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löntabaur

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Monta­baur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt­gemeinde Montab. schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 24. Nov. 1983

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Siegel Simon, Vermessungsdirektor

Joseph-Kehrein-Schule - Grundschule Montabaur ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1984 Die Einschreibung der Schulneulinge 1984 von Montabaur und den Stadtteilen Eschelbach und Gelbachtal wird vom 12.12. bis 14.12.1983 zwischen 8.00 und 10.00 Uhr, am 14.12 83 außer­dem zwischen 17.00 und 19.00 Uhr, im Sekretariat der Joseph- Kehrein-Schule durchgeführt.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30.6.84 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder, die nach dem 30.6. bis 31.12.1984 6 Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

Im Vorjahr zurückgestellte Kinder bitten wir noch einmal anzumelden.

Wir bitten bei der Anmeldung, bei der die Kinder nicht mitge­bracht werden müssen, um Vorlage der Geburtsurkunde oder des Stammbuches.

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 24. Nov.

1983

Mehrheit des Stadtrates für Widerspruch gegen Kreis- umlagenerhöhung

Die Mehrheit des Stadtrates stimmte in der Sitzung des Stadt­rates am 24.11.1983 dem Antrag der SPD-Fraktion zu, gegen den zu erwartenden Bescheid der Kreisverwaltung, in dem die erhöhte Kreisumlage angefordert wird, Widerspruch zu erhe­ben. Die Stadtratsentscheidung bezieht sich auf den Beschluß des Kreistages, im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung des Kreises die Kreisumlage von 26 .% auf 26,5 % anzuheben.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung am 24.11.1983 hatte die FWG-Fraktion beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Sie begründete diesen Antrag mit dem Hinweis, man wolle zunächst in der nächsten Ausschußsitzung und Stadtratssitzung über den neuen Konzessionsvertrag mit der KEVAG beraten und beschließen, da man zwischen der Erhöhung der Kreisumlage und den neuen Konzessionsverträ­gen einen sachlichen Zusammenhang sehe. Der Antrag auf Ab­setzung fand zwar die Mehrheit im Stadtrat (15 Ja-Stimmen,

2 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen), aber nicht die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit von 2/3der anwesenden Ratsmitglieder. Folglich wurde der SPD- Antrag in der Sitzung auch behandelt.

Der Vorsitzende der SPD-FRAKTION, PAUL WIDNER, begründete den Antrag seiner Fraktion und führte aus, der Kreis habe im Rahmen der Aufstellung seines Nachtragshaus- haltsplanes 1983 beschlossen, die Kreisumlage von 26 % auf 26,5 % zu erhöhen.

Begründet habe der Kreis - so Ratsmitglied Widner - die Umlage­erhöhung mit dem Hinweis, durch die Änderung der Konzessions­verträge mit der KEVAG entstehe ihm ein Einnahmeausfall in Höhe von rund 500.000 DM, der durch die höhere Umlage 9edeckt werden müsse. Die Änderung der Konzessionsverträge ^i grundsätzlich zu begrüßen, weil die Ortsgemeinden im Wester­wald in der Regel dadurch Vorteile hätten, Ihnen fließen nun

höhere Konzessionsabgaben der KEVAG zu. Die neuen Konzessionsverträge bedeuteten aber für die Stadt keinerlei Vorteil, da die Stadt bisher schon die erhöhte Konzessionsab­gabe von der KEVAG erhalten habe. Die Erhöhung der Kreis­umlage auch für die Gemeinden, die keine Erhöhung der Ein­nahmen aus den Konzessionsverträgen zu verzeichnen hätten, sei - so Ratsmitglied Widner - ein Verstoß gegen den Gleichheits­grundsatz. Die Stadt werde benachteiligt. Die 10%ige Konzes­sionsabgabe, die nun in den neuen Verträgen für alle Gemeinden gilt, sei bis 1989 zwischen der Stadt Montabaur und der KEVAG vertraglich vereinbart. Diese 10%ige Konzessionsab- abgabe werde bis zum Jahr 2002 festgeschrieben.

