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Montabaur 10/47/83

erhöht um vermindert um u.damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. d.Nach­träge

gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen

1.000,-

536.000

535.000

die Ausgaben

1.000

536.000

535.000

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen 20.000 -

365.000

385.000

die Ausgaben

20.000 -

365.000

385.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM auf 0,-DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0,- DM auf 0,- DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 8.11.1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) * I.A. Meckel

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.1983 bis 8.12.1983 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, den 7.11.1983

Ortsgemeindeverwaltung

(S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419-, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Kirmes in Boden

Der Ortsgemeinderat hat sich in der letzten Sitzung für die öffentliche Ausschreibung der Kirmes in derAhrbachhalle" ausgesprochen.

Bewerben können sich alle ortsansässigen Gastronomiebetriebe. Soweit die Bedingungen nicht bekannt sind, können diese beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Die schriftliche Bewerbung muß bis zum 15.12.1983 beim Ortsbürgermeister vorliegen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Ger

HEILIGEN ROTH: | lanc

Öffentliche Bekanntmachung I nacl

der Haushaltsrechnung 1982 und des EntlastungsbeschlJ < * efr ses des Ortsgemeinderates vom 8.11.1983 der Ortsgemeinde vorr

Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1982

I. I Bez

HAUSHALTSRECHNUNG _ ßcd

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt I ( p ar

haushalt/DM haushalt/DM DM |

Am

Feststellung des (Par

Ergebnisses: I 68)

Soll-Einnahmen 1.840.336,52 1.804.255,90 3.644.592,42 L ./. Abgang alter s

Kasseneinnahme-

reste 440,- 440,- | Gege

kann

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.840.336,52 1.803.815,90 3.644.152,421 Konr

_ zurf*

Soll-Ausgaben 1.840.336,52 1.803.815,90 3.644.152,42| Beis ,

_ spruc

Summe bereinigte vor£ j

Soll-Ausgaben 1.840.33,6,52 1.803.815,90 3.644.152,421 ist , Überschuß/

Fehlbetrag -- Rup|

Festgestellt: Ortsc

Montabaur, den 10. Mai 1983 l (S.) I

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter | Beri

Golf

ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte| Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschloi sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Biirl germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für j das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen.

Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegl«| Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Verl

Folge

offen

Bode

(Parz,

Am A (Parz.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgerm| ster sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteressec § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte der II. Ortsbeigeordnete.

III.

I Die v< | Widm IVorai

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.11. - 7.12.1983 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer | 110, öffentlich aus.

Heiligenroth, den 15.11.1983 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Manns, Ortsbürgermeister

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Brennholzversteigerung Am Samstag, dem 3. Dez. 1983 findet die diesjährige Brenn l holzversteigerung der Ortsgemeinde Heiligenroth statt. Zum j Verkauf kommen ca. 80 rm Buchenholz im DistriktFuchs] kaute" Günstige Abfuhrmögiichkeit auch nach Ruppach-Golj hausen und Großholbach. Treffpunkt 11.00 Uhr hinter der j Autobahn-Rastanlage Heiligenroth.

Manns, Ortsbürgermeister

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RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Bodener W. und der StraßeAm Ahrbach" in Ruppach-Goldhausen.

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