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Montabaur 22 / 48 / 83

Bierchen ist bestens gesorgt. Oer Erlös von unserem diesjähri­gen Basar ist für unsere Dorfgemeinschaftshalle.

Wir, die Frauengemeinschaft, Bürgerinnen unseres Dorfes, laden herzlich alle -ob alt und jung - zu diesem Basar ein.

NOMBORN:

Nikolausfeier der Freiwilligen Feuerwehr Samstag, 3.12.1983, 20.00 Uhr Nikolausfeier im Gemeindehaus. Eingeladen sind alle aktiven Feuerwehrkameraden mit Frauen, Bräuten und Freundinnen. Bitte Teller und Eßbesteck mit­bringen.

Abfahrt zum Feuerwehrball in Heiligenroth ist am 2.12.1983 17.00 Uhr ab Feuerwehrgerätehaus. Die Fahrt wird in einem Bus durchgeführt.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Süd­straße, des Tannenweges und der Lahnstraße in Nieder­elbert

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Niederelbert

vom 24.11.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung

verlaufend von bis

Süd Straße

von Einmündung Heckenwiesenstraße bis Ende

(Abschnitt)

Wendehammer fortlaufend bis zu den Grenz­punkten im Kurvenbereich der Grundstücke 47/1 und 224

Tannenweg

von Südstraße bis Ende Wendehammer fortlau­fend in der Wegeverbindung, (Parz. 368) bis zur Absperrschranke an den beiden Grenz­punkten ca. 8 m hinter dem Wendehammer

Lahnstraße

L 327 bis Ende Wendehammer einschl.Stich­straßen Parz. 388 und 384, einschl. Wegever­bindung Nr. 368 von der Lahnstraße bis zur Absperrschranke an den beiden Grenz­punkten ca. 17 m von der Lahnstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 20.11.1983

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.*

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Niederelbert, 28.11.1983 Ortsgemeinde Niederelbert

(S.) Hübinger, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 24.11.1983 Nachtragshaushaltssatzung 1983 beschlossen

Aus der Tatsache, daß Ausgaben für bislang hicht veranschlagte Investitionen getätigt und eineBerichtigung im Stellenplan not­wendig wurde, ergab sich die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes bzw. der Nachtragshaushaltssatzung. Von der Verwaltung wurden daraufhin die Einnahmen- und Ausgabenansätze des bislang gültigen Planes überprüft und soweit notwendig,dem endgültigen Bedarf angepaßt.

Als Auswirkung dieser Änderungen zeigte sich, daß das Volumen des Verwaltungshaushaltes von ursprünglich 1.176.000,- DM um 39.000,- DM vermindert wird. Auch das Volumen des Vermögenshaushaltes reduziert sich von ursprünglich 987.000,- um 76.000,- DM auf nunmehr 911.000,- DM.

Die veränderte Situation im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite wurde von der Verwaltung wie folgt dargestellt:

a) Höhere Ersatzleistungen von der Verbandsgemeinde bei der Hilfe zum Lebensunterhalt

b) Mindereinnahmen wegen des in 1983 nicht mehr zu erwartenden Zuweisungsbetrages für die Aufstellung des Grünordnungs­planes

c) Mehreinnahmen aus Bestattungs- und Nutzungsgebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen

d) verminderte Erstattungsleistungen seitens der Verbandsgemeinde für die Inanspruchnahme der Gemeindearbeiter

e) Mindereinnahmen aus der Vermietung gemeindlicher Wohnungen

f) erheblicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen

g) erhöhte Zinseinnahmen für vorhandenes Gemeindevermögen (Rücklagen)

Auf der AUSGABENSEITE resultieren die Ansatzänderungen aus

a) Mehrausgaben für Sozialhilfe

b) Ausgabeeinsparungen im SektorStädteplanung, Vermessung, Bauordnung"

c) Minderausgaben von 20.946,- DM im SektorAllgemeine Finanzwirtschaft" (hierfür zeichnet ein erheblicher Rückgang bei der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage verantwortlich. Davon in Abzug zu bringen ist in diesem Sektor, der auf 26,5 % erhöhte Kreisumlagesatz).

Im Ergebnis bedeutet dies, daß dem Vermögenshaushalt 4.000,- DM mehr als ursprünglich eingeplant waren, zugeführt werden können. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beläuft sich nunmehr auf 27.000,- DM.

Dies bewirkt auch eine positive Veränderung bei der Ermittlung der freien Finanzspitze. Hier wurde nunmehr ein Überschuß von 22.000,- DM ermittelt.

Die geänderten Ansätze im Vermögenshaushalt sind nachstehend dargestellt:

Maßnahme j j

Hdüslial tspl an

Nachtrag

+ öder ./.

1. Planungskosten Dorfplatz

0>

4.000,--

+ 4.000,

2. 9tützmauerbaU

0>

6.000,--

+ 6.000,

3. Grünordnungsmaönahmen

50.000)

18.000,--

32.000,

4. GrUnderwerb Im Uml ögungsv/er fahren

47.000,

16.000,--

31 .000,

5. Baukosten FUßweg Und Treppenanläge

22.000,

29.500,

+ 7.500,