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öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbands­gemeinde zur Übertragung der Aufgaben für Unterhal­tung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde zugestimmt Im Zusammenhang mit dem neu ausgehandelten Konzessions­vertrag wurde es auch erforderlich, die künftig von der Verbands- gemeindc zu übenehmender. Aufgaben zum Bau bzw. zur War- tung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen ver­traglich zu regeln. Hierzu wurde dem Rat eine öffentlich-recht­liche Vereinbarung vorgelegt.

Die wesentlichsten Festsetzungen dieser Vereinbarung sind:

1. Die Aufgabe.die Straßenbeleuchtungsanlagen zu unterhal­ten und zu warten, wird in die Trägerschaft der Verbands­gemeinde übertragen.

2. Die Aufstellung neuer Straßen leuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung-

3. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde

a) die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Form einer Pauschale, die sich nach der Zahl der vorhandenen Straßen leuchten richtet und

b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bau­leitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.

4. Die Ortsgemeinde beteiligt sich einmalig an den Kosten für die Anschaffung eines Steigerwagens entsprechend der Anzahl der sich in der Ortsgemeinde befindlichen Straßen­leuchten im Verhältnis zur Zahl der Straßen leuchten in der Verbandsgemeinde.

HEILIGENROTH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 13. Dezember 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungs­raum der Gemeinde statt.

TAGESORDNUNG:

I.ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Grenzregulierung zwischen den Ortsgemeinden Großholbach und Heiligenroth im Rahmendes Flurbereinigungsverfahrens der Ortsge­meinde Großholbach

2. Beratung und Beschlußfassung überden Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuch­tungsanlage durch die Verbandsgemeinde

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- bauungs- und GrünordnungsplanesIndustriegebiet" hier: Reduzierung des Grünstreifens entlang der Industrie­straße)

1. Zustimmungsbeschluß

2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2a Abs. 6 BBauG

5. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltslahr 1983

6. Beratung und Beschlußfassung über die Bewilligung eines Zuschusses seitens der Ortsgemeinde an den Tennisclub Heiligenroth zum Bau des 4. Spielfeldes

7. Beratung und Beschlußfassung, über die Gewährung von Zu­schüssen an die Ortsvereine für das Haushaltsjahr 1984

8. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes.

5431 Heiligenroth, 6.12.83 Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung '

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold­hausen findet am

Mittwoch, 14. Dez. 1983 um 18.00 Uhr

im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen und Bau­anträge

2. Verschiedenes

II. ÖFFENTLICHE SITZUNG (Beginn ca. 19.00 Uhr)

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1984

2. Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungs­werk

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung sämtlicher Rechte und Pflich­ten von der Jagdgenossenschaft Ruppach-Goldhausen

auf die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuch­tungsanlage durch die Verbandsgemeinde

6. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen

7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1983

8. Verschiedenes.

5431 Ruppach-Goldhausen, 6.12.1983

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes ,,R uppach Ost" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 2a Abs.1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 5.3. 1981 die Aufstellung des BebauungsplanesRuppach Ost" beschlossen und diesen Aufstellungsbeschluß in der Sitzung am 6.10.1981 ergänzt und das Plangebiet im groben wie folgt festgelegt:

im Norden: im Westen:

im Süden: im Osten:

von der Kreisstraße 100 (Nordstraße) von der Brunnenstraße, der Steineckstraße und der Grabenparzelle Nr. 2427/1 (Flur 1) von der Eisenbahnstrecke Montabaur-Limburg von der Wegeparzelle Nr. 2535/1 (Flur 10), die Planbereichsgrenze überquert die Parzellen 1087, 1080, 1051, 1052, den Wirtschaftsweg Nr. 2680; verläuft weiter an der westl. Grenze der Flurstücke Nr. 2128 und 2145 (Flur 21); im Bereich zwischen Steineck- und Nordstraße verläuft die Grenze über die Flurstücke Nr.

974, 952, 951,933,934, 861, 868 und entlang der östl. Grundstücksgrenze der Flurstücke Nr. 877 878, 879 und 510 (Flur 8).

Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bür­ger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt vom 19. Dez. 1983 bis 2. Januar 1984 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, - während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr