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Montabaur 7/46/83

5 . Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Sat­zung über die Reinigung der öffentlichen Straßen Antrag der SPD-Fraktion

6 . Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung für das Haus­haltsjahr 1983

7 . Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflagen der Bezirksregierung zur Genehmigung der 2. Ände­rung des BebauungsplanesAltstadt I".

8 . Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Nr. 123/2 im BereichBornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf.

g. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche « Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen StraßenbeleuchtungAm Hitzeberg" im Stadtteil Ettersdorf 10 -Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung von Straßennamen im BaugebietHemchen" im Stadtteil Hor­ressen.

11 .Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS FOR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, 22. Nov. 1983 um 18.00 Uhr im Sitzungs­saal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, 22. Nov. 1983 um 19.30 Uhr im Bespre­chungszimmer, Rathausneubau, statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION:

Am Montag, 21. Nov. 1983 findet von 19.00 - 20.00 Uhr im Hotel Schlemmer, Montabaur, eine Bürgersprechstunde statt.

Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorberei­tung der Stadtratssitzung.

öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Schubert­straße, Weststraße, des Rödernweges II in Montabaur-Elgendorf

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Stadtrates Montabaur vom 19.10.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

) Bezeichnung verlaufend von bis

Rödernweg 11 Einmündung Weststraße - Einmündung Schubert- 1 (Bürgersteig) Straße einerseits / Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits

Schubertstr. Einmündung Rödernweg bis Ende Wendehammer (Bürgersteige) und Wegeparzelle Nr. 171

| Weststr. (einseitiger

(Bürgersteig) Einmündung Rödernweg Straße

Einmündung Köppel-

i Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.9.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

[Gegen die Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei jder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad- IAdenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur iNiederschrift einzulegen.

|Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- |Wst (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

SMontabaur, 11. Nov. 1983 »Stadt Montabaur

|(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.10.83 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Ver­bindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Auf­wand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschlie­ßungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte

Teileinrichtung

Rödernweg II Einmündung Weststr. - Ein- Bürgersteige mündung Schubertstr. einer­seits / Einmündung Wegeparz. 73 andererseits

Schubertstr. Einmündung Rödernweg bis..

Ende Wendehammer + Wege- sX nb T

P arz171 leuchtung

Weststr. Einmündung Rödernweg bis Bürgersteige

Einmündung Köppelstraße Straßenbeleuchtung

Da das Umlegungsverfahren bisher nur östlich der Weststraße durchgeführt wurde, im wesentlichen Bereich der Flächen­nutzungsplan jedoch auch Bauland vorsieht, wird eine einsei­tige Abrechnung des Bürgersteiges für die Weststraße vorge­nommen.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der .15.9.1983.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Tonnerrestraße, Brackleystraße, Schillerstraße, Goethestraße und StraßeAm Himmelfeld" in Montabaur.

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-PfalzLStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Stadtrates Montabaur vom 19.10.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis hergest.Teil-

Einrichtung

Tonnerrestr.

von L 326 - Einmündung

einseitiger Bür­

Parz. 1 + 78

Wegeparzelle 6091

gersteig

von Tonnerrestr. -

(Ostseite Rich­

Ende Wendehammer

tung B 255)

Brackleystr.

von Tonnerrestr. -

Bürgersteige

Parz. 36

Brücke über B 255

Schillerstr.

von Schillerstr. - Ende

Bürgersteige

Parz. 9+20

Wendehammer

von Brackleystr. - Brackleystraße

Goethestraße

von Tonnerrestr. -

Bürgersteige

Parz. 45+ 63

Goethestraße

von Brackleystraße -

Tonnerrestraße

Am Himmelfeld

Parz. 82

von Tonnerrestr. - Brücke

Bürgersteige

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.10.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch