Montabaur 7/46/83
5 . Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen ■Antrag der SPD-Fraktion—
6 . Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1983
7 . Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflagen der Bezirksregierung zur Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I".
8 . Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Nr. 123/2 im Bereich „Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf.
g. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche «• Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen Straßenbeleuchtung „Am Hitzeberg" im Stadtteil Ettersdorf 10 -Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung von Straßennamen im Baugebiet „Hemchen" im Stadtteil Horressen.
11 .Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
HINWEIS FOR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, 22. Nov. 1983 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, 22. Nov. 1983 um 19.30 Uhr im Besprechungszimmer, Rathausneubau, statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION:
Am Montag, 21. Nov. 1983 findet von 19.00 - 20.00 Uhr im Hotel Schlemmer, Montabaur, eine Bürgersprechstunde statt.
Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Schubertstraße, Weststraße, des Rödernweges II in Montabaur-Elgendorf
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Stadtrates Montabaur vom 19.10.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
) Bezeichnung verlaufend von bis
Rödernweg 11 Einmündung Weststraße - Einmündung Schubert- 1 (Bürgersteig) Straße einerseits / Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits
Schubertstr. Einmündung Rödernweg bis Ende Wendehammer (Bürgersteige) und Wegeparzelle Nr. 171
| Weststr. (einseitiger
(Bürgersteig) Einmündung Rödernweg Straße
Einmündung Köppel-
i Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.9.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
[Gegen die Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei jder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad- IAdenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur iNiederschrift einzulegen.
|Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- |Wst (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem ■Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
SMontabaur, 11. Nov. 1983 »Stadt Montabaur
|(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.10.83 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte
Teileinrichtung
Rödernweg II Einmündung Weststr. - Ein- Bürgersteige mündung Schubertstr. einerseits / Einmündung Wegeparz. 73 andererseits
Schubertstr. Einmündung Rödernweg bis „..
Ende Wendehammer + Wege- s “X nb T
P arz171 leuchtung
Weststr. Einmündung Rödernweg bis Bürgersteige
Einmündung Köppelstraße Straßenbeleuchtung
Da das Umlegungsverfahren bisher nur östlich der Weststraße durchgeführt wurde, im wesentlichen Bereich der Flächennutzungsplan jedoch auch Bauland vorsieht, wird eine einseitige Abrechnung des Bürgersteiges für die Weststraße vorgenommen.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der .15.9.1983.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Montabaur, 11. Nov. 1983 Stadt Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Tonnerrestraße, Brackleystraße, Schillerstraße, Goethestraße und Straße „Am Himmelfeld" in Montabaur.
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz —LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Stadtrates Montabaur vom 19.10.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis hergest.Teil-
Einrichtung
Tonnerrestr.
von L 326 - Einmündung
einseitiger Bür
Parz. 1 + 78
Wegeparzelle 6091
gersteig
von Tonnerrestr. -
(Ostseite Rich
Ende Wendehammer
tung B 255)
Brackleystr.
von Tonnerrestr. -
Bürgersteige
Parz. 36
Brücke über B 255
Schillerstr.
von Schillerstr. - Ende
Bürgersteige
Parz. 9+20
Wendehammer
von Brackleystr. - Brackleystraße
Goethestraße
von Tonnerrestr. -
Bürgersteige
Parz. 45+ 63
Goethestraße
von Brackleystraße -
Tonnerrestraße
Am Himmelfeld
Parz. 82
von Tonnerrestr. - Brücke
Bürgersteige
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.10.1983 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch

