Montabaur 18/49/83
geänderten Konzessionsvertrag erstmals in 1985 klar heraussteilen. Als zusätzliche und auch auf Dauer von der Gemeinde aufzubringende Belastung ist hier nur noch die mit der Verbandsgemeinde ausgehandelte Pauschale für die Unterhaltung und Wartung der Straßen leuchten zu nennen. Diese wurde für 1984 mit 45,- DM pro Leuchte festgesetzt, das bedeutet, bei Beibehaltung des jetzigen Bestandes an Straßen leuchten bzw. des festgelegten Pauschalsatzes eine jährliche Kostenbelastung von ca. 3.000,- DM für die Gemeinde.
Gleichfalls im Zusammenhang mit dem Neuabschluß des Konzessionsvertrages stand die Entscheidung des Rates über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde. Durch diese wird die Übernahme der Trägerschaft zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde durch die Verbandsgemeinde und die damit im Zusammenhang stehende Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde geregelt.
So ist z.B. Vertragsinhalt, daß die Ortsgemeinde sich verpflichtet, der Verbandsgemeinde die Personal- und Materialkosten für die Erstellung der Beleuchtungspläne, den Anschluß der Straßen leuchten an das Stromnetz und die Überwachung ihrer Aufstellung (Bauleitung) zu zahlen. Weiterhin ist hierin festgeschrieben, daß die Gemeinde eine Wartungs- und Unterhaltungspauschale - wie bereits vorstehend erwähnt, zahlt. Darüber hinaus ist auch vereinbart, daß sich die Ortsgemeinde an den Kosten für die Anschaffung eines Steigerwagens - dieser wird benötigt, um die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage vornehmen zu können • anteilmäßig beteiligt.
Der Ortsgemeinderat erklärte zu dem vorgelegten Vertragsentwurf - der allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde einschl. der Stadt Montabaur vorgelegt wird - seine grundsätzliche Zustimmung. Als Vorbehalt wurde jedoch geltend gemacht, daß diese Verein barung nur dann wirksam werden soll, wenn die von der Kreis Verwaltung durchgeführte Ausschreibung für die Unterhaltungsarbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen zu keinem günstigeren Ergebnis führt
Weitere Entscheidungen des Rates
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden noch folgende Entscheidungen getroffen:
a) Zustimmung zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur über die Inanspruc nähme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für
die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
Dies bedeutet zum einen die Festschreibung einer bislang schon geübten Praxis, entsprechend der sich die Ortsgemeinden mit einem Anteil von 25 % an den Kosten für die Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen beteiligen. Neu hinzugetreten ist die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden Kosten für die Oberflächenentwässerung, die mit einem Pauschalsatz von 1,50 DM pro laufenden Meter Straßenfläche ermittelt wurde. Für die Gemeinde bedeutet dies eine Kostenbelastung von ca. 5.700,- DM. Auch diese Vereinbarung liegt allen Ortsgemeinden einschl. der Stadt Montabaur zur Entscheidung vor.
b) Der Rat beschloß einstimmig die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Kleinholbach
c) Im nichtöffentlichen Teil wurde noch durch einstimmigen Beschluß dem Abschluß eines Schausteilervertrages für die Ausrichtung der Kirmes zugestimmt.
GROSSHOLBACH:
Weihnachtsbäume
Da auch in diesem Jahr keine Weihnachtsbäume im Gemeindewald geschlagen werden können, ist unseren Bürgern die Möglichkeit gegebenem
Samstag, 17.-Dez. 1983 ab 12.30 Uhr am Parkplatz (Gasthaus Fischbach) durch Händlerbezug einem Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben.
Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen, findet am Donnerstag, 15. Dez. 1983, um 20.00 Uhr im Rathaus statt. TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG
2. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbe leuch- tunqsanlage durch die Verbandsgemeinde
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
4. Beratung und Beschlußfassung überden Bebauungsplanentwurf „Auf der Bitz"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Beschluß über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
3. Beschluß über die Durchführung der Bürgerbeteiligung
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG: 1. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 5.12.83 Henrich, I. Ortsbeigeordneter
HEILBERSCHEID.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 23.11.1983 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1982.
I.
HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 365.017,66 401.365,03 766.382,69
./. Abgang alter
Kasseneinnahme- „ 1.035,80 1.035,80
reste _
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 365.01-7,66 400.329,23 765.346,89
Soll-Ausgaben 365.017,66 379.829,27 744.846,93
+ neue Haushaltsausgabereste -- 20.499,96 20.499,96
Summe bereinigte
Soll-Ausg. 365.017,66 400.329,23 765.346,89
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 22. April 1983 Verbandsgemeindeverw. Montabaur: Reusch, I.Beigeordneter

