaltig zu ändern. In diesem Zusammen­hang hätten Studien ergeben, daß gerade den Gemeinden bei der Sicherung der künftigen Energieversorgung eine bedeutende Rolle zukomme. Die Gemeinde müsse sich stärker darum küm­mern, woher die Energie komme, die in ihrem Gemeindegebiet verbraucht werde und durch die Tarifgestaltung Einfluß nehmen