Montabaur 13/46/83
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RÜPPACH-GOLDHAUSEN:
MGV „Cacilia" Herbstkonzert
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, daß wir am kommenden Samstag, dem 19.11.1983, um 20.00 Uhr in der hiesigen Schulturnhalle ein Konzert veranstalten, bei dem noch der MGV „Frohsinn" Wirges und das Hornquartett des Siegerland-Orchesters mitwirken werden. Außerdem tragen die Mörs- bacher Musikanten zur Unterhaltung bei.
Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Freunde des Chorgesangs und der Musik aus nah und fern herzlich ein. Wir hoffen auf einen zahlreichen Besuch und sind bemüht, allen Gästen einen genußvollen Abend zu bereiten.
Eintrittskarten gibt es in allen hiesigen Gaststätten und bei allen Sängern.
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TuS Ahrbach 1921
Vorschau auf das Wochenende:
Samstag, 19.11.83
E Jugend, 13.45 Uhr TuS Ahrbach - SG Saynbachtal D-Jugend 14.30 Uhr TuS Ahrbach - Fortuna Nauort C Jugend 15.30 Uhr TuS Ahrbach - SV Unkel Sonntag, 20.11.1983
I. Mannschaft 13.00 Uhr SV Sessenbach - TuS Ahrbach
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Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel Am Samstag, dem 26. Nov. 1983, findet in der Augst-Schule der Elternsprechtag für das Schuljahr 1983/84 statt und zwar in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Die Eltern werden gebeten, dieses Angebot eines Gespräches mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sich genauer überden Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu informieren.
Außerdem besteht an diesem Tag die Möglichkeit, in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr ein Gespräch mit dem Schulelternsprecher Herrn Udo Krehl, zu führen.
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EITELBORN:
Ä)ff entliehe Bekanntmachung
^Änderung des Bebauungsplanes „Änderung Helfensteinstraße -
Äiodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn.
W/eröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. §§ 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)» Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 10.11.1983 beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung Helfensteinstraße - Bodenweg" wie folgt zu ändern:
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1- Die in einer Breite von 8,50 m (Fahrbahn 5,50 m Bürgersteig 3,00 m) ausgewiesene Straßenverkehrsfläche wird auf ^ 00 m reduziert;
1 - Der in einer Länge von ca. 30 m und einer Breite von 2,00 m ausgewiesene Parkstreifen entfällt.
Entsprechend der Änderung zu 1 und 2 werden die überbauen Flächen entlang der Erschließungsstraße geändert.
)er Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verödung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes öffentlich lekanntgemacht.
)er Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Änderung Helfenteinstraße - Bodenweg" wird im groben wie folgt begrenzt:
te Norden von der Wegeparzelle Nr. 218 (Flur 3) te Osten von der Wegeparzelle Nr. 216 (Flur 3) m Süden von der Helfensteinstraße te Westen von der Straße „Beim Heckelchen".
Eitelborn, 14.11.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
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öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Änderung Helfensteinstraße -
Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn
Offenlage gern. § 2 a Abs. 6. des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.1983 die Änderung des Bebauungsplanes „Änderung Helfensteinstraße- Bodenweg" gern. § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 28.11.1983 bis 28.12.1983 (einschließlich) jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden :
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
1. Die in einer Breite von 8,50 m (Fahrbahn 5,50 m, Bürgersteig 3,00 m) ausgewiesene Straßenverkehrsfläche wird auf 7.00 m reduziert.
2. Der in einer Länge von ca. 30 m und einer Breite von 2,00 m ausgewiesene Parkstreifen entfällt.
3. Entsprechend der Änderung zu 1 und 2 werden die überbaubaren Flächen entlang der Erschließungsstraße geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Änderung Helfensteinstraße - Bodenweg" wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden von der Wegeparzelle Nr. 218 (Flur 3) im Osten von der Wegeparzelle Nr. 216 (Flur 3) im Süden von der Helfensteinstraße im Westen von der Straße „Beim Heckelchen"
Eitelborn, 14.11.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Jagdgenossenschaft Simmern Am 3.11.1983 fand die Gründung der Jagdgenossenschaft Simmern statt. Zu der Gründungsversammlung erschienen 16 Jagdgenossen. Nachdem die Genossenschaftsversammlung ihre Satzung beschlossen hatte, erfolgte die Wahl des Jagdvorstandes. Als Jagdvorsteher wurde Herr Ortsbürgermeister A. Schneider, als 1.Beisitzer und stellvertretender Jagdvorstand Herr W. Wirges, als 2. Beisitzer und Kassenverwalter Herr G. Schneider, als stellvertretender 1. Beisitzer Herr F. Wagner und als stellvertretender 2. Beisitzer Herr W. Hahn gewählt. Anschließend beschloß die Genossenschaftsversammlung ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Simmern zu übertragen. Der Reinertrag aus den Jagdpachteinnahmen soll auf Beschluß der Genossenschaftsversammlung für
a) Bullenhaltung (in der bisherigen Form)
b) Unterhaltung und Ausbau der Feldwege und Waidwegebau verwendet werden.
Schneider^Jagdvorsteher
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 18.10.1983
Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen
Nachdem der zuständige Revierförster zunächst das Abschlußergebnis des Forstwirtschaftsjahres 1982 und daran anschließend den Plan für 1984 erläutert hatte, stimmte der Rat einstimmig dem Hauungs- und Kulturplan 1984 zu.
Zu den Aussagen des Revierförsters bezogen auf das Ergebnis für 1982 ist folgendes zu sagen:

