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Montabaur 10/49/83

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur teil..

Dieser erläuterte die wesentlichsten Änderungen bzw. Schwer­punkte für das kommende Haushaltsjahr 1984. Das vorgelegte und erläuterte Planwerk fand die einstimmige Zustimmung des Rates.

Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme/Ausgaben je 475.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme/Ausgabe je 45.000,-- DM

Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt fest­gesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 300 %

Die Hundesteuer wird für den 1. und 2. Hund neu festgesetzt.

Hier wurden insgesamt folgende Steuersätze festgelegt:

für den 1. Hund 36,- DM (bislang 24,- DM) für den 2. Hund 54,- DM (bislang 48,- DM) für jeden weiteren Hund 72,- DM (unverändert)

Aussagen über die Finanzsituation der Gemeinde enthält u.a. der Vorbericht, der dem Haushaltsplan beiliegt. Diesem ist im wesent­lichen folgendes zu entnehmen :

Zum Abschluß des Haushaltsjahres 1983 wird damit gerechnet, daß die Rücklage (Guthaben der Gemeinde) aufgebraucht sein wird. Der Schuldenstand wird sich voraussichtlich iuf ca.

33.000,- DM belaufen.

Zum kommenden Haushaltsjahr 1984 ist zunächst darauf zu verweisen, daßsdieser Haushalt ein relativ geringes Gesamtvolu­men von 520.000,- DM aufweist. Der Volumensrückgang beläuft sich auf 400.000,- DM und dies ist fast ausschließlich dem Vermögerishaushalt anzulasten. Auch der Verwaltungshaushalt verzeichnet einen gegenüber dem Vorjahr um 60.000,- DM geringeren Umfang.

Die Entwicklung im Verwaltungshaushalt selbst ist als positiv zu bezeichnen, da für 1984 eine Zuführung zum Vermögens­haushalt von 37.000,- DM veranschlagt wurde. Diese liegt um 19.000,- DM über dem Zuführungsbetrag des Vorjahres.

Die Entwicklung ist zurückzuführen auf den Unterabschnitt 900-Steuern; allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.* Trotz zu erwartender Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer bewirken die erheblichen Entlastungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage einen Überschuß in diesem Unter­abschnitt von 124.600,- DM. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber 1983 von ca 30.000,-DM.

Zum Vermögenshaushalt ist anzumerken, daß hier das Gebot der Sparsamkeit konsequent beachtet wurde. Dies zeigt das weit unter dem Durchschnitt liegende Gesamtvolumen von 45.000,- DM. Diese Mittel sind zur Verwirklichung folgender Maßnahmen bereitgestellt :

1. Ortsdurchgrünung 15.000,-DM

2. Erwerb von Straßenparzellen 1.Q00,--DM

3. Grunderwerb im Rahmen des Bürger­steigausbaues an der L 300 2.000,-- DM

4. Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage

von der Kevag 5.700,-- DM

5. Beteiligung der Ortsgemeinde an den Anschaffungskosten für ein neues

Fahrzeug 2.100,--DM

6. Anschaffung eines Wagens für den

Friedhof 1.000,-DM

7. Kauf einer Lautsprecheranlage für die

Dorfgemeinschaftshalle 6.000,- DM

8. Bau einer Garage 8.000,- DM

9. Zuführung zur allgemeinen Rück­lage 710,-DM

10. Tilgungsleistungen an Bund und

private Unternehmen 3.490,-- DM

Finanziert wird dieses Programm durch folgende Einnahmen:

1. Restbeiträge L 300 3.000,-DM

2. Restzuweisung zum Ausbau der Bürger­steige an der L 300 5.000,- DM

3. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 37.000,--DM

Die maßvolle Investitionstätigkeit für das kommende Jahr ist nicht zuletzt bedingt durch die finanziell sehr aufwendigen und in den Vorjahren verwirklichten Maßnahmen.

Es zeigt sich jedoch, daß dies nicht dazu geführt hat, die Ge­meinde in eine finanzielle Misere zu treiben. Als Beweis hierfür kann auf die Ermittlungen der freien Finanzspitzen für die konv menden Jahre verwiesen werden, die jeweils mit einem Über­schuß abschließen. Nach gegenwärtigen Berechnungen ist von folgender Entwicklung auszugehen :

1984

Überschuß

33.000,- DM

1985

Überschuß

43.000,- DM

1986

Überschuß

38.000,-DM

1987

Überschuß

35.000,-DM.

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag zugestimmt

Einstimmige Zustimmung fand der neu ausgehandelte Kon­zessionsvertrag mit der Kevag.

Zur Erläuterung des neu ausgehandelten Vertrages wurde zu­nächst darauf verwiesen, daß alle Ortsgemeinden und Städte im Westerwaldkreis neue Konzessionsverträge abschließen und daß hierzu langwierige Verhandlungen zwischen dem Kreis und der Kevag geführt wurden. Für die Ortsgemeinde Boden sowie für alle übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde stellen sich die neu ausgehandelten Konditionen überaus positiv dar. Die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem bislang gültigen Vertrag sind nachstehend aufgeführt:

1. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die allgemeinen Tarife auf 10 % (bisher 1,5 %)

2. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die Sonderabnehmer

auf 1,5% (bisher 1 %) J

3. Übernahme der von der Kevag gestellten Straßen leuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten

4. Übernahme der Straßenbeleuchtungsunterhaltung zu einem Pauschalpreis von jährlich 45,- DM/Leuc hte in eigener Regie durch die Verbandsgemeinde

5. Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Ände­

rung von Anlagen der Kevag, wenn die Maßnahme von der I Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in I solchen Fällen 100 % der Kosten zu tragen) I

Der Vertrag soll rückwirkend ab 1.7.1982 auf die Dauer von I 20 Jahren in Kraft treten. I

Für das Jahr 1984 werden sich die finanziellen Vorteile aus I diesem Vertrag noch nicht so stark auswirken, da zunächst I noch einige einmalig zu zahlende Verpflichtungen von der Ge l meinde zu übernehmen sind, die in 1984 fällig sind. Es handeltl sich hierbei zum einen um den an die Kevag zu zahlenden I Betrag für die Übernahme der Straßenleuchten (5.700,- DM) I sowie um die Kostenbeteiligung der Gemeinde zur Anschaf- I fung eines Steigerwagens durch die Verbandsgemeinde. Für diel Folgejahre wird den zusätzlich zu vereinnahmenden Konzes- I sionsabgaben lediglich noch der an die Verbandsgemeinde zu I zahlende VVartungs-und Unterhaltungsaufwand gegenüberstefJ Nach gegenwärtigen Ermittlungen beläuft sich dieser Betrag I auf ca. 2.000,- DM. Die aus der Erhöhung der Konzessions- I abgabe zugunsten der Gemeinde resultierenden Mehreinnah- I men betragen ca. 11.000,- DM jährlich, d.h. die Gemeinde I wird langfristig (für die Dauer des Vertrages/20 Jahre) I jährlich ca. 11.000,- DM mehr an Konzessionsabgaben verein-1 nahmen können als bisher. I