Montabaur 22 / 47 / 83
hinausgehen (z. B. Beseitigung oder Neuanlage von Obstanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedigungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beeren —■ sträuchern, Rebstöcken, Hecken usw.) nur mit Zustim* mung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden* Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird zur gegebenen Zeit bekanntgemacht IV. Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 - BGBl. I S. 17- angeordnet
GRÜNDE:
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 FlurbG bekanntgegeben. Die Beteiligten wurden mit der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG am 10.9.1982 in den Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke eingewiesen. , Den gegen den Flurbereinigungsplan erhobenen Widersprüchen wurde, soweit sie begründet waren, abgeholfen. Die verbliebenen Widersprüche wurden gemäß § 60 Abs. 2 FlurbG der Spruchstelle für Flurbereinigung bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz vorgelegt Bei sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände, die für oder gegen die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes sprechen, kam die Flurbereinigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu folgendem Ergebnis:
--im Verfahrensgebiet sind rechtsgeschäftliche Verfügungen über Abfindungsgrundstücke geplant.Der weitere Aufschub des neuen Rechtszustandes würde diese Verfügungen wesentlich erschweren, wenn nicht sogar verhindern; die alten Grundstücke bestehen zwar noch rechtlich, aber nicht mehr tatsächlich.
Dem Kulturamt Westerburg liegen bereits Anträge auf vorzeitige Grundbuchberichtigung von Teilnehmern vor, die notariell bereits über ihre neuen Grundstücke verfügt haben.
— Den Widerspruchsführern erwachsen keine Nachteile. Der Flurbereinigungsplan kann im Widerspruchsverfahren geändert werden. Die Änderungen wirken in rechtlicher Hinsicht auf den in der vorzeitigen Ausführungsanordnung festgesetzten Tag zurück (§ 63 Abs. 2 FlurbG).
— Das Interesse der Mehrheit der Beteiligten, möglichst rasch in den Genuß aller Flurbereinigungsvorteile zu gelangen und uneingeschränkt über ihre neuen Grundstücke verfügen zu können, ist höher zu bewerten als der Umstand, daß über die Widersprüche einzelner Beteiligter gegen den Flurbereihigungsplan noch nicht entschieden ist
Aus den vorgenannten Gründen liegt die sofortige Vollziehung der Vorzeitigen Ausführungsanordnung im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens.
Auch der Allgemeinheit ist im Hinblick auf die in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel an einer möglichst schnellen Herbeiführung der Auswirkungen des Verfahrens gelegen. Die sofortige Vollziehung ist deshalb auch im öffentl ichen Interesse geboten.
RECHTSBEHELFBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Kulturamt in Westerburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz • Abt Landwirtschaft und Umwelt - (Obere Flurbereinigungsbehörde), Neustadt 21, Postfach 269, 5400 Koblenz, eingelegt werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist
Die Widerspruchsschrift soll möglichst in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden*
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Herz, Regierungsdirektor.
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DAUBACH:
Kreiswettbewerb 1983 „Unser Dorf soll schöner werden“
SIEGEREHRUNG IN UNNAU
Der Westerwaldkreis ehrt im Rahmen einer Feierstunde am 2. Dez. 1983 um 20.00 Uhr in der Concordiahalle Unnau die Sieger des diesjährigen Kreiswettbewerbs ..Unser Dorf soll schöner werden".
Die Ortsgemeinde Daubach hat in der Sonderklasse den 3.Preis im Wettbewerb belegt. Zu dieser Veranstaltung sind alle Bürger herzlich eingeladen.
Um die Fahrgelegenheit organisieren zu können, bitte ich, daß sich alle Interessenten bis Sonntag, den 27.11.1983 bei mir melden.
Die Fahrtkosten nach Unnau werden von der Gemeinde übernommen.
Frink, Ortsbürgermeister
Errichtung eines Holzlagerraumes auf dem Zeltlager platz beschlossen
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde zunächst die Grundsatzdiskussion darüber geführt, ob die Errichtung eines Holzlagerraumes auf dem Zeltlagerplatz vorgesehen werden sollte. Einstimmig erklärte der Rat die Notwendigkeit für diese Maßnahme und bestimmte den Standort des Lagerraumes. Dieser soll an die Grillhütte angebaut werden. In gleicher Sitzung wurde dann auch noch der Auftrag für die Herstellung der Bodenplatte erteilt.
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DAUBACH:
DRK - Blasorchester Daubach
Die nächste Probe findet am Donnerstag, dem 1.12.1983 statt ] Wegen des Auftrittes am Freitag, dem 2.12.1983 in Unnau wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Der Bus nach Unnau fährt um 18.45 Uhr ab Daubach.
HOLLER:
SV Fortuna
Sonntag, 27.11.1983 Spiel gegen die Mannschaft des SV Talhausen. Anstoß 14.30 Uhr auf dem Sportplatz Holler.
II. Seniorenmannschaft spielt in einem Auswärtsspiel gegen den Spitzenreiter der Kreisliga D TuS Ahrbach. Anstoß in Ruppach-Goldhausen 13.30 Uhr.
DAUBACH/STAHLHOFEN:
Chorgemeinschaft Daubach / Stahlhofen Am Sonntag, dem 27.11.1983, 10.00 Uhr wird die Heilige Messe in der Pfarrkirche zu Stahlhofen für die Lebenden und Verstorbenen der Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen gelesen. Diesen Gottesdienst werden wir mit einigen Liedvorhj gen mitgestalten.
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UNTERSHAUSEN Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Unters-1 hausen vom 8.11.1983 1
Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde zugestimmt Die Jagdgenossenschaft Oberelbert-Untershausen hatte in ihrer Gründungsversammlung am 29.9.1983 beschlossen, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinden Oberelbert und Untershausen zu übertragen. Die Genossenschaft beschloß außerdem, den Reinertrag aus der Jagdverpachtung vordringlich für den Feld - und Waldwegebau zu verwenden. Beide Aussagen der Jagdgenossenschaft bedurften , um Wirksamkeit zu erlangen der Zustimmung des Rates.
Diese wurde durch einstimmigen Beschluß in der Sitzung am 15.11.1983 vom Ortsgemeinderat erklärt.
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