6.
OberF1SchenentwMsseruhgsahte11 be! der Erschließung "HostIgfeldchen"
62 ,ODO,--
2R.000,--
-
39.000,--
7.
WlrtschaftsWegebäU
20.000j--
31.000;--
+
1 1 . 000,--
8.
Abbruchkosten- Haus Kirchstraße 2
0; —
7.000,--
I-
7.000,--
9.
Grunderwerb
20.000; —
12.500;--
-
7.500,--
10.
Haus- und Kana 1ansch1ußkosten
6.000; —
1 0.500,-- .
+
9.500,--
II.
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
12.150,—
650,--
-
1 1 . 500,--
Darstellung der E 1 nnahmehse 1 te !
1.
Zuschuß for Gründrdnungsmaßnahmen
lo.ooo >--
0,—
-
10.000,--
2.
Ausgleichszahlungen von Beteiligten
Im Umlegungsverfahren "Hostlgfeld- chen"
108.000,--
75.000,—
33.000,--
3.
Erschlleßuhgs- und AusbdUbe1trägö
3Ö$.50Ö,--
331.500,
_
59.000,—
4.
Rückzahlung überzahltet Bauausgaben
0,--
2.000,
+ 2.000,--
5.
Verkaufserlös Haus Waldstraße 1
0; —
23.000,
--
+ 23.000,--
6t
Einnahmen aU3 GrUndstücksverkäUfen
200.000;--
192.000,
--
8.000,--
7.
Zuführung Vom Verwa1tUngshaüshalt
23.0C0; —
27.000,
--
+ 9.000,--
Die vorstehenden Angab^über die geänderte Finanzsituation bildeten die Grundlage für die Diskussion im Rat. Nach deren Abschluß wurde vom Fraktionssprecherder FraktionjEwald Hübinger, Ratsmitglied Woeller erklärt, daß dem Nachtragshaushaltsplan und der Nachtragshaushaltssatzung zugestimmt werde. Für die Fraktion Hubert Hübinger erklärte Ratsmitglied Bode, daß dem Nachtragsplan bezügl. der Festsetzungen im Verwaltungshaushalt zugestimmt werde. Keine Zustimmung könne jedoch zu den geänderten Ansätzen im Vermögenshaushalt bei den Haushaltsstellen 580.951 (Kosten für den Bau einer Stützmauer) und 881.940 (Kosten für den Abbruch des Hauses in der Kirchstraße 2) wegen der bereits in früheren Ratssitzungen ausreichend dargelegten gegensätzlichen Auffassungen erteilt werden. Da der Nachtragsplan und die Nachtragshaushaltssatzung als Ganzes zur Abstimmung gestellt wurden, versagte die Fraktion Hubert Hübinger insgesamt ihre Zustimmung.
Nachtragsplan und Nachtragshaushaltssatzung wurden somit mit Mehrheit der Fraktion Ewald Hübinger beschlossen.
Widmung von Verkehrsflächen ausgesprochen
Einstimmig unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder widmete der Rat die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr:
Bezeichnung
verlaufend von bis
Tag der Verkehrsübergabe
Südstraße (Abschnitt)
von Einmündung Heckenwiesenstraße bis Ende Wendehammer fortlaufend bis zu den Grenzpunkten im Kurvenbereich der Grundstücke
47/1 und 224
20.11.1983
Tannenweg
von Südstraße bis Ende Wendehammer fortlaufend in der Wegeverbindung (Parz. 368) bis zur Absperrschranke an den beiden Grenz-
punkten ca. 8 m hinter dem Wendehammer
20.11.1983
Lahnstraße
L 327 bis Ende Wendehammer einschließlich Stichstraßen Parz. 388 und 384, einschl. Wegeverbindung Nr. 368 von der Lahnstraße bis zur Absperrschranke an den beiden Grenzpunkten ca. 17 m von der Lahn-
Straße
20.11.1983
Die Widmung wurde ausgesprochen, nachdem o.g.Straßen endgültig hergestellt sind. Dieser „Formalakt" ist u.a. auch Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, d.h. die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird nunmehr die Abrechnung und Veranlagung zur anteilmäßigen Heranziehung der Anlieger veranlassen.
Bepflanzung lt. Plan für Teile des Bebauungsplanes „Hostigfeldchen\ sowie für Teile des Bebauungsplanes »Auf der Schla” zugestimmt - Kosten trägt die Gemeinde
Von der Verwaltung wurde dargelegt, daß nach Abschluß des Ausbaues der Lahnstraße, des Tannenweges und der verlängerten Südstraße der Zeitpunkt geeignet erschiene, in den hierfür vorgesehenen Flächen die nach dem vorliegenden Bepflanzungsplan vorgesehene Bepflanzung vorzunehmen. Nach Erörterung im Rat wurde dem entsprochen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Frage erörtert, wer die Kosten für die Bepflanzungsmaßnahmen tragen solle. Die Verwaltung schlug vor, die Bepflanzungskosten in der Kostenlast der Gemeinde zu belassen, da die Erschließungsbeiträge noch vor Beginn der Bepflanzungsmaßnahme abgerechnet sind.
Darüber hinaus sollte von einer Kostenbeiastung der Anlieger aus Gründen der Gleichbehandlung abgesehen werden, da die Kosten für die vorgesehene Bepflanzung im Bereich „Auf der Schla" nicht auf die Anlieger abgewälzt werden könnten. Unter den vorgenannten Gesichtspunkte wurde der Kostenübernahme durch die Gemeinde zugestimmt.
Anschaffung von drei Blumenkübeln zur Aufstellung im Tannenweg / Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone Einstimmiges Votum des Rates war es, drei Blumenkübel (rechteckig, dunkelfarbig) zur Aufstellung im Bereich des Tannenweges anzukaufen. Darüber hinaus wurde gewünscht, den Tannenweg als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen und mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen.

