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Montabaur 21 / 47 / 83

Das nächste Schwimmen der Frauen ist am 30.11.1983 in Monta­baur. Abfahrt: 18.45 Uhr ab der Bushaltestelle.

Der Fahrpreis beträgt ca. DM 5,-- und ist bis 28.11.83 bei Karin Speierzu zahlen. Tel.: 1596.

M.G.V. "Concordia" Görgeshausen

Der M. G. V. "Concordia" Görgeshausen veranstaltet aus Anlaß seines 80 - jährigen Vereinsjubiläums am 26.11.1983 in der Lö­wensteinhalle ein Jubiläumskonzert

Am 27.11.1983 wird aus Anlaß dieses Jubiläums der Gottesdienst von den Elzer Musikanten gestaltet

Nach dem Gottesdienst findet in der Löwensteinhalle mit den Elzer Musikanten und 3 Gastvereinen der Frühschoppen statt Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei!

Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt

Die Dorfbevölkerung ist zu beiden Veranstaltungen herzlich ein-

qeladen.

Gymnastikgruppe

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier, findet am Samstag, dem 3.12.1983 um 20.00 Uhr in der Dorfschänke (Gallus) in Groß­holbach statt

Bitte ein Weihnachtspäckchen im Werte von 10,-- DM mitbrin­gen. Zu dieser Feier sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich eingeladen.

[Alte Herren Eisbachtal

[Zum letzten Feldspiel in diesem Jahr erwarten wir am Samstag, [dem 26.11.1983 um 15.00 Uhr auf dem Sportplatz in Großhol­lbach die Sportkameraden aus Unnau. Spielkleidung grün.

|Am Sonntag, dem 27.11.1983 spielen wir beim Hallenturnier in | Selters.

, Spiel 11.38 Uhr gegen Herschbach 12. Spiel 13.10 Uhr gegen Stromberg |3. Spiel 13.56 Uhr gegen Sessenhausen.

Endspiele ab ca. 15.00 Uhr.

Wirspielen in den ersten Trikots, bitte blaue Trikots zum evtl. [Wechseln mitbringen.

|SV Grün - Weiß Görgeshausen e.V.

[Des erste Spiel in der Rückrunde bestreitet unsere 1. Mann­schaft gegen Montabaur. Anstoß ist am kommenden Sonntag [um 15.00 Uhr in Görgeshausen.

[Oie B - Jugend spielt am kommenden Sonntag, auf eigenem [Platz, gegen Steinefrenz/W./H. Anstoß ist um 9.30 Uhr.

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[Verschönerungsverein Niedererbach WEIHNACHTSFEIER

|Der Verschönerungsverein Niedererbach veranstaltet am Sa.

| 10 . 12.83 eine Weihnachtsfeier mit "Kaltem Büffet" für seine Mitglieder und deren Angehörige in der Dorfgemeinschafts Nie. Der Vorstand bittet die Mitglieder um Anmeldung bis 30. wember 1983 bei Kassierer Franz Daum.

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IAMSTAG, 26.11.1983, 15.30 Uhr C- Jugend Niedererbach pen Glas - Chemie. 15.30 Uhr Spiel der alten Herren in Heil­berscheid, Abfahrt 15.00 Uhr.

[ONNTAG, 27.11.1983, 9.30 Uhr B - Jugend in Görgeshausen Püen Steinefrenz.

[2.30 Uhr Niedererbach II gegen Helferskirchen.

I 30 Uhr Niedererbach I gegen VfL Neuwied.

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Jugendliche in Niedererbach

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Filmvorführung in Niederer­bach

Am Freitag, dem 25.11.1983 läuft um 20.15 Uhr im Pfarr- heim der Film: Eis am Stiel. Eine Gruppe von Oberschü­lern bezieht ihr Lebensge­fühl aus der amerikanischen Hitparade. Permanent begleiten die Pop-Songs ihre Freizeit, die sich hauptsächlich im Kino, auf Parties und in der Eisdiele abspielt. Die jungen Leute widmen ihrem erwachenden Sexualbewußtsein weit mehr Aufmerksamkeit, als der Schu­le oder den Ambitionen, die

ihre Eltern für sie hegen.

Im Anschluß an das Filmangebot können wir uns über zukünf tige Vorstellungen und Wünsche von Euch für eine zukünftige Jugendarbeit unterhalten.

GELBACHHÖHEN

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden

Holler, Daubach, Stahlhofen, Untershausen

Kulturamt Westerburg

00-0. 2041, H. A.-

VORZEITIGE AUSFÜHRUNGSANORDNUNG

I. Im Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Westerwald­kreis, wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungs­planes einschließlich der Nachträge I bis IV mit dem 20. Dezember 1983 nach § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 - BGBL I. S. 546 - angeordnet

II. Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:

1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Berechtigten werden Eigentümer der für sie ausgewiese­nen Grundstücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungs­plan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen, neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen.

Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht abgelöst oder auf­gehoben werden, auf die neuen Grundstücke über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffent licher Rechtsverhältnisse wird wirksam.

4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch rechtskräftig ge­ändert wird, wirkt diese Änderung auf den iri dieser An­ordnung festgesetzten Zeitpunkt zurück.

5. Mit dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung enden' die rechtlichen Wirkungen des "Vorläufigen Besitzein­weisung" vom 10.9.1982 gemäß § 66 FlurbG

III. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschrän­kungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes