Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Weuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppäch-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf '
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezembern - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
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ahrgang 11
FREITAG,den 16. Dez. 1983
Nummer: 50
Umweltschutz fängt vor der eigenen Haustür an
Möglichst kein Streusalz auf Gehwegen verwenden
Das vieldiskutierte Waldsterben hat es wohl allen bwußt gemacht: Unsere Umwelt kann nicht länger ungeschützt den Belastungen ausgesetzt werden, die wir ihr zumuten. Aktiver Umweltschutz tut Not. Natürlich ist es einfach, „die Ande ren" (Politiker und Industrie) aufzufordern, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Was aber im Großen gefordert wird, sollte jeder von uns auch im Kleinen, also vor seiner eigenen Haustüre beherzigen. Ein möglicher Beitrag zum Schutz der Natur ist, auf das Streuen von Salz auf Gehwegen zu verzichten. Es mag zwar bequemer sein, den Gehweg freizusalzen als ihn freizuschaufeln.Das Streusalz hat aber folgende schädliche Nebenwirkungen:
•• Straßenbäume, in deren Umgebung Salz gestreut wird, werden direkt geschädigt. Durch Streusalz auf Fahrbahnen und Gehwegen sterben in der Bundesrepublik jährlich einige tausend Straßenbäume, die für den Sauerstoffhaushalt der Natur wichtige Funktionen erfüllen. Ersatzpflanzungen können den ökologischen Schaden kurzfristig nicht ausgleichen und kosten überdies Geld, das Geld des Steuerzahlers.
m Das Grundwasser wird geschädigt.
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Foto: Pöhler •• Hunde und Katzen haben unter dem Streusalz besonders zu leiden.
Es setzt sich in ihren Pfoten fest und verursacht schmerzhafte Entzündungen.
Korrosionsschäden an Fahrzeugen sind sichtbares Zeichen der Aggressivität des Salzes.
bstverständlich kann der Aufruf, den Gebrauch von Streusalz einzuschränken oder - besser noch - zu vermeiden, nicht dazu ien, daß die Anlieger ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigen. Sie sind nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Mon aur verpflichtet und haftungsrechtlich dafür verantwortlich, daß der Bürgersteig entlang ihres Grundstückes gefahrlos begehbar Wo kein Bürgersteig vorhanden ist, ist nach der Satzung ein 1,50 m breiter Streifen zu räumen und zu streuen. Das ist aber in Regel auch durchaus ohne die Verwendung von Salz möglich:
Auf Schnee ist Salz ohnehin weitgehend wirkungslos. Hier gibt es ein viel effektiveres und absolut umweltfreundliches Mittel: der Einsatz der Schneeschaufel und der eigenen Muskelkraft, was - nebenbei bemerkt - auch sehr gesund ist.
Aber auch auf Eisflächen ist Salz nicht unersetzbar. Sand, Splitt, Sägemehl oder Asche erfüllen ihren Zweck ebenso gut und beeinträchtigen nicht die Umwelt.

