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Montabaur 8/46/83

ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.10.83 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Ver­bindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom

22.7.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Auf­wand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschlie­ßungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Bezeichnung

verlaufend von bis

Tonnerrestr.

von L 326 - Einmündung

Parz.1 + 78

Wegeparzelle 6091 von Tonnerrestr. - Ende Wendehammer

Brackleystr.

von Tonnerrestr. -

Parz. 36

Brücke über B 255

Schillerstr.

von Schillerstr. - Ende

Parz. 9 + 20

Wendehammer von Brackleystr. - Brackleystraße

Goethestraße

von Tonnerrestr. -

Parz. 45+ 63

Goethestraße

von Brackleystraße -

Tonnerrestraße

Am Himmelfeld

Parz. 82

von Tonnerrestr. - Brücke

hergest.Teil-

Einrichtung

Bürgersteige

Straßenbeleuch­

tung

Parkstreifen

Gleichzeitig wird beschlossen, die o.g. Erschließungsmaßnahmen im BaugebietHimmelfeld I" als Erschließungsgebiet abzurech­nen. (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 15.10.1983.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses der Stadt Montabaur am 8. Nov. 1983

Ausweisung einer Fußgängerzone an den verkaufsoffe­nen Samstagen vor Weihnachten Im Ausschuß wurde eine Diskussion darüber geführt, welche Regelungen für die anstehenden vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten getroffen werden sollen. Obwohl sich aus der Sicht des Ausschusses einige Neuregelungen vorteilhaft auf das Marktgeschehen auswirken könnten, wurde beschlossen, in diesem Jahr noch keine grundlegenden Änderungen vorzu­sehen. Es wurde Übereinkunft erzielt, Anfang des kommenden Jahres eine Grundsatzdiskussion über die Einrichtung von Fuß­

gängerzone für Märkte, anläßlich der Kirmes und sonstiger Veranstaltungen zu führen.

Für die vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten in diesem Jahr worden folgende organisatorische Regelungen ge­troffen.

26.11.1983 und 10.12.1983 Weihnachtsmärkte- Gestaltung: Stadt Montabaur

3.12.1983 und 17.12.1983 Fußgängerzone Gestaltung: Montabaur Aktuell

An allen vier Tagen wird eine Fußgängerzone in den Bereichen Bahnhofstraße, Kleiner/Großer Markt und Kirchstraße eingerichtet. In diesem Bereich sollen auch die Weihnachts­marktstände aufgestellt werden. Sollte von der Anzahl der Marktstände her ein Überangebot vorhanden sein, wird der Konrad Adenauer Platz in das Marktgeschehen mit einbezogen.

An den zwei marktfreien Samstagen soll den Gewerbetreiben­den im Bereich der Fußgängerzone die Möglichkeit gegeben werden, einen repräsentativen Verkaufsstand vor ihrem Laden­lokal aufzustellen. Für diese ist eine vorherige Anmeldung bei der Verwaltung nicht erforderlich. Ferner sollen Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen, die ihren Sitz in Mon­tabaur haben, die Möglichkeit zur Aufstellung von Verkaufs­ständen erhalten.

Informationsstände sollen jedoch grundsätzlich nicht zugelas­sen werden.

Vergabe von Aufträgen

a) Baumaßnahmen im Rahmen der Wiederherstellung an der innerstädtischen Haupterschließungsstraße

Bedingt durch die Ausbauarbeiten zur Fertigstellung der inner städtischen Haupterschließungsstraße wurden an den angren zenden Grundstücken und Gebäuden zum Teil Einfriedigungen und Eingangsbereiche beseitigt, die vom Straßenbaulastträger wieder herzustelien sind.

Die vom Ausschuß vergebenen Aufträge bezogen sich auf Wie­derherstellungsarbeiten an zwei Grundstücken im Bereich des Steinweges und eines in der Hospitalstraße.

b) Arbeiten am Wolfsturm

Zur Fortführung der Gestaltungsarbeiten im Innenbereich des Wolfsturmes wurden Anstreicher-, Fliesen- und Schreiner arbeiten vergeben.

Zuschuß für Sommerspiele 1983 bewilligt I

Die kath. Kirchengemeinde Montabaur legte der Stadt einen 1 Antrag auf Bezuschussung der im Jahre 1983 durchgeführten Sommerspiele vor.

Aus der vorgelegten Abrechnung der kath. Kirchengemeinde Montabaur ging hervor, daß die Teilnehmerbeiträge, der Erlös aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Spenden und sonstigen Einnahmen den gesamten Kostenaufwand nicht ab­decken konnten. Es verblieb ein Defizit von ca. 1.700,- DM-

Durch einstimmigen Beschluß gewährte der Haupt- und Finanzausschuß einen Zuschuß in Höhe der ungedeckten Kosten von ca. 1.700,- DM.

Zuschuß zur Unterstützung der Martinszüge gewährt Für die Ausrichtung der Martinszüge in der Stadt sowie in den Stadtteilen beschloß der Ausschuß, gleich wie in den Vor jahren, die Gewährung eines Zuschusses von 600,- DM.

Standort für Lesekasten festgelegt

Der Mittelrheinverlag war an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte, die Aufstellung eines Lesekastens zum Aushang der Westerwälder-Zeitung zu genehmigen. Als Standort wurde der Bereich neben der Bushaltestelle in der Alleestraße - geg en über dem Möbelhaus Hermes- vorgeschlagen.