Für die Stadt ändere sich insofern nichts. Zugleich werde die Stadt aber mit einer höheren Umlage (1983: plus 40.400,- DM) belastet.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende führte weiter aus, nach der Landkreisordnung sei die Kreisumlage eine Einnahme, die der Kreis nur dann zur Deckung seines Finanzbedarfs nehmen dürfe, wenn seine sonstigen Einnahmen (Steuern, Gebühren und Bei­träge, Entgelte) nicht ausreichten, also nachrangig.

Kritik übte Rutsmitglied Widner an den CDU-Stadtratsmitglie- dern Dr. Hütte und Kram, die als Kreistagsmitglieder nicht die Interessen der Stadt gewahrt hätten, als sie der Umlagenerhö­hung im Kreistag zustimmten. Die SPD wolle, daß die Stadt gegen den zu erwartenden Umlagebescheid Widerspruch einlege. Durch die Erhöhung der Kreisumlage sei der Grundsatz der' Nachrangigkeit dieser Einnahmequelle des Kreises verletzt. Ratsmitglied Widner verweist in diesem Zusammenhang auf die einstimmige Entscheidung des Stadtrates Höhr- Grenzhausen, ebenfalls Widerspruch gegen den Umlagebescheid des Kreises zu erheben. Durch diesen Widerspruch solle der Kreis gezwun­gen werden, darzulegen, wie sich die Umlagenerhöhung mit dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Kreisumlage vereinbare..

Der SPD-Sprecher ging auch auf die Bedenken sgegen die Ent­scheidung, die Umlage anzufechten, ein, die im Vorfeld der Stadtratssitzung geäußert wurden, wonach eine solche Entschei­dung das Klima zwischen Westerwald kreis und Kreisstadt beeinträchtigen würde. Nach den Worten des SPD-Sprechers kommt es der SPD-Fraktion nicht darauf an, im Verhältnis zu anderen Gemeinden bevorzugt zu werden. Man wolle viel­mehr - ebenso wie andere Gemeinden im Kreis - gerecht behan­delt werden. Es wäre mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar,würde der Kreis durch seine Organe Wohlverhal­ten honorieren undWadenbeisserei" bestrafen.

Für die CDU-FRAKTION erklärte ihr Vorsitzender, ALBERT KRAM, Hintergrund der Umlagenerhöhung des Kreises sei das Bestreben gewesen, eine ungleiche Behandlung der kreis­angehörigen Gemeinden im Westerwaldkreis zu beseitigen. CDU-Sprecher Kram erinnerte daran, daß die meisten Gemein­den des Kreises ungünstige Konzessionsverträge mit der Kevag abgeschlossen hätten, während einige wenige Gemeinden in den Genuß einer hohen Konzessionsabgabe gekommen seien. Infolge dieser Konzessionsverträge habe der Kreis in der Ver­gangenheit von der KEVAG Leistungen in Höhe von rd. 500.000,- DM erhalten. Vor einiger Zeit habe man auf Kreis­ebene überlegt, wie man_die Schlechterstellung der überwiegen­den Mehrheit der kreisangehörigen Gemeinden beseitigen könne.

Dazu sei der Kreis bereit gewesen, auf Konzessionabgaben der KEVAG in Höhe von 500.000,- DM im Jahr zu verzichten. Eine solide Haushaltsführungauf Kreisebene habe es aber auch erfor­dert, sich Gedanken über einen Ausgleich dieses Einnahmever­lustes zu machen. Der Vorwurf, die CDU-Ratsmitglieder, die der Umlagenerhöhung im Kreistag zugestimmt haben, hätten die Stadt geschädigt, sei - so Ratsmitglied Kram - absurd und entbehre jeder Grundlage. Alle Kreistagsmitglieder hätten sich sehr wohl Gedanken darüber gemacht, wie eine Umlagenerhö­hung zu vermeiden sei. Auch die Vertreter anderer Städte in vergleichbarer Situation, also die Kreistagsmitglieder aus Renne­rod, Westerburg und Bad Marienberg hätten ebenfalls zugestimmt.