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Montabaur 7/49/83

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Erster Nachtragskulturplan für das ForStwirtschafts- jahr 1984 verabschiedet:

Holzeinschlag auf dem Schloßberg soll Sicht auf das Schloß freihalten

1. Beigeordneter Dr. Hütte führte aus, der beabsichtigte Aufhieb sei erforderlich, um die Sicht auf das Schloß freizuhalten. Wie bereits vor 2 Jahren müsse man den Baumbestand wegnehmen, der dicht am Schloß steht und dadurch die Sicht auf das Schloß beeinträchtigt.

Außerdem sollen an der Stadtmauer stehende Sträucher ent­fernt werden, um Schäden an der Mauer zu vermeiden. Die Maßnahme könne kostengünstig durchgeführt werden, weil das Arbeitsamt eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bewilligt habe.

Außerdem sei der von der Genossenschaftsbank 1981 bereit­gestellte Betrag von 10.000.-- DM nur zu einem geringen Teil (3.308 DM) in Anspruch genommen worden.

Der Haushalt der Stadt werde durch diese Maßnahme also kaum belastet.

Für die SPDFRAKTION erklärte Ratsmitglied KARL-HEINZ BÄCHER die grundsätzliche Zustimmung, machte allerdings die Einschränkung, daß man sich nicht mit dem Holzeinschlag im vorgesehenen Ausmaß einverstanden erklären könne. Es müsse sorgfältig darauf geachtet werden, daß man sich dabei auf das Allernotwendigste beschränke. Außerdem müsse darauf geachtet werden, daß alte Bäume erhalten blieben. Deshalb forderte er, Vertreter der Fraktionen sollten zusammen mit den Forstbeamten an Ort und Stelle festlegen, welche Bäume einge­schlagen werden sollen.

Forstamtsrat Reifenberger, der zuständige Revierbeamte für den Stadtwald, führte aus, man werde nur die Bäume fällen, die unbedingt entfernt werden müßten, um die Sicht auf das Schloß zu erhalten und Schäden am Mauerwerk der Stadtmauer zu vermeiden.

Der Stadtrat beschloß mit 19-Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, der Freistellung des Schloßberges von Bewuchs zuzustimmen.

Resolution an die Kreisverwaltung zur Änderung der Straßenmarkierung auf der Umgehungsstraße (B 49) im Bereich der Gemarkung Montabaur verabschiedet

Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloß der Stadtrat einstim­mig, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Kreisverwaltung darauf hinzuwirken, daß die Markierung auf der Umgehungs­straße im Bereich der Stadt Montabaur geändert wird. Nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion soll ab der Brückenüber­führung Gelbachtal in Richtung Koblenz die Fahrbahn zwei­spurig angelegt werden, um zu erreichen, daß der in dieser Stei­gung langsam fahrende Schwerlastverkehr gefahrlos überholt werden kann. Dem in Richtung Autobahn fließenden Verkehr soll nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen, der durch eine breite ununterbrochene weiße Leitlinie von den beiden anderen Fahrstreifen abgetrennt werden soll. Außerdem soll angeregt werden, für den LKW-Verkehr ein Überholverbot in diesem Bereich anzuordnen. Begründet wurde der Antrag der CDU- FRAKTION von Ratsmitglied FRITZ SCHWIND,der darauf hinwies, daß sich auf diesem Straßenstück durch fehlerhaftes Überholen und zti'hohe Geschwindigkeit in letzter Zeit die Verkehrsunfälle gehäuft haben.

Mehrere Todesopfer, Schwerverletzte und enormer Sachschaden seien zu beklagen gewesen. Aus diesem Grund sei es erforderlich, Weiteren Verkehrsunfällen vorzubeugen und die notwendigen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen anzuregen.

Dem CDU-Antrag wurde vom Stadtrat einstimmig stattgegeben.

Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen abgelehnt

Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, der 3 Vorschläge zum Inhalt hatte:

1. Satzung der Stadt Montabaur über die Reinigung der öffent­lichen Straßen sollte so geändert werden, daß das Streuen von Salz auf Gehwegen untersagt wird.

2. An bestimmten von der Verwaltung festzulegenden Stellen im Stadtgebiet und den Stadtteilen sollten Behälter aufgestellt werden, in denen als, Alternative zu Streusalz anderes Streuma­terial (Sand oder Splitt) angeboten werden soll.

3. Die Verwendung von Tausalz auf Fahrbahnen solle drastisch eingeschränkt werden. Tausalz solle auf Fahrbahnen nur an besonders markanten Verkehrspunkten (wichtiae Kreuzungs­bereiche, starke Steigungen) und dort in Ausnahmesituationen bei sparsamster Verwendung als Streumaterial eingesetzt wer­den.

Für die SPDFRAKTION erläuterte Ratsmitglied KARL­HEINZ BÄCHER den Antrag seiner Fraktion. Er verweist auf die Notwendigkeit eines verstärkten Umweltschutzes auf allen Ebenen. Das laute Klagen über das Waldsterben sei wenig glaub­haft, wenn keine Bereitschaft bestehe, auch auf kommunaler Ebene die Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen, die möglich seien, Ratsmitglied Bächer verwies auf die Schäden, die durch das Salz an der Vegetation, aber auch am Grundwasser ent­stehen.

Bürgermeister Dr.POSSELDÖLKEN führte aus, er habe recht­liche Bedenken, es den Anliegern zu verbieten,auf Bürgersteigs­flächen vor ihrem Anwesen Streusalz zu verwenden.

Für die CDU-FRAKTION erklärte Ratsmitglied FRITZ SCHWIND, daß man gegen ein Verbot von Streusalz durch Ände­rung der Straßenreinigungssatzung ebenfalls Bedenken habe.

Es gehe hier um die Verkehrssicherheit. In bestimmten Situati­onen sei der Anlieger darauf angewiesen, Eisflächen durch das Streuen von Salz zu beseitigen.

Über die einzelnen Punkte des SPD-Antrages wurde dann' ge­sondert abgestimmt. Der Antrag, die Straßenreinigungssatzung so zu ändern, daß der Einsatz von Streusalz verboten wird, wurde mehrheitlich abgelehnt (5 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen).

Der Antrag, im Stadtgebiet Behälter aufzustellen, in denen Sand oder Splitt als alternatives Streumaterial gelagert werden sollen, wurde mehrheitlich (1 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) angenommen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die entspre­chenden Behälter zu beschaffen und an geeigneter Stelle im Stadtgebiet zu verteilen. Diese Kästen sollen dem Bürger zur Verfügung stehen. Die Bewohner der entsprechenden Bereiche sollen als Alternative zu dem umweltschädlichen Streusalz aus diesen Behältern das dort gelagerte Streumaterial entnehmen können.

Über den dritten Punkt des SPD-Antrages wurde nicht abge­stimmt. Es bestand Einvernehmen, daß die Verwaltung im Wochenblatt einen Hinweis auf die Schädlichkeit des Salzes als Streumaterial abdruckt.

Anerkennung von Auflagen der Bezirksregierung zur Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I"

Einstimmig erkannte der Stadtrat die Auflagen der Bezirksre­gierung in der Genehmigungsverfügung zur 2. Änderung des Bebauungsplenes "Altstadt I" an. Geqenstand dieser Auflage ist, daß die'Begründung zum Bebauungsplan durch eine Aussage über die KdSfert und die Finanzierung zu ergänzen ist.