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Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 17.11.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis

BcdenerWeg Parz. 56/1 bzw. 71

mt I (parz.63/2+63/1 ) bis Parz. 64 bzw. 61

^ Am Ahrbach Bodener Weg bis einschl. Parz. 59 und

(Parz.57, 58 + 54/2 und Bodener Weg bis Anfang

68) Parz. 65 und 66

'92,421 /\|sTagder Verkehrsübergabe gilt der 15.11.1983. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

40,-- | gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt)

152,421 Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

152,421 B e i schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vordem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen

152,421 ist .

Ruppach-Goldhausen, 21. Nov. 1983 Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen Vom 17.11.1983

emei Verkehrsflächen gewidmet

lestelltel ^9 enc * e Verkehrsflächen wurden durch Ratsbeschluß dem eschj öffentlichen Verkehr gewidmet:

am Biir-L

nde für 1 Bezeichnung verlaufend von bis Tag der Verkehrs-

Übergabe

eiegte* Bodener Weg Parz. 56/1 bzw. 71 15.11.1983

en I (Parz 63/2 u ' 63/1 > bis Parz 64 bzw - 61 wird | Am Ahrbach Bodener Weg bis einschl. 15.11.1983 (Parz.57, 58 u.68) Parz. 59 und 54/2 u.

TÜrgern* Bodener Weg bis Anfang

>sse gej Parz. 65 und 66

führte HDie vorgenannten Straßen sind endgültig hergestellt, so daß die Widmung ausgesprochen werden konnte. Dies ist unter anderem Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, t liegt .

ler all- IWeitere Beschlüsse zum Bebauungs- und Grünordnungs- i mmer |planRuppach Ost

jBereits am 5.3.1981 hatte der Rat die Aufstellung des Bebau­ungsplanesRuppach-Ost" mit folgendem grob umgrenzten Plan­bereich beschlossen :

)m Norden: von der Kreisstraße Nr. 100 im Westen: von der Steineckstraße Jm Nord-Westen: von der Brunnenstraße Brenn-B| m(jen; VQn der Grabenparze( | e Nr 40/2528 (Flur 10) fTi ° Sten: vonden Flurstücken Nr. 2120, 2142 (Flur 21)

,put . M und weiteren Grabenparzellen.

ach-Gol*

:erder u f cb Beschluß vom 6.10.1983 wurde der Aufstellungsbeschluß rgänzt. Das Plangebiet wird nun wie folgt eingegrenzt:

Jm Norden von der Kreisstraße Nr 100 (Nordstraße) m Westen von der Brunnenstraße, der Steinestraße und der irabenparzelle Nr. 2.427/1 (Flur 1)

Süden von der Eisenbahnstrecke Montabaur - Limburg ier Osten von der Wegeparzelle Nr. 2555/1 (Flur 10) die Plan- sen.ereichsgrenze überquert die Parzellen Nr. 1.087, 1.080, 1.051,

052. den Wirtschaftsweg Nr. 2.680 und verläuft weiter an der

westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 2.128 und 2.145 (Flur 21).

Im Bereich zwischen Steineck- und Nordstraße verläuft die Grenze über die Flurstücke Nr. 974, 952, 951,933, 934,

861,868 undl entslang der östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 877, 878, 879 und 510 (Flur 8).

Die Gemeinde hat bei der Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Absichten in den Vordergrund gestellt:

1. Notwendige Baulückenausfüllung im Bereich Hochstraße / Steineckstraße

2. Wirksame Maßnahmen zur Trennung der bebauten Ortslage von den Tonabbaubetrieben.

So ist vorgesehen, der Bau einer entlastenden Ortsrandstraße zur Übernahme des Schwerlastverkehrs der Tonabbaubetriebe und die Errichtung eines Immissionsschutzwalles, westlich die­ser Straßentrasse. Dieser Immissionsschutzdamm soll die Lärm­belästigung durch Verkehr und durch die Tonabbautätigkeit für die westlich angrenzende Wohnbebauung mildern. Um auch die Staubbelastung herabzusetzen ist vorgesehen, die Verwal- lung mit standortgerechten Baum- und Straucharten zu bepflan­zen Die Verwallung westlich der neuen Randstraße, verlaufend bis zur Einmündung der Hochstraße soll in einer Breite von 20 m und einer Höhe von 5 m aasgeführt werden. Nördlich der Steineckstraße zieht sich die zum Teil begonnene Verwal­lung im Durchschnitt in einer Breite von 13 m hin.

Nachdem der Bebauungs- und Grünordnungsplan dem Rat in der Sitzung am 17.11.1983 vorgelegt und erläutert wurde, traf dieser zur Fortführung des Verfahrens folgende Entschei­dungen :

1. Es wurde die Zustimmung zum vorgelegten Planentwurf erklärt

2. Es soll die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, und zwar in der Form, daß der Bebauungs- und Grünordnungsplanent­wurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.

3. Das auch den Planentwurf fertigende Ingenieurbüro wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

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BODEN:

ASV Boden

Am Samstag, dem 26.11.1983 findet in der Ahrbachhalle in Boden der Verbandskampf zwischen dem ASV Boden und dem VfL Alsbach statt.

Beginn 20.00 Uhr.

Der ASV Boden ist am Sonntag, dem 27.11.83 Gastgeber eines Schüler-Ringerturnieres.

Startberechtigt sind jugendliche Ringer von 6-14 Jahren.

Beginn 10.00 Uhr.

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewie - sen, daß das Schülertraining jeden Dienstag von 18-20 Uhr stattfindet.

Interessierte Jugendliche sind hierzu recht herzlich eingeladen.

HEILIGENROTH:

MöhnenvereinHeiterkeit, Heiligenroth Zur Karnevalsbesprechung am 28.11.83 um 20.00 Uhr im Gast­haus Neuroth werden alle interessierten Möhnen,die sich aktiv an Fastnacht beteiligen möchten, eingeladen.

HEILIGENROTH:

Was 1 Treffen aller an Jugendarbeit interessierten Jugend­

lichen und Erwachsenen Wann? Montag, der 28. Nov. 1983, 19.30 Uhr