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Montabaur 18/49/83

geänderten Konzessionsvertrag erstmals in 1985 klar heraussteilen. Als zusätzliche und auch auf Dauer von der Gemeinde aufzu­bringende Belastung ist hier nur noch die mit der Verbandsgemeinde ausgehandelte Pauschale für die Unterhaltung und Wartung der Straßen leuchten zu nennen. Diese wurde für 1984 mit 45,- DM pro Leuchte festgesetzt, das bedeutet, bei Beibehaltung des jetzigen Bestandes an Straßen leuchten bzw. des festgelegten Pauschalsatzes eine jährliche Kostenbelastung von ca. 3.000,- DM für die Gemeinde.

Gleichfalls im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages stand die Entscheidung des Rates über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde. Durch diese wird die Übernahme der Trägerschaft zur War­tung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde durch die Verbandsgemeinde und die damit im Zusammen­hang stehende Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde geregelt.

So ist z.B. Vertragsinhalt, daß die Ortsgemeinde sich verpflichtet, der Verbandsgemeinde die Personal- und Materialkosten für die Erstellung der Beleuchtungspläne, den Anschluß der Straßen leuchten an das Stromnetz und die Überwachung ihrer Aufstellung (Bauleitung) zu zahlen. Weiterhin ist hierin festgeschrieben, daß die Gemeinde eine Wartungs- und Unterhaltungspauschale - wie bereits vorstehend erwähnt, zahlt. Darüber hinaus ist auch vereinbart, daß sich die Ortsgemeinde an den Kosten für die An­schaffung eines Steigerwagens - dieser wird benötigt, um die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage vornehmen zu können anteilmäßig beteiligt.

Der Ortsgemeinderat erklärte zu dem vorgelegten Vertragsentwurf - der allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur vorgelegt wird - seine grundsätzliche Zustimmung. Als Vorbehalt wurde jedoch geltend gemacht, daß diese Verein barung nur dann wirksam werden soll, wenn die von der Kreis Verwaltung durchgeführte Ausschreibung für die Unterhaltungsar­beiten an Straßenbeleuchtungsanlagen zu keinem günstigeren Ergebnis führt

Weitere Entscheidungen des Rates

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden noch folgende Entscheidungen getroffen:

a) Zustimmung zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruc nähme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für

die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen

Dies bedeutet zum einen die Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, entsprechend der sich die Ortsgemeinden mit einem Anteil von 25 % an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen beteiligen. Neu hinzugetreten ist die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten für die Oberflächenentwässerung, die mit einem Pauschalsatz von 1,50 DM pro laufenden Meter Straßenfläche ermittelt wurde. Für die Gemeinde bedeutet dies eine Kostenbelastung von ca. 5.700,- DM. Auch diese Vereinbarung liegt allen Ortsgemeinden einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor.

b) Der Rat beschloß einstimmig die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Kleinholbach

c) Im nichtöffentlichen Teil wurde noch durch einstimmigen Beschluß dem Abschluß eines Schausteilervertrages für die Ausrich­tung der Kirmes zugestimmt.

GROSSHOLBACH:

Weihnachtsbäume

Da auch in diesem Jahr keine Weihnachtsbäume im Gemeinde­wald geschlagen werden können, ist unseren Bürgern die Mög­lichkeit gegebenem

Samstag, 17.-Dez. 1983 ab 12.30 Uhr am Parkplatz (Gasthaus Fischbach) durch Händlerbezug einem Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen, findet am Donnerstag, 15. Dez. 1983, um 20.00 Uhr im Rathaus statt. TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG

2. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbe leuch- tunqsanlage durch die Verbandsgemeinde

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruch­nahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestra­ßen und -wegen

4. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungsplanent­wurfAuf der Bitz"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Beschluß über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

3. Beschluß über die Durchführung der Bürgerbeteiligung

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG: 1. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 5.12.83 Henrich, I. Ortsbeigeordneter

HEILBERSCHEID.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 23.11.1983 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1982.

I.

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 365.017,66 401.365,03 766.382,69

./. Abgang alter

Kasseneinnahme- 1.035,80 1.035,80

reste _

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 365.01-7,66 400.329,23 765.346,89

Soll-Ausgaben 365.017,66 379.829,27 744.846,93

+ neue Haushalts­ausgabereste -- 20.499,96 20.499,96

Summe bereinigte

Soll-Ausg. 365.017,66 400.329,23 765.346,89

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt: Montabaur, 22. April 1983 Verbandsgemeindeverw. Montabaur: Reusch, I.Beigeordneter