4
men:
A
A
VI
hr ist , 3en
! Ge- > hierfür' die komj Oberst von
>M
IM
)M
)M.
: der
<on-
de zu- tädte im und daß und der wie für teilen :iv dar. gültigen
n
lehmer
jchten :en und
ru einem j ner Regie
er Ände- von der nde in
er von
le aus ächst i der Ge- s handelt iden I,- DM) ischaf- e. Für die Conzes- linde zu lübersteh Betrag rsions- einnah- ainde )
n verein
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde zur Übertragung der Aufgaben für Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde zugestimmt Im Zusammenhang mit dem neu ausgehandelten Konzessionsvertrag wurde es auch erforderlich, die künftig von der Verbands- gemeindc zu übenehmender. Aufgaben zum Bau bzw. zur War- ■ tung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen vertraglich zu regeln. Hierzu wurde dem Rat eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorgelegt.
Die wesentlichsten Festsetzungen dieser Vereinbarung sind:
1. Die Aufgabe.die Straßenbeleuchtungsanlagen zu unterhalten und zu warten, wird in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übertragen.
2. Die Aufstellung neuer Straßen leuchten bleibt Aufgabe der Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde übernimmt jedoch den Anschluß und die Bauleitung-
3. Die Ortsgemeinde erstattet der Verbandsgemeinde
a) die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Form einer Pauschale, die sich nach der Zahl der vorhandenen Straßen leuchten richtet und
b) gesondert die Kosten für den Anschluß und die Bauleitung bei der Aufstellung neuer Leuchten.
4. Die Ortsgemeinde beteiligt sich einmalig an den Kosten für die Anschaffung eines Steigerwagens entsprechend der Anzahl der sich in der Ortsgemeinde befindlichen Straßenleuchten im Verhältnis zur Zahl der Straßen leuchten in der Verbandsgemeinde.
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 13. Dezember 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.
TAGESORDNUNG:
I.ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Grenzregulierung zwischen den Ortsgemeinden Großholbach und Heiligenroth im Rahmendes Flurbereinigungsverfahrens der Ortsgemeinde Großholbach
2. Beratung und Beschlußfassung überden Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der KEVAG
3. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- bauungs- und Grünordnungsplanes „Industriegebiet" hier: Reduzierung des Grünstreifens entlang der Industriestraße)
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2a Abs. 6 BBauG
5. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltslahr 1983
6. Beratung und Beschlußfassung über die Bewilligung eines Zuschusses seitens der Ortsgemeinde an den Tennisclub Heiligenroth zum Bau des 4. Spielfeldes
7. Beratung und Beschlußfassung, über die Gewährung von Zuschüssen an die Ortsvereine für das Haushaltsjahr 1984
8. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 6.12.83 Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung '
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Mittwoch, 14. Dez. 1983 um 18.00 Uhr
im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge
2. Verschiedenes
II. ÖFFENTLICHE SITZUNG (Beginn ca. 19.00 Uhr)
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1984
2. Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerk
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Ruppach-Goldhausen
auf die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Aufgabe zur Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Verbandsgemeinde
6. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtl. Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983
8. Verschiedenes.
5431 Ruppach-Goldhausen, 6.12.1983
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes ,,R uppach Ost" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 2a Abs.1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 5.3. 1981 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ruppach Ost" beschlossen und diesen Aufstellungsbeschluß in der Sitzung am 6.10.1981 ergänzt und das Plangebiet im groben wie folgt festgelegt:
im Norden: im Westen:
im Süden: im Osten:
von der Kreisstraße 100 (Nordstraße) von der Brunnenstraße, der Steineckstraße und der Grabenparzelle Nr. 2427/1 (Flur 1) von der Eisenbahnstrecke Montabaur-Limburg von der Wegeparzelle Nr. 2535/1 (Flur 10), die Planbereichsgrenze überquert die Parzellen 1087, 1080, 1051, 1052, den Wirtschaftsweg Nr. 2680; verläuft weiter an der westl. Grenze der Flurstücke Nr. 2128 und 2145 (Flur 21); im Bereich zwischen Steineck- und Nordstraße verläuft die Grenze über die Flurstücke Nr.
974, 952, 951,933,934, 861, 868 und entlang der östl. Grundstücksgrenze der Flurstücke Nr. 877 878, 879 und 510 (Flur 8).
Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt vom 19. Dez. 1983 bis 2. Januar 1984 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, - während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

