Montabaur 8/46/83
ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.10.83 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom
22.7.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung
verlaufend von bis
Tonnerrestr.
von L 326 - Einmündung
Parz.1 + 78
Wegeparzelle 6091 von Tonnerrestr. - Ende Wendehammer
Brackleystr.
von Tonnerrestr. -
Parz. 36
Brücke über B 255
Schillerstr.
von Schillerstr. - Ende
Parz. 9 + 20
Wendehammer von Brackleystr. - Brackleystraße
Goethestraße
von Tonnerrestr. -
Parz. 45+ 63
Goethestraße
von Brackleystraße -
Tonnerrestraße
Am Himmelfeld
Parz. 82
von Tonnerrestr. - Brücke
hergest.Teil-
Einrichtung
Bürgersteige
Straßenbeleuch
tung
Parkstreifen
Gleichzeitig wird beschlossen, die o.g. Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Himmelfeld I" als Erschließungsgebiet abzurechnen. (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 15.10.1983.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 8. Nov. 1983
Ausweisung einer Fußgängerzone an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten Im Ausschuß wurde eine Diskussion darüber geführt, welche Regelungen für die anstehenden vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten getroffen werden sollen. Obwohl sich aus der Sicht des Ausschusses einige Neuregelungen vorteilhaft auf das Marktgeschehen auswirken könnten, wurde beschlossen, in diesem Jahr noch keine grundlegenden Änderungen vorzusehen. Es wurde Übereinkunft erzielt, Anfang des kommenden Jahres eine Grundsatzdiskussion über die Einrichtung von Fuß
gängerzone für Märkte, anläßlich der Kirmes und sonstiger Veranstaltungen zu führen.
Für die vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten in diesem Jahr worden folgende organisatorische Regelungen getroffen.
26.11.1983 und 10.12.1983 Weihnachtsmärkte- Gestaltung: Stadt Montabaur
3.12.1983 und 17.12.1983 Fußgängerzone Gestaltung: Montabaur Aktuell
An allen vier Tagen wird eine Fußgängerzone in den Bereichen Bahnhofstraße, Kleiner/Großer Markt und Kirchstraße eingerichtet. In diesem Bereich sollen auch die Weihnachtsmarktstände aufgestellt werden. Sollte von der Anzahl der Marktstände her ein Überangebot vorhanden sein, wird der Konrad Adenauer Platz in das Marktgeschehen mit einbezogen.
An den zwei marktfreien Samstagen soll den Gewerbetreibenden im Bereich der Fußgängerzone die Möglichkeit gegeben werden, einen repräsentativen Verkaufsstand vor ihrem Ladenlokal aufzustellen. Für diese ist eine vorherige Anmeldung bei der Verwaltung nicht erforderlich. Ferner sollen Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen, die ihren Sitz in Montabaur haben, die Möglichkeit zur Aufstellung von Verkaufsständen erhalten.
Informationsstände sollen jedoch grundsätzlich nicht zugelassen werden.
Vergabe von Aufträgen
a) Baumaßnahmen im Rahmen der Wiederherstellung an der innerstädtischen Haupterschließungsstraße
Bedingt durch die Ausbauarbeiten zur Fertigstellung der inner städtischen Haupterschließungsstraße wurden an den angren zenden Grundstücken und Gebäuden zum Teil Einfriedigungen und Eingangsbereiche beseitigt, die vom Straßenbaulastträger wieder herzustelien sind.
Die vom Ausschuß vergebenen Aufträge bezogen sich auf Wiederherstellungsarbeiten an zwei Grundstücken im Bereich des Steinweges und eines in der Hospitalstraße.
b) Arbeiten am Wolfsturm
Zur Fortführung der Gestaltungsarbeiten im Innenbereich des Wolfsturmes wurden Anstreicher-, Fliesen- und Schreiner arbeiten vergeben.
Zuschuß für Sommerspiele 1983 bewilligt I
Die kath. Kirchengemeinde Montabaur legte der Stadt einen 1 Antrag auf Bezuschussung der im Jahre 1983 durchgeführten Sommerspiele vor.
Aus der vorgelegten Abrechnung der kath. Kirchengemeinde Montabaur ging hervor, daß die Teilnehmerbeiträge, der Erlös aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Spenden und sonstigen Einnahmen den gesamten Kostenaufwand nicht abdecken konnten. Es verblieb ein Defizit von ca. 1.700,- DM-
Durch einstimmigen Beschluß gewährte der Haupt- und Finanzausschuß einen Zuschuß in Höhe der ungedeckten Kosten von ca. 1.700,- DM.
Zuschuß zur Unterstützung der Martinszüge gewährt Für die Ausrichtung der Martinszüge in der Stadt sowie in den Stadtteilen beschloß der Ausschuß, gleich wie in den Vor jahren, die Gewährung eines Zuschusses von 600,- DM.
Standort für Lesekasten festgelegt
Der Mittelrheinverlag war an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte, die Aufstellung eines Lesekastens zum Aushang der Westerwälder-Zeitung zu genehmigen. Als Standort wurde der Bereich neben der Bushaltestelle in der Alleestraße - geg en über dem Möbelhaus Hermes- vorgeschlagen.

