Fßiontabaur 19 / 49 / 83
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
I Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- I Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte I Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- I sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür- I germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für jdas Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen.
I Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
I Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten I prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen I Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird I hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ander Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern. §22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 12.12. bis 21.12.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, 5.12.1983 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid anspruchl Reichwein, Ortsbürgermeister
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Jagdverpachtung
jDer Jagdbezirk Heilberscheid wird ab 1.4.1984 für die Dauer von 9 Jahren aufgrund übereinstimmender Beschlüsse von Jagdvorstand und Ortsgemeinde im Wege der Pachtverlängerung und freihändigen Vergabe verpachtet.
Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 9.12. bis 20.12.
1983 bei der Verbandsgemeindeverwaitung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, während der D ienststunden öffentlich aus.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heil- Iberscheid vom 1.12.1983
Anbringung von Verkehrszeichen in der Kirchstraße [und „Im Wiesengrund“ beschlossen
|llm zu verhindern, daß die neu ausgebaute Kirchstraße und ■die Straße „Im Wiesengrund" von Schwerlastverkehr frequentiert und damit der Gefähr einer frühzeitigen Beschädigung jausgesetzt wird, beschloß der Rat die Aufstellung des Verkehrszeichens 253 StVO (Verbot zum Befahren der Straßen mit [Lkw über 2,8 1 .) Die Schilder sollen den Zusatz erhalten: [„Lieferverkehr frei". Die Standorte für die Beschilderung . ■wurden wie folgt festgelegt:
[Straße „Im Wiesengrund" /am Beginn der Straße aus Richtung [Gelbachtal
kirchstraße / am Beginn der Straße aus Richtung Schulstraße.
[Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Imit der Verbandsgemeinde zur Übernahme der Aufgabe der Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuch- [tungsanlage zugestimmt
[Inder vorangegangenen Sitzung hatte der Ortsgemeinderat bereits über den Neuabschluß eines Konzessionsvertrages [mit der Kevag beraten und hierzu ein positives Votum abgegeben. D.h. die Ortsgemeinde wird aufgrund des geänderten [Konzessionsvertrages zusätzliche Konzessionsabgaben verein- Jnahmen, die Straßenbeleuchtungsanlage-soweit noch nicht geschehen - von der Kevag erwerben und die Unterhaltung jus der Verpflichtung der Kevag herausnehmen. Im Nachgang |2ü dieser Entscheidung wurde nunmehr durch Zustimmung |zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungs- Imlage auf die Verbandsgemeinde übertragen. Gleichlautende ■Entscheidungen werden von allen Ortsgemeinderäten in der [Verbandsgemeinde Montabaur einschl. der Stadt Montabaur jcrbeten. Darüber hinaus enthält diese Vereinbarung folgende [Regelungen:
a) die Aufstellung neuer Straßenleuchten bleibt Aufgabe der Gemeinde, die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung
b) die Ortsgemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Anschaffung eines Steigerwagens entsprechend der Anzahl der sich in der Ortsgemeinde befindlichen Straßenleuchten im Verhältnis zur Zahl der Straßenleuchten in der Verbandsgemeinde
c) für die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage wird eine Pauschale pro Leuchte gezahlt. Hierfür wurde der Betrag auf 45,- DM/ pro Leuchte festgelegt.
Darüber hinaus enthält diese Vereinbarung auch eine Kostenregelung für Anschluß und Bauleitung bei Aufstellung neuer Leuchten.
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am
Freitag, 16. Dez. 1983, um 19.30 Uhr in derTurnhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG
2. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme, von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1984
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1-3 BBauG
3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentl. Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
6. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG zum Bebauungsplanverfahren „Pfadfeld/Wiesenmorgen"
7. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungsplan-nt- wurf „Pfadfeld/Wiesenmorgen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
8. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Ände
rung des Bebauungsplanes „Im Strichen und andere" für die Parzellen 3670 bis 3673 in Flur 36 -Vorlage-
9. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen und andere" im Bereich der Parzellen 667 und 668 in Flur 6
10. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen und andere"
1. Änderungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG.
2. Zustimmungsbeschluß
3. Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 4 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens gern. § 2 Abs. 5 BBauG
11. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes.
5431 Nentershausen, 5.12.1983 Perne, Ortsbürgermeister

